FPÖ-Justizsprecher Dr Hubert Kinz: „Härtefälle bei der Betriebskostenabrechnung müssen vermieden werden“

FPÖ-Antrag auf Änderung des Mietrechtsgesetzes eingebracht.

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„Es kann nicht sein, dass Mieter, welche die Betriebskosten weder verursacht haben noch bei Abschluss des Mietvertrages die drohenden Kosten auch nur annähernd kennen können, zur Kasse gebeten werden. Hier muss die aktuelle Gesetzeslage korrigiert werden und bestehende Härtefälle sollte das Land abfedern“, erklärt der FPÖ-Justizsprecher, LAbg. Dr. Hubert F. Kinz, zur heute im Landtag eingebrachten Antragsinitiative der Freiheitlichen.

In den letzten Jahren sind immer mehr Fälle von Mietnomaden bekannt geworden. Das sind Personen, die sich einmieten und ihre Pflichten, insbesondere zum sorgsamen Umgang mit der gemieteten Wohnung oder ihre Zahlungspflichten beharrlich missachten. In den meisten Regionen in Vorarlberg gibt es einen qualitativ hochwertigen Bestand an Mietwohnungen, die zu einem nicht unbeträchtlichen Teil von gemeinnützigen Genossenschaften gehalten und bewirtschaftet werden. Gängige Praxis ist es, wegen der Planbarkeit der Wohnungskosten, nach Möglichkeit keine Sonderumlagen während des Jahres vorzuschreiben, sondern die Verrechnung mit der Jahresabrechnung in der ersten Hälfte des Folgejahres durchzuführen.

„Sowohl die Mietnomaden, die nicht zahlen und erst nach langwierigen Verfahren die Wohnung verlassen, als auch die zum Teil nicht vorhersehbaren Steigerungen an Betriebskosten können zu hohen Nachzahlungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen führen. Diese Nachzahlungen treffen den jeweiligen Mieter im Zeitpunkt der Abrechnung! Das führt oftmals zu sehr ungerechten Situationen für die Nachmieter. In meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt gelangen mir immer wieder derartige Vorfälle zur Kenntnis, welche die betroffenen Mieter in einen finanziellen Engpass führen können. Mit unserem Antrag wollen wir sowohl eine Änderung des Mietrechtsgesetzes als auch ein finanzielle Abfederung von Härtefällen durch das Land über die Wohnbeihilfe oder den Sozialfonds erreichen“, so der Initiator des FPÖ-Antrages, LAbg. Dr. Hubert F. Kinz, abschließend.