Antrag: Gesundheitsrisiko Mobilfunk? – Information und Strahlungsminimierung.
80. Beilage im Jahre 2010 zu den Sitzungsberichten des XXIX. Vorarlberger Landtages
Selbständiger Antrag
An das Präsidium des Vorarlberger Landtages, Landhaus, 6900 Bregenz
BETREFF: Gesundheitsrisiko Mobilfunk? – Information und Strahlungsminimierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Im Zeitalter der Kommunikation ist das Mobiltelefon längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Um immer und überall erreichbar zu sein, nutzen immer mehr Menschen das Handy als ihr Haupttelefon.
Diese Entwicklung macht auch vor der jüngeren Generation nicht halt. Mehr als 60 % der Umsätze von Mobilfunkbetreibern werden inzwischen mit Kindern und Jugendlichen erwirtschaftet. Dabei geht es längst nicht mehr nur um das Telefonieren, sondern es werden SMS-MMS verschickt und Handyspiele, Videos und Musik werden aus dem Internet genutzt. Viele Jugendliche sind durch hohe Gebührenrechnungen bereits verschuldet und es werden bereits auch Anzeichen von Sucht beobachtet.
Auch in Vorarlberg macht sich unter den Eltern immer mehr die Sorge um die Gesundheit ihrer Kinder breit. Handys und Mobilfunksender geben bekanntermaßen hochfrequente elektromagnetische Strahlung ab. In vielen Schulen in Vorarlberg werden Kinder stundenlang der Mikrowellenstrahlung durch WLAN (drahtlose Computerverbindung) ausgesetzt ohne die gesundheitlichen Risiken zu beachten. Medizinische Studien gehen davon aus, dass ein gesundheitliches Risiko für junge Menschen durch die Nutzung des Handys nicht auszuschließen ist. Laut Telekommunikationsgesetz § 73 (Abs.2) müssen der Schutz des Lebens und die Gesundheit von Menschen gewährleistet sein.
Es ist unser Anliegen, in Sachen Mobilfunk und im Speziellen bei der Errichtung von Handymasten der Bevölkerung mehr transparente Information zukommen zu lassen. Wir fordern eine Stärkung der Rechte der Betroffenen im Zusammenhang mit der Errichtung von Mobilfunkanlagen, z. B. in Form einer Parteienstellung.
Wir sollten weder den technischen Fortschritt mit all seinen Möglichkeiten verdammen, noch dürfen wir mögliche negative Auswirkungen unserer Technik auf die leichte Schulter nehmen. Das Ziel muss es sein, die technischen Möglichkeiten zu nutzen, um eine Optimierung in Bezug auf den Schutz unserer Gesundheit vorzunehmen: Was wir brauchen, ist eine intelligente Funknetzplanung, sowie Strahlungsminimierung und Einführung von medizinisch begründeten Vorsorgewerten (siehe Land Salzburg und Steiermark).
Das bedeutet:
• eine Minimierung der Sendeintensität ohne Gefährdung einer vernünftigen Netzabdeckung
• eine möglichst geringe Dichte an Sendeanlagen
• den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie
• die Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips bei sensiblen Gebieten wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenwohnheimen
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages nachstehenden
ANTRAG:
Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:
„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht,
1. gemeinsam mit Fachleuten aus dem Bereich Gesundheit und Technik
a) eine Broschüre zu entwickeln und im Rahmen dieser Kindern und Jugendlichen an Vorarlberger Schulen entsprechende Informationen über gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunk und Elektrosmog zu vermitteln und
b) die Machbarkeit einer Senkung der Mobilfunkstrahlung für die Bevölkerung im Land zu untersuchen und die technischen Möglichkeiten im Sinne des Gesundheitsschutzes optimal zu nutzen.
2. zu veranlassen, dass in Schulen keine hochfrequenten Sender, d.h. WLAN installiert werden,
3. sich im Rahmen der Bodenseekonferenz für ein länderübergreifendes Projekt zur Koordination eines vorsorglichen Gesundheitsschutzes der Bevölkerung in Sachen Mobilfunk einzusetzen (Bodensee- Mobilfunk-Projekt),
4. das Errichten von Handymasten auf und in unmittelbarer Nähe zu Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen zu untersagen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass bei der Standortwahl bei Wohngebieten dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen wird,
5. im Amt der Vorarlberger Landeregierung eine Koordinationsstelle für die Errichtung von Handymasten im Land zu installieren, wobei dem Gesundheitsschutz und einer regionalen Planung großes Augenmerk geschenkt werden soll,
6. die Rechte von Anrainern bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen, z. B. in Form von Parteienstellung, zu stärken und für die Einhaltung von medizinischen Vorsorgewerten zu sorgen.
