Anfrage gemäß § 54 GO d LT – Schließung der im April eingerichteten Opferschutzhotline

LAbg Kornelia Spiß

Frau Landesrätin Dr. Greti Schmid, Landhaus, 6900 Bregenz

Betrifft: Anfrage gemäß § 54 GO d LT – Schließung der im April eingerichteten Opferschutzhotline

Sehr geehrte Frau Landesrätin!

Ende April dieses Jahres hat das Land eine Opferschutzstelle bzw. eine Opferschutzhotline eingerichtet, bei der sich Personen melden konnten, die in der Vergangenheit Gewalt in der Erziehung in öffentlichen und privaten Einrichtungen ausgesetzt waren.

Laut offizieller Presseaussendung der Landesregierung wurden bisher insgesamt 16 Kontakte verzeichnet. In sieben Fällen ist es zu einer weiteren Bearbeitung gekommen, drei Fälle konnten erledigt werden, in zwei Fällen laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Es muss außer Frage stehen, dass jeder Fall von Gewalt an Kindern und Jugendlichen einer zu viel ist und die öffentliche Hand alles daran zu setzen hat, Hilfestellung für Gewaltopfer zu bieten sowie prophylaktische Maßnahmen zu setzen. In diesem Sinne war die Einrichtung der Opferschutzhotline als wichtiges Signal zu sehen.

Umso mehr erstaunt es daher, dass diese Opferschutzhotline Mitte Juli wieder eingestellt wurde. Auch wenn darauf verwiesen wird, dass sich Gewaltopfer weiterhin an den Kinder- und Jugendanwalt wenden können, das Signal ist ein Schlechtes.

Gewalt und Missbrauch an bzw. von Kindern und Jugendlichen verlangt besondere Sensibilität und kommt in allen sozialen Schichten, in allen Nationalitäten und Religionen und allen Familienverhältnissen aber auch in jedem Alter vor. Das typische Opfer gibt es genau so wenig wie den typischen Täter.

Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir, an Sie, als für Jugendwohlfahrt zuständiges Regierungsmitglied, gemäß § 54 GO d LT nachstehende

ANFRAGE

zu richten:

1. Sie selbst betonen in oben genannter Aussendung, dass es ein wichtiges Signal an betroffene Gewaltopfer war, dass ihre Anliegen ernst genommen werden sowie die Betroffenen hofften, mit ihrer Kontaktaufnahme im Rahmen der Opferschutzhotline einen Beitrag leisten zu können, dass in Zukunft keine Kinder oder Jugendlichen mehr so behandelt werden, wie es ihnen widerfahren ist.

Halten Sie es vor diesem Hintergrund nicht auch für ein falsches Signal an betroffene Opfer, die Opferschutzhotline nach 3 (!) Monaten wieder zu schließen und was ist der konkrete Grund, der hinter der Schließung steckt?

2. Gibt es eine Konzentration der Fälle in bestimmten Einrichtungen, in denen den betroffenen Opfern Gewalt widerfahren ist?

3. In welcher Form sind die Erfahrungen der Opfer in die Gewalt- und Missbrauchsverhinderung an bzw. von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendwohlfahrt in konkrete prophylaktische Maßnahmen eingeflossen?

Ich bedanke mich im Voraus für die fristgerechte Beantwortung meiner Anfrage und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

LAbg Kornelia Spiß

FPÖ-Jugendsprecherin