Antrag: Hochwassersicherheit braucht Raum und intakte Gewässer
Selbständiger Antrag Beilage: 81/2010
An das Präsidium des Vorarlberger Landtages, Landhaus, 6900 Bregenz
BETREFF: Hochwassersicherheit braucht Raum und intakte Gewässer
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In den letzten Jahren waren Regionen in Vorarlberg fast jährlich von größeren Hochwasserereignissen betroffen. Aufgrund der veränderten klimatischen Bedingungen müssen wir auch in Zukunft mit immer häufiger auftretenden Hochwassersituationen rechnen. Der Hochwasserschutz muss daher auch in den nächsten Jahren höchste Priorität besitzen und darf nicht dem Sparstift zum Opfer fallen.
Aktionsprogramm Hochwasserschutz darf nicht gekürzt werden
Das Land hat deshalb in den letzten Jahren ein umfangreiches Investitionsprogramm zum Ausbau der Hochwassersicherheit an Vorarlbergs Gewässern gestartet. Zahlreiche wichtige Projekte konnten bereits umgesetzt werden. Einige wichtige Projekte, wie zum Beispiel der Ausbau der Ill von Frastanz bis Nenzing, der letzte Bauabschnitt beim Rheintalbinnenkanal in Hohenems sowie der hochwassersichere Ausbau der Bregenzerach im Unterlauf von Kennelbach bis zur Bodenseemündung, müssen noch umgesetzt werden. Die anstehenden Projekte dürfen nicht an den finanziellen Mittel scheitern. Einsparungen im Hochwasserschutz sind kurzsichtig und verursachen hohen Schaden für betroffene Bürger und auch die öffentliche Hand. Jeder Euro, der in den Hochwasserschutz investiert wird, mindert das Schadenspotential um zwei bis drei Euro.
Raum für Gewässer – „Blaue Zonen“ im Raumplanungsgesetz verankern
Eines haben uns die Ereignisse der letzten Jahren auch gelehrt: mit technischen Verbauungen können Hochwasserereignisse nur bis zu einem bestimmten Grad bewältigt werden. Wir müssen wieder lernen, mit der Natur zu leben und nicht gegen die Natur. Wir müssen den Flüssen und Bächen wieder mehr Raum geben und zumindest den vorhandenen Raum sichern. Die enorme Siedlungsentwicklung der letzten Jahrzehnte hat den Gewässern diesen Raum vielfach genommen. Die Schadenspotentiale in den Siedlungsgebieten steigen jährlich um zwei Prozent und die Flächen entlang von Flüssen werden immer enger.
Im Jahre 2008 haben deshalb der zuständige Landesrat für Wasserbau, Dieter Egger, und jener für Raumplanung, Manfred Rein, die Ausweisung von sogenannten „Blauen Zonen“ vorgeschlagen. Dadurch sollten vorhandene Freiflächen von Verbauungen freigehalten und für den Hochwasserschutz gesichert werden. In der Regel handelt es sich dabei um landwirtschaftliche Flächen. Leider scheint dieses Projekt unter neuer Ressortführung „eingeschlafen“ zu sein. Laut Auskunft der zuständigen Landesräte ist nicht geplant, diese „Blauen Zonen“ im Rahmen der Novelle des Raumplanungsgesetztes rechtlich zu verankern. Dies wäre aber unbedingt notwendig. Nachdem seit September 2009 der Agrarlandesrat für den Hochwasserschutz zuständig ist, scheint der Wille zur Ausweisung von „Blauen Zonen“ verschwunden zu sein.
Gefahrenzonenplanung Rheintal/Walgau muss rasch abgeschlossen werden
Gerade die letzten Ereignisse haben gezeigt, dass immer wieder „gefährdete Gebiete“ verbaut werden. Damit werden nicht nur große Sachschäden verursacht, sondern auch Menschen unnötig in Gefahr gebracht. Während die Gefahrenzonenplanung der Wildbach- und Lawinenverbauung flächendeckend vorliegt, fehlt diese im Rheintal und Walgau in wesentlichen Bereichen. Konsequenter und wirksamer Hochwasserschutz erfordert eine lückenlose Erfassung und Darstellung der potentiellen Risikobereiche. Dort wo diese planerischen Grundlagen noch fehlen, sind sie für eine vorausschauende Planung vollständig zu ergänzen und auch in einem Gefahrenzonenplan zu berücksichtigen. Diese Daten sind allen zuständigen Stellen – vor allem den Baubehörden – zur Verfügung zu stellen. Auch dieses Projekt scheint unter neuer Ressortführung „eingeschlafen“ zu sein.
Instandhaltung und Räumung von Bächen und Gerinnen
Neben den Ausbaumaßnahmen ist vor allem eine permanente Instandhaltung und Räumung von Bächen und Gerinnen enorm wichtig. Werden die Gewässer nicht regelmäßig von Bewuchs und Anlandungen befreit, so werden die Abflusskapazitäten stark verringert. Gerade die kleinen Gerinne und Entwässerungen können bei Starkregen zu „reißenden Bächen“ werden, die ausufern und zu Vermurungen führen. Die Zuständigkeit für die Instandhaltung und Räumung liegt meist bei den Gemeinden und hier fehlen oftmals das Bewusstsein und das Geld für diese Maßnahmen. In den letzten Jahren wurde daher von Seiten des Landes großes Augenmerk auf die Instandhaltung von Bächen und Gerinnen gelegt. Dieses Impulsprogramm muss weiter ausgebaut werden. Dabei ist die enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu suchen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages folgenden
Antrag
Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:
„Die Vorarlberger Landesregierung wird aufgefordert,
1. im Rahmen der Novelle des Raumplanungsgesetzes die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung und Freihaltung (Bebauungsverbot) von Flächen für den Hochwasserschutz (Blaue Zonen) zu schaffen. Weiters sollen diese Flächen in einem Landesraumplan ausgewiesen und gesichert werden;
2. die Gefahrenzonenplanung für den Walgau und das Rheintal so rasch als möglich – spätestens bis 2012 – abzuschließen und diese Daten allen zuständigen Stellen und Behörden zur Verfügung zu stellen,
3. die Schutzziele der Gefahrenzonenplanung im Baugesetz und Raumplanungsgesetz rechtlich und verbindlich zu verankern,
4. in der Bautechnikverordnung Standards für das Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten festzulegen,
5. die Instandhaltung und Räumung von Flüssen, Bächen und Entwässerungsgerinnen in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu forcieren,
6. die finanziellen Mittel für die rasche Umsetzung des Aktionsplanes „Hochwasserschutz“ in der erforderlichen Höhe in den kommenden Jahren zur Verfügung zu stellen und
7. bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass es zu keinen Kürzungen der finanziellen Unterstützung der Projekte der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie des Schutzwasserbaus kommt.“
KO Dieter Egger LAbg. Dr. Hubert F. Kinz
