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18. August 2022

Kerbleder fordert von der Landesregierung die Umsetzung einer Nachhilfeförderung

FPÖ-Bildungssprecherin Andrea Kerbleder: „AK-Bildungsabteilung und Sozial- und Meinungsforschungsinstitut IFES bestätigen den Bedarf und geben unserem Landtagsantrag Recht“

Bestätigt fühlt sich die FPÖ-Bildungssprecherin Andrea Kerbleder in ihrer bereits Ende Juni aufgestellten Forderung nach der Einführung einer Nachhilfeförderung für Kinder im Pflichtschulalter: „Wenn das AK-Nachhilfemonitoring 2022 zum Ergebnis kommt, dass Eltern im Durchschnitt pro Schüler rund 580 Euro für Nachhilfe ausgeben müssen und laut Sozial- und Meinungsforschungsinstitut IFES bei uns in Vorarlberg bereits jedes sechste Schulkind Nachhilfe benötigt, dann muss hier den Eltern finanziell geholfen werden.“

Kerbleder verweist in diesem Zusammenhang auf einen bereits im Juni eingebrachten FPÖ-Antrag, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, ein Fördermodell umzusetzen, das Familien bei der Finanzierung der Nachhilfeförderung eines Kindes im Pflichtschulalter unterstützt. „Die vergangenen zwei Jahre der Corona-Krise sind auch an den schulischen Leistungen der Kinder nicht spurlos vorübergegangen. Die plötzliche Umstellung auf das ,Lernen zuhause‘ verlangte den Kindern, den Eltern und auch den Lehrkräften viel ab. Schülerinnen und Schüler sind mehr denn je gefordert, Lerndefizite zu kompensieren. Viele Schülerinnen und Schüler benötigen nach Phasen des Distanzunterrichts Unterstützung, um den Schulstoff nachzuholen und zu bewältigen. Diese zusätzliche Unterstützung durch Nachhilfeunterricht ist oft mit hohen Kosten für die Familien verbunden. Wir wollen diese Kosten mit einer Förderung von Landesseite abfedern“, betont die FPÖ-Bildungssprecherin.

Das Modell der Freiheitlichen orientiert sich am Vorbild Oberösterreich. Wie im genannten Bundesland soll auch in Vorarlberg eine Nachhilfeförderung eingeführt werden. Die Förderhöhe soll mindestens 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines betragen und soll Schülerinnen und Schülern zu Gute kommen, die ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben.

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