FP-Familiensprecherin Spiß für gemeinsame Obsorge als Regelfall!

Ausnahmen nur in jenen Fällen, in denen das Kindeswohl gefährdet ist

„Expertenmeinungen belegen klar, wie wichtig die Umsetzung des Rechts des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen ist. Die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen in Österreich beruhen jedoch in erster Linie auf der prioritären Alleinobsorge, in den meisten Fällen für die Mutter. Die gemeinsame Obsorge stellt sozusagen die Ausnahme dar.

Seit dem 1.7.1998 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das neue Kindschaftsrecht. Dieses geht von einem grundsätzlichen Fortbestand der gemeinsamen elterlichen Sorge aus. Damit hat der deutsche Gesetzgeber die Bedeutung von Mutter und Vater für die best mögliche Entwicklung eines Kindes erkannt“, so die freiheitliche Familiensprecherin im Vorarlberger Landtag, LAbg Kornelia Spiß.

Jener Elternteil, der die alleinige Obsorge für das Kind bzw. die Kinder anstrebt, müsse nachweisen, dass die gemeinsame elterliche Obsorge dem Kindeswohl abträglich ist.

Obsorge – Fragen wurden und werden auch in Vorarlberg immer wieder intensiv diskutiert. Unter den Landtagsparteien besteht weitgehend Konsens darüber, dass das Prinzip der Obsorge beider Eltern gestärkt werden soll.

Es ist daher höchst an der Zeit, dass in Österreich die gemeinsame Obsorge als Regelfall, unabhängig vom Status der Beziehung der Eltern, eingeführt wird und nur in Ausnahmefällen, in denen die gemeinsame Obsorge dem Kindeswohl abträglich ist, davon abgegangen wird, fordert FP-Familiensprecherin Spiß