Anfrage gemäß § 54 GO d LT – Situation rund um Wettlokale in Vorarlberg

LAbg. Josef Brunner

Herrn Landesrat Ing. Erich Schwärzler, Landhaus, 6900 Bregenz

Betrifft: Anfrage gemäß § 54 GO d LT – Situation rund um Wettlokale in Vorarlberg

Sehr geehrter Herr Landesrat!

Laut aktuellen Medienberichten ist eine Zunahme von Straftaten im Zusammenhang mit Wettlokalen in Vorarlberg zu verzeichnen.

Aufgrund der besorgniserregenden Entwicklung im Umkreis von Wettlokalen (Raubüberfall in Dornbirn am 18.7.2010 und Raubüberfall am 1.8.2010 in Frastanz) erlaube ich mir an Sie nachstehende

Anfrage

zu richten:

1. Wie hoch ist die Anzahl behördlich bewilligter Standorte nach dem Wettengesetz?

2. Wie hoch ist die Anzahl bewilligter Wett-Terminals nach dem Wettengesetz?

3. Wie viele Strafverfahren wurden in den Jahren 2007, 2008 und 2009 nach dem Wettengesetz durchgeführt bzw rechtskräftig abgeschlossen? In welcher Höhe wurden Strafgelder eingehoben?

4. Welche Öffnungszeiten gelten in Wettlokalen?

5. Haben die Anrainer bei der Bewilligung von Standorten Parteistellung?

6. Welche Vorkehrungen werden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen getroffen? Wie werden diese kontrolliert?

7. Ist bekannt, dass in Wettlokalen auch nach dem Glücksspielgesetz illegale Spielautomaten aufgestellt sind? Wenn ja, in wie vielen Wettlokalen ist dies der Fall und was wird dagegen unternommen?

8. Wurden illegale Automaten beschlagnahmt und für Verfallen erklärt? Wenn ja, wie viele in den Jahren 2007, 2008 und 2009?

9. Könnten Wettlokale in Vorarlberg verboten werden (analog zu Geldspielapparaten)? Bestehen derartige Überlegungen?

Ich bedanke mich im Voraus für die fristgerechte Beantwortung meiner Anfrage und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

LAbg. Josef Brunner