Anfrage gemäß § 54 GO d LT- Variantenentscheidung und Bauzeitplan für das Brückenprojekt Neuer Rhein Hard/Fußach
LAbg Bgm Ernst Blum
Herrn Landesrat, Mag. Karlheinz Rüdisser, Landhaus, 6900 Bregenz
Betrifft: Anfrage gemäß § 54 GO d LT- Variantenentscheidung und Bauzeitplan für das Brückenprojekt
Neuer Rhein Hard/Fußach
Sehr geehrter Herr Landesrat!
Die zunehmende Häufigkeit von Starkniederschlagsereignissen hat sich besonders auch in diesem Jahr wieder mit großen Schadensereignissen in Gemeinden unseres Landes leidvoll bemerkbar gemacht. Niederschlagsereignisse, welche über den derzeitigen Abflusskapazitäten des Neuen Rheines liegen, sind bekanntermaßen nicht auszuschließen. Bei der Rheinbrücke Hard/Fußach, mit dem zu gering bemessenen Freibord, wird entsprechend der Entschließung des Vorarlberger Landtages vom 10.03.2010 dringender Handlungsbedarf gesehen.
Dazu sollte bis zum Sommer 2010 eine definitive Variantenentscheidung erfolgen. Anschließend an die Variantenentscheidung wurde seitens der Vorarlberger Landesregierung angekündigt, dass bis Mitte des Jahres ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung des Brückenprojektes erarbeitet werde.
Mit dem Brückenprojekt verbunden sind nicht unerhebliche straßenverkehrstechnische Umbaumaßnahmen, beidseits des Rheins. Seit Jahren bestehen hier verkehrstechnische Provisorien, die den Anforderungen zur Bewältigung des motorisierten aber auch des nicht-motorisierten Verkehrs an diesem stark frequentierten Verkehrsknotenpunkt längst nicht mehr gerecht werden. Hier kommt es nahezu regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen, die nur mit einer grundlegenden und großzügigen Straßenlösung behoben werden können.
Aufgrund der aufgezeigten dringenden Handlungsfelder, erlaube ich mir, an Sie, als zuständiges Regierungsmitglied, nachstehende
ANFRAGE
zu richten:
1. Wie ist der Stand der maßgeblichen Rahmenbedingungen, die der Internationalen Rheinregulierung bekannt zu geben sind?
2. Sofern diese noch nicht definiert und bekannt gegeben wurden, was gedenken Sie zu unternehmen, um den notwendigen Verfahrensschritt so rasch als möglich bei der Internationalen Rheinregulierung einzufordern?
3. Nachdem die von Ihnen angekündigte Variantenentscheidung noch vor dem Sommer erfolgen sollte und bis dato nicht vorliegt, bis wann rechnen Sie definitiv mit der Vorlage der möglichen Varianten?
4. Zusammenhängend mit der Variantenentscheidung ist der Bauzeitplan, der bis Mitte des Jahres vorliegen sollte. Bis wann kann mit der Vorlage des Bauzeitplanes zur Beratung durch den Landtag gerechnet werden?
Ich bedanke mich im Voraus für die fristgerechte Beantwortung meiner Anfrage und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
LAbg. Bgm. Ernst Blum
