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	<title>Vorarlberger Freiheitliche &#187; Anträge</title>
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	<description>Mehr Heimat für Dich</description>
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		<title>Ein klares NEIN zur Einführung einer Umwidmungsabgabe – Vorarlberg muss Position beziehen</title>
		<link>http://www.vfreiheitliche.at/2012/02/07/ein-klares-nein-zur-einfuhrung-einer-umwidmungsabgabe-%e2%80%93-vorarlberg-muss-position-beziehen/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 09:29:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Projekte]]></category>

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		<description><![CDATA[Rege wird derzeit im Rahmen der Diskussion über eine Budgetsanierung des Bundeshaushaltes auch über die Einführung einer so genannten ‚Umwidmungsabgabe’ nachgedacht...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>19. Beilage im Jahre 2012 zu den Sitzungsberichten </strong></p>
<p><strong>des XXIX. Vorarlberger Landtages</strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Selbstständiger Antrag</span></strong>                                                                     <strong><span style="text-decoration: underline;">Beilage:</span></strong>     19/2012    </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>An das</p>
<p>Präsidium des</p>
<p>Vorarlberger Landtages</p>
<p>Landhaus</p>
<p>6900 Bregenz </p>
<p align="right">  Bregenz, am 7. Februar 2012</p>
<p><strong>BETREFF:   Ein klares NEIN zur Einführung einer Umwidmungsabgabe –</strong></p>
<p><strong>                        Vorarlberg muss Position beziehen</strong></p>
<p><strong></strong> </p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin!</p>
<p>Rege wird derzeit im Rahmen der Diskussion über eine Budgetsanierung des Bundeshaushaltes auch über die Einführung einer so genannten ‚Umwidmungsabgabe’ nachgedacht. Dabei ist offensichtlich ein Wettlauf zwischen dem Bund und den Ländern entbrannt, wer diese Abgabe einführen soll, wem sie schlussendlich zu Gute kommen soll und wie sie schlussendlich heißen soll.</p>
<p>Schon heute liegt Vorarlberg, was die Kosten für den privaten Wohnbau betrifft, im Österreichvergleich auf höchstem Niveau. Eine Umwidmungssteuer wäre eine neuerliche Belastung für unsere Häuslebauer. Aber auch für den sozialen Wohnbau würde eine Verteuerung der Grundstücke direkte Auswirkungen auf deren Bautätigkeit und Mieten haben.</p>
<p>Umso bedauerlicher ist es, dass der Vorarlberger Landeshauptmann bisher keine klaren Worte der Ablehnung zur Einführung einer Umwidmungsabgabe gefunden hat. Im Gegenteil, ließ er verlauten, dass er mit der Einführung einer Widmungsabgabe unter der Prämisse, dass zwei Drittel der Einnahmen dem Bund und ein Drittel dem Land zufallen sollen, leben könnte.</p>
<p>Verwunderlich ist die Haltung von Landeshauptmann Wallner auch deshalb, weil die Raumplanung eine der wesentlichen Landeskompetenzen darstellt. Eine Widmungsabgabe wäre ein wesentlicher Eingriff in die Raumplanung der Länder und Gemeinden und würde deren Planungsautonomie erheblich beeinflussen. Warum dieser Eingriff des Bundes von unserem Landeshauptmann so einfach zur Kenntnis genommen wird, ist völlig unverständlich.</p>
<p>Die Bundesregierung plant  zur Einführung einer Widmungsabgabe den Umweg über eine „Vermögenszuwachssteuer“ zu gehen. Das macht das Ganze nicht besser.</p>
<p>Zudem ist zu berücksichtigen, dass einige (SPÖ geführte) Länder wie zB Wien oder Salzburg eine eigene Umwidmungsabgabe einführen wollen. Wenn der Bund dann noch eine Bundes-Widmungsabgabe darüber setzt, kommt es zu einer Doppelbesteuerung auf Umwidmungen. Das ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.</p>
<p>Deshalb muss sich das Land Vorarlberg jetzt sehr rasch und klar gegen diese Pläne der Bundesregierung wehren und Stellung beziehen.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten gemäß § 12 der GO des Vorarlberger Landtages nachfolgenden</p>
<p align="center"><strong> </strong><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong>ANTRAG</strong><strong> </strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:</span></strong></p>
<p>„Die Vorarlberger Landesregierung im Allgemeinen und Landeshauptmann Mag. Wallner im Speziellen werden aufgefordert,<br />
1. sich auf Landesebene klar gegen die Einführung einer Umwidmungsabgabe</p>
<p>    auszusprechen;</p>
<p>2. im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz einen Beschluss herbeizuführen, der</p>
<p>    mit der gebotenen Vehemenz zum Ausdruck bringt, dass die Einführung einer</p>
<p>    Umwidmungsabgabe durch den Bund, auch nicht im Rahmen einer </p>
<p>    Vermögenszuwachssteuer, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass dies einen</p>
<p>    wesentlichen Eingriff in die Kompetenz des Landes darstellen würde, abgelehnt</p>
<p>    wird.“</p>
<p><strong>KO LAbg Dieter Egger            LAbg Daniel Allgäuer                     LAbg Dr Hubert Kinz</strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Antrag: Erweiterung und flächendeckender Ausbau der „Frühen Hilfen“</title>
		<link>http://www.vfreiheitliche.at/2012/02/03/antrag-erweiterung-und-flachendeckender-ausbau-der-%e2%80%9efruhen-hilfen%e2%80%9c/</link>
		<comments>http://www.vfreiheitliche.at/2012/02/03/antrag-erweiterung-und-flachendeckender-ausbau-der-%e2%80%9efruhen-hilfen%e2%80%9c/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 07:04:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Presseunterlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Top aktuell]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.vfreiheitliche.at/?p=9669</guid>
		<description><![CDATA[Die gesellschaftliche Entwicklung hat dazu geführt, dass die traditionelle Großfamilie, in der mehrere Generationen zusammen leben...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>18. Beilage im Jahre 2012 zu den Sitzungsberichten </strong></p>
<p><strong>des XXIX. Vorarlberger Landtages</strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Selbstständiger Antrag</span></strong>                                                                     <strong><span style="text-decoration: underline;">Beilage:</span></strong>     18/2012    </p>
<p>An das</p>
<p>Präsidium des</p>
<p>Vorarlberger Landtages</p>
<p>Landhaus</p>
<p>6900 Bregenz</p>
<p align="right"> </p>
<p align="right">  Bregenz, am 3. Februar 2012</p>
<p><strong>BETREFF:   Erweiterung und flächendeckender Ausbau der „Frühen Hilfen“</strong></p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin!</p>
<p>Die gesellschaftliche Entwicklung hat dazu geführt, dass die traditionelle Großfamilie, in der mehrere Generationen zusammen leben und wirtschaften, nur mehr selten anzutreffen ist. Das hat weit reichende Folgen für das tägliche Familienleben. Die Betreuung der kleinen Kinder ist dabei besonders betroffen. Junge Mütter und Väter haben oft keinen Ansprechpartner vor Ort, wenn Fragen im Zusammenhang mit dem Umgang mit kleinen Kindern aufkommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Von der Schwangerschaft bis einige Monate nach der Geburt nehmen Eltern in der Regel medizinische Versorgung in Anspruch und sind für Beratung besonders aufgeschlossen. Gerade in dieser Phase besteht daher die beste Möglichkeit, belastende Lebenssituationen zu erkennen, die zu einer Gefahr für die gesunde Entwicklung des Kindes werden könnten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vor diesem Hintergrund begrüßen die unterzeichnenden Abgeordneten das Projekt des Landes „Frühe Hilfen – Junge Eltern unterstützen, Familien stärken“ ausdrücklich. Ziel dieses Projektes ist es, aktiv auf junge Mütter und Väter zuzugehen, um allfällige Schwierigkeiten, zum Beispiel durch die Eltern belastende Situationen, rechtzeitig zu erkennen. Im Rahmen dieses Projektes wird auf die enge Vernetzung der verschiedenen Sozial- und Gesundheitsdienste im Lande gesetzt. Im Anlassfall wird die Jugendwohlfahrt frühzeitig informiert und bei Bedarf mit einbezogen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Vorarlberger Modell der „Frühen Hilfen“ ist in einer zweijährigen, sehr erfolgreich verlaufenden Pilotphase entwickelt worden, wird aus Mitteln des Sozialfonds unterstützt und baut in seinen Grundsätzen auf drei Stufen auf:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>-       Früherkennung</p>
<p>-       Abklärung, Vernetzung und Vermittlung („Netzwerk Familie“)</p>
<p>-       Intervention und Unterstützung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In der jüngsten Sitzung des Kontrollausschusses des Landtages, in dem der 5. Zwischenbericht der Expertenkommission zum ‚Fall Cain’ beraten wurde, haben auch Experten das Projekt äußerst positiv erwähnt und den flächendeckenden Ausbau eingefordert. Jegliche Investition in unsere Kinder ist eine Investition in die Zukunft!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch im Entwurf der ‚Programmatischen Leitlinien’, die auf Grundlage des Dialogprozesses Jugendwohlfahrt erarbeitet wurden, wird betont, dass ‚Frühe Hilfen’ zu fördern und weiter auszubauen sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In der Pilotphase 2009/2010 wurden rund 200 Familien erreicht. Seit dem Start der ‚Frühen Hilfen’ als Regelsystem gab es im Zeitraum Jänner bis Mai 2011 mehrere hundert Kontakt- und Beratungsgespräche an den Krankenhäusern. Per Stand Juli 2011 wurden im Rahmen der Früherkennung 66 Familien mit Unterstützungsbedarf an weiterführende Hilfs- und Unterstützungsangebote vermittelt. Knapp 90 Familien nehmen derzeit konkrete Unterstützungsleistungen wie aufsuchende Elternberatung in Anspruch. Im ersten Halbjahr 2011 wurden insgesamt 189 Familien gezielt begleitet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aktuellere Zahlen liegen uns derzeit leider nicht vor. Die genannten Fallzahlen zeigen aber, wie viel Hilfe im Rahmen der ‚Frühen Hilfen’ möglich ist und wie viele Probleme frühzeitig abgefangen werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher gemäß § 12 der GO des Vorarlberger Landtages nachfolgenden</p>
<p align="center"><strong>ANTRAG</strong><strong> </strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:</span></strong></p>
<p>„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, das Projekt der ‚Frühen Hilfen’ so rasch wie möglich flächendeckend auszubauen. Familien in schwierigen Lebenssituation sollen dabei im Rahmen des Projektes &#8211; falls erforderlich &#8211; vom frühkindlichen Alter des Kindes bis zu dessen Kindergarteneintritt begleitet und betreut werden.“</p>
<p><strong>KO Dieter Egger                   LAbg Dr Hubert Kinz                       LAbg Kornelia Spiß</strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>FPÖ ANTRAG AUF VOLKSABSTIMMUNG &#8211; NEUER GEMEINDESAAL HARD</title>
		<link>http://www.vfreiheitliche.at/2011/12/27/fpo-antrag-auf-volksabstimmung-neuer-gemeindesaal-hard/</link>
		<comments>http://www.vfreiheitliche.at/2011/12/27/fpo-antrag-auf-volksabstimmung-neuer-gemeindesaal-hard/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 11:52:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Weitere Themen]]></category>

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		<description><![CDATA[Trotz des Mehrheitsbeschlusses der ÖVP Hard anlässlich der Sitzung der Harder Gemeindevertretung am 7. Dezember d.J. gehen die Wogen in unserer Gemeinde...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antrag</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Harder Gemeindevertretung möge beschließen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&#8220;Über die Umsetzung des geplanten Projekts Neuer Gemeindesaal (&#8220;In der Wirke&#8221;) ist eine Volksabstimmung durchzuführen!&#8221;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung</strong></p>
<p>Trotz des Mehrheitsbeschlusses der ÖVP Hard anlässlich der Sitzung der Harder Gemeindevertretung am 7. Dezember d.J. gehen die Wogen in unserer Gemeinde in Sachen Neuer Gemeindesaal (&#8220;In der Wirke&#8221;) hoch wie selten zuvor. Sehr viele Mitbrügerinnen und Mitbürger aber auch viele Expteren zweifen an der Richtigkeit der von der ÖVP getroffenen sowie dann auch beschlossenen Entscheidung. Die Kritik betrifft vor allem den geplanten Standort (der nach Meinung vieler am Seeufer statt &#8220;In der Wirke&#8221; sein sollte) sowie die Dimension und die Kosten des Saales (den viele in der geplanten Form für überdimensoniert und zu teuer halten). Gerade in der Zeit der knappen Budget muss ein Projekt dieser Größenordnung von der breiten Zustimmung der Bevölkerung getragen werden. Eine Volksabstimmung dazu würde alle Harderinnen und Harder berechtigen, auf demokratische Weise ihre Meinung kundzutun. Eine für die FPÖ Hard mehr als erforderliche Maßnahme, die unserer Gemeinde erlauben würde, direkt Demokratie vorzuleben.</p>
<p>Unterzeichnet von den FPÖ Gemeindevertretern:</p>
<p><strong>Markus Gritschacher</strong></p>
<p><strong>Ing. Johannes Reumiller</strong></p>
<p><strong>DI Gerald Kleiner</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.vfreiheitliche.at/2011/12/27/fpo-antrag-auf-volksabstimmung-neuer-gemeindesaal-hard/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Prüfungsauftrag der FPÖ gemäß Artikel 67 Abs 3 der  Landesverfassung – Projekt „tierleben“</title>
		<link>http://www.vfreiheitliche.at/2011/12/20/prufungsauftrag-der-fpo-gemas-artikel-67-abs-3-der-landesverfassung-%e2%80%93-projekt-%e2%80%9etierleben%e2%80%9c/</link>
		<comments>http://www.vfreiheitliche.at/2011/12/20/prufungsauftrag-der-fpo-gemas-artikel-67-abs-3-der-landesverfassung-%e2%80%93-projekt-%e2%80%9etierleben%e2%80%9c/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 10:11:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Pressedienste]]></category>
		<category><![CDATA[Presseunterlagen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.vfreiheitliche.at/?p=9523</guid>
		<description><![CDATA[Laut Projekt-homepage handelt es sich bei „tierleben“ um eine Bildungsinitiative der Abteilungen Veterinärangelegenheiten und Landwirtschaft. Ziel des Projektes...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>156. Beilage im Jahre 2011 zu den Sitzungsberichten</strong></p>
<p><strong>des XXIX. Vorarlberger Landtages</strong></p>
<p align="center"><span style="text-decoration: underline;"> </span></p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<p><strong>                                                                                                                           <span style="text-decoration: underline;">Beilage:</span> </strong>156/2011</p>
<p><strong> </strong></p>
<p>An das Präsidium des Vorarlberger Landtages, Landhaus, 6900 Bregenz</p>
<p align="right">
<p align="right">
<p><strong>BETREFF: Prüfungsauftrag der FPÖ gemäß Artikel 67 Abs 3 der Landesverfassung – Projekt „tierleben“ </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong>Sehr geehrte Frau Präsidentin!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Jahr 2008 hat das Land Vorarlberg das Projekt „tierleben“ gestartet und mit der Umsetzung des Projektes die inatura betraut.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Laut Projekt-homepage handelt es sich bei „tierleben“ um eine Bildungsinitiative der Abteilungen Veterinärangelegenheiten und Landwirtschaft. Ziel des Projektes ist es, nach eigenen Angaben, Kindern und Jugendlichen die Zusammenhänge aus Landwirtschaft, Naturschutz, artgerechter Tierhaltung und Ernährung im Unterricht zu vermitteln.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Um Aufschluss über dieses Projekt, dessen ursprüngliche Einrichtung, dessen Tätigkeitsfelder, Strukturen sowie die Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel zu erhalten, beauftragen die unterzeichnenden Abgeordneten gemäß Artikel 67 Abs. 3 der Vorarlberger Landesverfassung den Landes-Rechnungshof mit</p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>der Evaluierung des Projektes „tierleben“.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Weiters wird der Landes-Rechnungshof mit der Prüfung</p>
<ul>
<li>des Auswahlverfahrens zur Bestellung der Projektleitung</li>
<li>der fachlichen Qualifikation der nunmehrigen Projektleiterin</li>
<li>der Bestimmungen des mit der Projektleiterin geschlossenen Werksvertrages, sowie dessen Dotierung</li>
<li>allfälliger, vom Land Vorarlberg finanzierter Ausbildungen der Projektleiterin</li>
<li>der möglichen Befangenheit des Abteilungsvorstandes der Abt. Vb bei der Projektbeschreibung, der Ausschreibung und der Bestellung der Projektleiterin</li>
<li>der Leistungen für das Projekt „tierleben“ durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie</li>
<li>des Zieles des Projekts, des Umsetzungsstandes und der Zielerreichung beauftragt.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>KO Dieter Egger                  LAbg Daniel Allgäuer                    LAbg Silvia Benzer</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>LAbg Ernst Blum                 LAbg Josef Brunner                                   LTVP Ernst Hagen</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>LAbg Rudolf Jussel                        LAbg Dr. Hubert F. Kinz                LAbg Kornelia Spiß</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.vfreiheitliche.at/2011/12/20/prufungsauftrag-der-fpo-gemas-artikel-67-abs-3-der-landesverfassung-%e2%80%93-projekt-%e2%80%9etierleben%e2%80%9c/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Antrag: Stärkung des Ehrenamtes –  Berücksichtigung bei Aufnahmen in den Landesdienst und Gemeindedienst</title>
		<link>http://www.vfreiheitliche.at/2011/11/29/antrag-starkung-des-ehrenamtes-%e2%80%93-berucksichtigung-bei-aufnahmen-in-den-landesdienst-und-gemeindedienst/</link>
		<comments>http://www.vfreiheitliche.at/2011/11/29/antrag-starkung-des-ehrenamtes-%e2%80%93-berucksichtigung-bei-aufnahmen-in-den-landesdienst-und-gemeindedienst/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 08:33:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Presseunterlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Top aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Vorarlberg ist ein Land der Ehrenamts- und Freiwilligenarbeit. Laut Vereinshandbuch des Landes sind rund 46 % der Menschen in Vorarlberg ehrenamtlich tätig und 72 %...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>148. Beilage im Jahre 2011 zu den Sitzungsberichten </strong></p>
<p><strong>des XXIX. Vorarlberger Landtages</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Selbstständiger Antrag</span></strong>                                                                     <strong><span style="text-decoration: underline;">Beilage:</span></strong>  148 /2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>An das Präsidium des Vorarlberger Landtages, Landhaus, 6900 Bregenz</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>BETREFF:   Stärkung des Ehrenamtes – Berücksichtigung bei Aufnahmen in den Landesdienst / Gemeindedienst</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vorarlberg ist ein Land der Ehrenamts- und Freiwilligenarbeit. Laut Vereinshandbuch des Landes sind rund 46 % der Menschen in Vorarlberg ehrenamtlich tätig und 72 % der Bevölkerung sind bei mindestens einem Verein Mitglied. All diese Menschen erbringen unverzichtbare und unbezahlbare Leistungen für unsere Gesellschaft und all ihnen gebührt unser Respekt und unsere Anerkennung. Das ist ein „Schatz“ den wir pflegen und fördern müssen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Von diesem Sozialkapital profitiert einerseits die Gesellschaft, andererseits aber, wie Langzeitstudien belegen, auch der Einzelne, der sich engagiert. Ehrenamtlich Tätige sind laut Studien mit ihrer beruflichen Tätigkeit zufriedener als andere und erweisen sich als beharrlicher, wenn es um das Erreichen von Zielen geht. Ehrenamtliche Tätigkeit gibt nach Aussagen der Betroffenen ihrem Leben Sinn.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vor diesem Hintergrund begrüßen die unterzeichnenden Abgeordneten ausdrücklich die Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit durch das Land. Leider reichen der Dank und die Würdigung für manche Bereiche des ehrenamtlichen Engagements nicht aus, da speziell jene Ehrenamtlichen, die sich in Hilfs- und Rettungsorganisationen (zB Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung, Rotes Kreuz) engagieren, oftmals ihre berufliche Tätigkeit nicht oder nur schwer mit ihrem ehrenamtlichen Engagement in Einklang bringen können. Gerade aber diese ehrenamtlich Tätigen unterstützen Aufgaben der öffentlichen Hand, die diese alleine nicht erbringen bzw. bezahlen könnte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die unterzeichnenden Abgeordneten vertreten daher die Auffassung, dass dem Land und den Gemeinden im Bereich der Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen bei Hilfs- und Rettungsorganisationen eine besondere Verpflichtung zur Unterstützung zukommt und fordern, dass bei gleicher Qualifikation jene Personen, die im Bereich des Hilfs- und Rettungswesens ehrenamtlich tätig sind, bevorzugt in den Landes- bzw. Gemeindedienst aufgenommen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bereits derzeit wird bei der Beurteilung der Eignung von Bewerbern eine ehrenamtliche Tätigkeit berücksichtigt, nicht jedoch <strong>bei den konkreten Aufnahmebestimmungen</strong> im Landesgesetz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher gemäß § 12 der GO des Vorarlberger Landtages nachfolgenden</p>
<p><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong>ANTRAG</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:</span></strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;"> </span></strong></p>
<p>„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, ein Modell auszuarbeiten, welches vorsieht, dass ehrenamtlich Tätige in Hilfs- und Rettungsorganisationen bei gleicher Qualifikation bevorzugt in den Landesdienst aufgenommen werden. Weiters wird die Landesregierung ersucht, mit dem Gemeindeverband in Verhandlungen zu treten und zu erreichen, dass die Gemeinden in ihrem Wirkungsbereich diesem Vorhaben ebenfalls näher treten. Konkret soll eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem ersten Schritt im Bereich von Hilfs- und Rettungsorganisationen nicht nur bei der Beurteilung der Eignung, sondern auch bei der Aufnahme in den Landesdienst berücksichtigt werden. § 8 des Landesbedienstetengesetzes 2000 ist entsprechend zu ändern.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>KO LAbg  Dieter Egger   LTVP LAbg Ernst Hagen</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.vfreiheitliche.at/2011/11/29/antrag-starkung-des-ehrenamtes-%e2%80%93-berucksichtigung-bei-aufnahmen-in-den-landesdienst-und-gemeindedienst/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Antrag: Regelung der Kuraufenthalte – Schaffung klarer Richtlinien</title>
		<link>http://www.vfreiheitliche.at/2011/11/22/antrag-regelung-der-kuraufenthalte-%e2%80%93-schaffung-klarer-richtlinien/</link>
		<comments>http://www.vfreiheitliche.at/2011/11/22/antrag-regelung-der-kuraufenthalte-%e2%80%93-schaffung-klarer-richtlinien/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 22 Nov 2011 10:33:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Presseunterlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Projekte]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.vfreiheitliche.at/?p=9348</guid>
		<description><![CDATA[Aus einer von Gesundheitsreferent, LSth Markus Wallner, außerparlamentarisch beantworteten FPÖ-Anfrage (29.01.233) geht hervor, dass die gesetzlichen Regelungen...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>146. Beilage im Jahre 2011 zu den Sitzungsberichten </strong></p>
<p><strong>des XXIX. Vorarlberger Landtages</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Selbstständiger Antrag</span></strong>                                                                     <strong><span style="text-decoration: underline;">Beilage:</span></strong>   146/2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>An das Präsidium des Vorarlberger Landtages, Landhaus, 6900 Bregenz</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p align="right">
<p><strong>BETREFF: Regelung der Kuraufenthalte – Schaffung klarer Richtlinien </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aus einer von Gesundheitsreferent, LSth Markus Wallner, außerparlamentarisch beantworteten FPÖ-Anfrage (29.01.233) geht hervor, dass die gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Kuraufenthalten nur rudimentär und somit ungenügend sind. Ferner steht fest, dass es keine einheitlichen Richtlinien gibt, in denen Vergabekriterien für Kuren verankert sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das führt dazu, dass die Praxis für Kuraufenthalte in den Bundesländern höchst unterschiedlich ist. So etwa werden von den Gebietskrankenkassen in Wien, Tirol und Kärnten keine Kuraufenthalte mehr bewilligt. Von den anderen Gebietskrankenkassen sehr wohl und zwar im Rahmen einer freiwilligen Leistung, auf die der Versicherte keinen Rechtsanspruch hat. Die Kriterien dafür sind nicht greifbar und es gibt auch keine Aufzeichnungen darüber.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Kuraufenthalte dienen der Verhinderung einer unmittelbar drohenden Krankheit und der Verhinderung einer bestehenden Krankheit. Sie sind deshalb ein maßgebender Faktor für das Gesundheitswesen, um eine Reparaturmedizin zu verhindern. Die Vergabepraxis muss jedoch klar und nachvollziehbar geregelt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher gemäß § 12 der GO des Vorarlberger Landtages nachfolgenden</p>
<p><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong>ANTRAG</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:</span></strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;"> </span></strong></p>
<p>„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Kuraufenthalten insbesondere die §§ 307d Abs. 2 Zi. 3 und 155 Abs. 2 Zi. 3 ASVG detaillierter ausgestaltet werden und dadurch eine bundesweit einheitliche, bindende Rechtslage für Kuraufenthalte geschaffen wird.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>LAbg Dr Hubert F Kinz</strong></p>
<p><strong>KO LAbg Dieter Egger     </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.vfreiheitliche.at/2011/11/22/antrag-regelung-der-kuraufenthalte-%e2%80%93-schaffung-klarer-richtlinien/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gemeinsamer Antrag FPÖ-Grüne-SPÖ: Öffentliche Abwasserbeseitigung – Notwendigkeit einer rechtlichen Klarstellung</title>
		<link>http://www.vfreiheitliche.at/2011/11/08/gemeinsamer-antrag-fpo-grune-spo-offentliche-abwasserbeseitigung-%e2%80%93-notwendigkeit-einer-rechtlichen-klarstellung/</link>
		<comments>http://www.vfreiheitliche.at/2011/11/08/gemeinsamer-antrag-fpo-grune-spo-offentliche-abwasserbeseitigung-%e2%80%93-notwendigkeit-einer-rechtlichen-klarstellung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 04:48:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Presseunterlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Projekte]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.vfreiheitliche.at/?p=9282</guid>
		<description><![CDATA[Bereits im Februar 2010 beschäftigte sich der Kontrollausschuss des Vorarlberger Landtages mit der Auslagerung der Stadtwerke Hohenems. Kernpunkt...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>134. Beilage im Jahre 2011 zu den Sitzungsberichten des XXIX. Vorarlberger Landtages</strong></p>
<p align="center"><span style="text-decoration: underline;"> </span></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Selbstständiger Antrag</span></strong>                                                                  <strong><span style="text-decoration: underline;">Beilage:</span> </strong>134/2011</p>
<p><strong> </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>An das Präsidium des Vorarlberger Landtages, Landhaus, 6900 Bregenz</p>
<p align="right">
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>BETREFF:   Öffentliche Abwasserbeseitigung –Notwendigkeit einer rechtlichen Klarstellung</strong></p>
<p><strong>                        </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bereits im Februar 2010 beschäftigte sich der Kontrollausschuss des Vorarlberger Landtages mit der Auslagerung der Stadtwerke Hohenems. Kernpunkt der Beratungen im Ausschuss war dabei die aufsichtsbehördliche Genehmigung dieser Auslagerung in eine GmbH durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Schon damals wurde klar, dass derartige Auslagerungen nicht nur mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, sondern derartige Modelle auch grundsätzlich zu hinterfragen sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auf Ersuchen der Vorarlberger Landesregierung überprüfte der Rechnungshof im Juni und September 2010 Teilgebiete der Gebarung der Stadt Hohenems. Wie aus dem Bericht des Rechnungshofes (Beilage 94/2011) hervorgeht, war das insbesondere Ziel der Überprüfung die Beurteilung des Projekts „Ausgliederung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung“ (Stadtwerke Hohenems GmbH).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Zuge der Sitzung des Kontrollausschusses vom 2. November 2011 wurde der Bericht des Rechnungshofes umfangreich erörtert. Dabei wurde in der Diskussion vom Vertreter des Rechnungshofes, Ministerialrat DI Bernhard Kratschmer, neuerlich auf die im Bericht zum Ausdruck gebrachte Tatsache hingewiesen, dass im Bereich der Abwasserbeseitigung nur Einrichtungen einer Gemeinde, eines Wasserverbandes oder eines Gemeindeverbandes als öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen eine gesetzliche Deckung finden, nicht jedoch Einrichtungen in Form einer GmbH. Der Rechnungshof sieht im Kanalisationsgesetz auch keinen Interpretationsspielraum für eine derartige Gesellschaftsform und vertritt die Auffassung, dass eine Gemeinde jedenfalls eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage selbst zu betreiben hat.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dieser Haltung schließen wir uns an und erachten es ebenso wie der Rechnungshof für notwendig, das für diesen Bereich maßgebliche Landesgesetz (Kanalisationsgesetz) anzupassen und dadurch sicherzustellen, dass im Bereich der Abwasserbeseitigung Einrichtungen in Form einer GmbH dezidiert ausgeschlossen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge, zu denen auch die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gehört, dient dem Allgemeinwohl und ist elementare Aufgabe der Kommunen. Die Verantwortung dafür muss daher in der Hand der Gemeinden belassen und darf nicht leichtfertig in Gesellschaften ausgelagert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nachdem im Laufe der Diskussion im Kontrollausschuss vom 2. November 2011 Legistik-Landesrat, Mag. Siegmund Stemer, die Möglichkeit einer internen Diskussion in der Legistik-Abteilung des Landes über eine mögliche Klarstellung im betreffenden Landesgesetz angedeutet hat, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten daher gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages nachstehenden</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;"> </span></strong></p>
<p align="center"><strong>ANTRAG:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, eine Regierungsvorlage zur Änderung des Kanalisationsgesetzes auszuarbeiten, die gewährleistet, dass im Bereich der Abwasserbeseitigung Einrichtungen in Form einer GmbH dezidiert ausgeschlossen werden.“<br />
&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>       KO Dieter Egger                 KO Johannes Rauch                 KO Michael Ritsch             </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.vfreiheitliche.at/2011/11/08/gemeinsamer-antrag-fpo-grune-spo-offentliche-abwasserbeseitigung-%e2%80%93-notwendigkeit-einer-rechtlichen-klarstellung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Antrag Reparatur der Grundbucheintragungsgebühr – drohende Mehrbelastung für Grundeigentümer verhindern</title>
		<link>http://www.vfreiheitliche.at/2011/11/07/antrag-reparatur-der-grundbucheintragungsgebuhr-%e2%80%93-drohende-mehrbelastung-fur-grundeigentumer-verhindern/</link>
		<comments>http://www.vfreiheitliche.at/2011/11/07/antrag-reparatur-der-grundbucheintragungsgebuhr-%e2%80%93-drohende-mehrbelastung-fur-grundeigentumer-verhindern/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 08:47:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Presseunterlagen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.vfreiheitliche.at/?p=9274</guid>
		<description><![CDATA[Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), wonach die derzeitige Berechung der Grundbucheintragungsgebühr bei Schenkungen und Erbschaften...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Selbstständiger Antrag</span></strong>                                                                      <strong><span style="text-decoration: underline;">Beilage:</span></strong>  133/2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>An das Präsidium des Vorarlberger Landtages, Landhaus, 6900 Bregenz</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p align="right">
<p align="right">
<p align="right">
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>BETREFF:   Reparatur der Grundbucheintragungsgebühr – drohende Mehrbelastung für Grundeigentümer verhindern</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), wonach die derzeitige Berechung der Grundbucheintragungsgebühr bei Schenkungen und Erbschaften von Liegenschaften verfassungswidrig ist, führt derzeit zu großer Verunsicherung innerhalb der Bevölkerung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der VfGH hat jedoch bis zum 31. Dezember 2012 eine so genannte Reparaturfrist gesetzt. Im Rahmen dieser Frist hat der Bundesgesetzgeber nun die Möglichkeit, eine neue Formulierung der Gebührenberechnung zu finden, um eine ab 2013 drohende Erhöhung der Grundbucheintragungsgebühr zu verhindern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Eigentumsübertragung innerhalb der Familie etwa über den Weg einer Schenkung hat nicht nur in Vorarlberg langjährige Tradition und ist mittlerweile gelebte Praxis. Diese weit verbreitete und oft in Anspruch genommene Möglichkeit der Eigentumsübertragung darf nicht durch überhöhte Gebühren zusätzlich belastet werden. Wir erachten es als dringend notwendig, dass sich sowohl die Landesregierung als auch die Vorarlberger Nationalratsabgeordneten für eine rasche Reparatur der gesetzlichen Bestimmungen zur Grundbucheintragungsgebühr einsetzen, die einerseits dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes gerecht wird und andererseits zu keiner Erhöhung der Gebühren bei Schenkungen und Erbschaften von Liegenschaften führt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher gemäß § 12 der GO des Vorarlberger Landtages nachfolgenden</p>
<p><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong>ANTRAG</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:</span></strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;"> </span></strong></p>
<p>„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung für eine rasche Reparatur der gesetzlichen Bestimmungen zur Grundbucheintragungsgebühr einzusetzen, um zu verhindern, dass Eigentumsübertragungen bei Schenkungen und Erbschaften von Liegenschaften übermäßig verteuert werden. Weiters werden die Vorarlberger Nationalratsabgeordneten ersucht, die Bemühungen der Landesregierung aktiv im Parlament zu unterstützen und entsprechend initiativ zu werden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>KO LAbg Dieter Egger                               LAbg Dr Hubert F Kinz</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.vfreiheitliche.at/2011/11/07/antrag-reparatur-der-grundbucheintragungsgebuhr-%e2%80%93-drohende-mehrbelastung-fur-grundeigentumer-verhindern/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Antrag: Demokratie leben – BürgerInnenrat ausbauen</title>
		<link>http://www.vfreiheitliche.at/2011/10/28/antrag-demokratie-leben-%e2%80%93-burgerinnenrat-ausbauen/</link>
		<comments>http://www.vfreiheitliche.at/2011/10/28/antrag-demokratie-leben-%e2%80%93-burgerinnenrat-ausbauen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 05:25:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Presseunterlagen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.vfreiheitliche.at/?p=9251</guid>
		<description><![CDATA[Der Vorarlberger Landtag hat vor kurzem eine Enquete zum Thema „Wir sparen beim Wachstum, dafür leben wir besser!“ abgehalten. Zentrale Frage dabei... ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>128. Beilage im Jahre 2011 zu den Sitzungsberichten</strong></p>
<p><strong>des XXIX. Vorarlberger Landtages</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Selbstständiger Antrag</span></strong>                                                                 <strong><span style="text-decoration: underline;">Beilage:</span>  </strong>128/2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>An das Präsidium des Vorarlberger Landtages, Landhaus, 6900 Bregenz</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>BETREFF:   Demokratie leben – BürgerInnenrat ausbauen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>                        </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Vorarlberger Landtag hat vor kurzem eine Enquete zum Thema „Wir sparen beim Wachstum, dafür leben wir besser!“ abgehalten. Zentrale Frage dabei war, ob uns mehr wirtschaftlicher Wachstum wirklich mehr Wohlstand bringt oder ob es zu einer ‚Trendumkehr’ kommen muss. Im Vorfeld dieser Enquete wurde unter der Leitung des Büros für Zukunftsfragen ein Bürgerinnen- und Bürgerrat, der sich intensiv mit dieser Frage auseinandersetzte, befasst. Die Ergebnisse der Beratungen wurden im Rahmen der Enquete präsentiert und im Anschluss daran umfangreich diskutiert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Mitglieder dieses Bürgerinnen- und Bürgerrates werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und halten über Einladung und unter Moderation des Büros für Zukunftsfragen der Vorarlberger Landesregierung 1 ½-tägige Tagungen ab. Das Thema selbst ist entweder vorgegeben oder wird von den Bürgerinnen und Bürgern bestimmt. Am Schluss der Beratungen soll eine gemeinsam verfasste Erklärung stehen, die im Rahmen eines öffentlichen Dialogforums präsentiert und diskutiert wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der im Vorfeld der Enquete eingerichtete BürgerInnenrat war der zweite seit Installierung dieses Instruments für mehr lebendige Demokratie. Wir sehen darin eine gute Möglichkeit für die Politik, entscheidende gesellschaftspolitische Fragen der Zukunft in enger Abstimmung mit der Bevölkerung diskutieren zu können und für die aufgeworfenen Themenbereiche gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher gemäß § 12 GO d LT nachfolgenden</p>
<p>&nbsp;</p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong>ANTRAG</strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:</span></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Das vom Büro für Zukunftsfragen ausgearbeitete Projekt des Bürgerinnen- und Bürgerrates soll weiter ausgebaut werden und verstärkt zur Anwendung kommen. Mindestens vier Mal jährlich soll ein derartiger Bürgerinnen- und Bürgerrat zu aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen abgehalten und die Ergebnisse im Rahmen eines breiten öffentlichen Dialogforums präsentiert und diskutiert werden.&#8221;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>KO LAbg Dieter Egger      LTVP Ernst Hagen   </strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Transparenz statt Bürokratie &#8211; NEIN zu einem zahnlosen „Lobbying-Gesetz“</title>
		<link>http://www.vfreiheitliche.at/2011/10/13/transparenz-statt-burokratie-nein-zu-einem-zahnlosen-%e2%80%9elobbying-gesetz%e2%80%9c/</link>
		<comments>http://www.vfreiheitliche.at/2011/10/13/transparenz-statt-burokratie-nein-zu-einem-zahnlosen-%e2%80%9elobbying-gesetz%e2%80%9c/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 06:12:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Presseunterlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Projekte]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.vfreiheitliche.at/?p=9175</guid>
		<description><![CDATA[Als vermeintliche Antwort auf die in der jüngsten Vergangenheit ans Tageslicht gelangten Korruptionsaffären und der damit zusammenhängenden...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>117. Beilage im Jahre 2011 zu den Sitzungsberichten</strong></p>
<p><strong>des XXIX. Vorarlberger Landtages</strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;"> </span></strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;"> </span></strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;"> </span></strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;"> </span></strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Selbstständiger Antrag</span></strong>                                                                  <strong><span style="text-decoration: underline;">Beilage:</span></strong> 117/2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>An das Präsidium des Vorarlberger Landtages, Landhaus, 6900 Bregenz</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>BETREFF:   Transparenz statt Bürokratie &#8211; NEIN zu einem zahnlosen „Lobbying-Gesetz“</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als vermeintliche Antwort auf die in der jüngsten Vergangenheit ans Tageslicht gelangten Korruptionsaffären und der damit zusammenhängenden, undurchsichtigen Lobbying-Aktivitäten hat die Bundesregierung im Ministerrat vom 11. Oktober 2011 das so genannte Lobbying-Gesetz auf den Weg gebracht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Erklärtes Ziel, so die Bundesregierung, ist die Erfassung aller Lobbying-Aktivitäten auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene anhand eines Registers, die Normierung von Verhaltenspflichten und die Durchsetzung von Sanktionen bei Verstößen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><em>Gesetz ist Mogelpackung und bedeutet Bürokratie statt Transparenz</em></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dass das vorliegende Lobbying-Gesetz allerdings völlig unzureichend und vielmehr eine Mogelpackung der Regierung darstellt, zeigt die Tatsache, dass Selbstverwaltungskörper (z.B. Kammern) und Interessenverbände (z.B. Industriellenvereinigung) eine bevorzugte Stellung im Gesetz einnehmen und diese keine Sanktionen zu befürchten haben. Der Anwendungsbereich von Verwaltungsstrafen bis zu 60.000 Euro erstreckt sich lediglich auf Lobbying-Unternehmen und Unternehmen mit eigenen Lobbyisten. Weiters ist für die Öffentlichkeit der Zugang zum vorgesehenen Register der Lobbying-Unternehmen äußerst beschränkt und unzureichend. Der Forderung nach einer umfassenden Transparenz in diesem Bereich wird die präsentierte Regierungsvorlage in keinster Weise gerecht. Im Gegenteil, es wird durch das komplizierte Register wieder nur ein Mehr an Bürokratie geschaffen. Zudem muss offen gelegt werden, wer Auftraggeber ist und wie der Auftrag für das Lobbying-Unternehmen aussieht.<strong> Es muss klar ersichtlich gemacht werden, wer für wen und was lobbyiert!</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für Ex-Rechnungshofpräsident und Österreich-Chef von Transparency International, Franz Fiedler, ist das Gesetz nicht transparent genug.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es ist völlig inakzeptabel, wenn ein Gesetz verabschiedet werden soll, das einzelne Ebenen bzw Einrichtungen im Staat von der notwendigen Transparenz ausklammert und ihnen sogar eine bevorzugte Stellung eingeräumt wird. Wir erachten es als dringend notwendig, dass sich die Vorarlberger Landesregierung unmissverständlich äußert und die Regierungsvorlage zum Lobbying-Gesetz ablehnt. Ziel muss es sein, ein schlagkräftiges Gesetz zu verabschieden, das ein Höchstmaß an Transparenz sicherstellt und keine Vorteile für Kammern und Interessensvertretungen beinhaltet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages nachstehenden</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p align="center"><strong>ANTRAG</strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:</span></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht,</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>die Regierungsvorlage der österreichischen Bundesregierung zu einem „Lobbying-Gesetz“ abzulehnen und</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>darauf hinzuwirken, dass ein schlagkräftiges Gesetz verabschiedet wird, um ein Höchstmaß an Transparenz zu schaffen. Dabei müssen Selbstverwaltungskörper (z.B. Kammern) und Interessenverbände (z.B. Industriellenvereinigung) umfassend Berücksichtigung finden und in die notwendigen Sanktionsmechanismen im Gesetz mit einbezogen werden. Weiters muss der Öffentlichkeit eine umfassende Einsichtnahme in das vorgesehene Register der Lobbying-Unternehmen und deren Tätigkeiten ermöglicht werden. Aufträge und Auftrageber von Lobbying-Unternehmen müssen bekannt gegeben werden.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>KO LAbg Dieter Egger                                                                     LAbg Dr Hubert F Kinz</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.vfreiheitliche.at/2011/10/13/transparenz-statt-burokratie-nein-zu-einem-zahnlosen-%e2%80%9elobbying-gesetz%e2%80%9c/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
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