Was ist los mit unserer Justiz?- Gesetzesänderung zur Herstellung effizienter Handlungsfähigkeit in der Justiz notwendig

xx. Beilage im Jahre 2010 zu den Sitzungsberichten des XXIX. Vorarlberger Landtages

 

 An das Präsidium des Vorarlberger Landtages, Landhaus, 6900 Bregenz   

 BETREFF:  Was ist los mit unserer Justiz? – Gesetzesänderung zur Herstellung effizienter Handlungsfähigkeit in der Justiz notwendig

 

           

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Seit Monaten krankt es in der Vorarlberger Justiz. Zuerst wurden durch eine aufmerksame Jungrichterin Fälschungen entdeckt, die bis dato zu keinen verfahrenserledigenden Urteilen führten und nur durch monatelange Untersuchungen auffallen. Eine zügige Aufklärungsarbeit war nie erkennbar.

In den meisten anderen Fällen, die die Strafverfolgungsbehörden zu behandeln haben, kommt es viel rascher zu Reaktionen der Justiz. Als Strafverteidiger erhält man oft in Verfahrenshilfesachen drei bis fünf Tage nach der Bestellung den Verhandlungstermin anberaumt. Es ist dabei kaum Zeit zur Besprechung mit dem Mandanten. Völlig anders ist es in der Testamentsaffaire: es vergehen viele Monate ohne Gerichtstermin!

Nun liegen anderweitige Verfehlungen auf dem Tisch, die sich beim Bezirksgericht Bludenz ereignet haben sollen. Während ein „kritischer“ Gerichtsbediensteter, offenbar rechtlich nicht haltbar, unverzüglich in die Frühpension geschickt wird, verrichten die Bediensteten, welche Malversationen gar nicht bestreiten, ungeniert weiter ihren Dienst. Es geht nicht an, dass in solchen Fällen die beschuldigten Personen weiterhin amtieren. Eine Beurlaubung wäre hier wohl sofort möglich und das Mindeste. Es besteht dringender Bedarf nach klaren gesetzlichen Aufträgen an die Justiz.

Seit Monaten fordern wir hier rasche und gute Krisenmanagementmaßnahmen. Die zuständige Justizministerin ist entweder überfordert oder nicht willens zu handeln. Letzteres ist jedenfalls zu befürchten, da aus für gewöhnlich gut informierten Kreisen auch eine Verärgerung der Richterschaft und ihrer Vertreter zu vernehmen ist.

Ergänzt wird dieses nicht sehr vertrauenswürdige Bild unserer Justiz durch die derzeitige Situierung der Anlaufstelle für Geschädigte. Unbestätigten Informationen zufolge soll die Stelle im leeren unbenutzten alten Bahnhof Bregenz, welcher kurz vor dem Abbruch steht, untergebracht sein. Solch eine Anlaufstelle gehört in eine angemessenere Umgebung als in ein Abbruchgebäude!

Eine funktionierende Gerichtsbarkeit muss ein System errichten, bei dem in kritischen Situationen sofort Maßnahmen zum Erhalt des Vertrauens in die Staatsgewalt gesetzt werden können, ohne dass erst monatelange Verfahren abzuwickeln sind, bei denen zu lange nichts geschieht. Das ist per se ein Schaden an der Justiz, der grundsätzlich von dieser abzuhalten ist. Dabei müssen Maßnahmen bereits greifen, bevor etwas geschieht und bewiesen ist! Wie jede wichtige Organisation benötigt auch die Justiz eine laufende Fehlervermeidungsstrategie und dazu geeignete Anlaufstellen und Verbesserungsmechanismen. Wären diese gesetzlich verankert und installiert, wären die Testamentsaffaire und die Machenschaften am Bezirksgericht Bludenz weit früher abstellbar bekannt gewesen. Ein effizientes Qualitätssicherungs- und Fehlervermeidungssystem ist für die Justiz unumgänglich. Zentraler Punkt ist dabei eine Anlaufstelle, bei der die Vertraulichkeit von Informationen gesichert ist.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher  gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages folgenden

Antrag

 

 

Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:

 

„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung für gesetzliche Maßnahmen zur Verkürzung der Verfahren zur Suspendierung oder Beurlaubung verdächtiger Mitarbeiter und zur Einführung eines Fehlervermeidungssystems mit vertraulicher Anlaufstelle in dem Bereich der Justiz einzusetzen.“

LAbg Dr Hubert Kinz FPÖ-Justizsprecher