Freiheitliche Durchsetzungskraft für unsere Heimat

INTEGRATION OFFEN EINFORDERN

Schon in der vergangenen Legislaturperiode konnten sich die Freiheitlichen mit ihrer klaren Haltung in der Frage der Integration durchsetzen. Das klare Nein des Landes zur Zwangsehe, das „Anti-Minarett-Gesetz“ oder die eingeleitete Frühsprachförderung im Land belegen dies eindrucksvoll.

Auch in der laufenden Landtagsperiode konnten wir im ersten Jahr bereits wesentliche Erfolge in diesem Bereich für uns verbuchen.

Verbesserung im Kindergartengesetz als erster Schritt

Unser Weg stand von Anfang an unter dem Motto ‚Fördern und Fordern’. Wir wollen nicht, dass es eine Gruppe gibt, die voll integriert ist und eine Gruppe, die den Anschluss verpasst, egal welche Angebote der Staat macht. Daher braucht es die stärkere Miteinbindung der Eltern und vor allem deren verbindliche Mitwirkung, dass ihre Kinder die deutsche Sprache vor Schuleintritt beherrschen.

Wir haben durch unsere konsequente Haltung in der Frage des Spracherwerbs zumindest durchgesetzt, dass im neuen Kindergartengesetz auch die Eltern der Migrantenkinder in die Verantwortung genommen werden. Allerdings werden wir uns dafür einsetzen, dass der Sanktionsmechanismus bei Integrationsunwilligkeit noch viel stärker zum Ausdruck kommt.

Jene Eltern, die eine im neuen Kindergartengesetz verankerte Vereinbarung über die elterliche Mitarbeit unterschreiben, müssen sich aus unserer Sicht auch aktiv dafür einsetzen, dass ihre Kinder rasch Deutsch lernen. Eine bloße Unterschrift auf irgendeinem Papier ist zu wenig. Nachdem wir bereits ein breites Spektrum an Förderangeboten zur Verfügung stellen, müssen wir aber auch den Mut haben, Integration konsequent einzufordern und die Nichteinhaltung unserer Spielregeln zu sanktionieren.

Klar ist für uns, dass jedes Kind, das einschult, Deutsch beherrschen muss. Und wenn die Eltern die Erfüllung dieses Mindestmaßes an Integration nicht unterstützen, dann müssen sie letztendlich als Konsequenz mit finanziellen Einbußen über die Streichung von sozialen Familienleistungen rechnen. Nur diese Sprache wird letztendlich verstanden.

Burka-Verbot in Österreich durchsetzen

In konservativen Kreisen der islamischen Gesellschaft ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau äußerst gering ausgeprägt. Ein Instrument der Unterdrückung von Frauen ist dabei das Tragen der Burka, einer Vollverschleierung.

Das Tragen eines Ganzkörperschleiers kann auch nicht mit der Religionsfreiheit begründet werden, sondern muss als Symbol der vollständigen Unterwerfung der Frau gegenüber dem Mann verstanden werden. Die Burka führt auch unweigerlich zu erschwerten Bedingungen bei der Arbeitssuche und somit zu einer beruflichen Benachteiligung der betroffenen Frauen. Auch wenn die Zahl der Burka-Trägerinnen im Vergleich zu fundamental-islamischen Ländern in Österreich gering ist, so muss es das Ziel sein, in unserem Land diese massive Einschränkung der Selbstbestimmung der Frauen im öffentlichen Raum gänzlich zu untersagen. Ein Burka-Verbot ist als starkes politisches Signal gegen die Unterdrückung der Frau in unserem Land zu werten.

Ein vom FPÖ-Landtagsklub gefordertes Verbot des Tragens der Burka im öffentlichen Raum wurde im Landtag mehrheitlich angenommen.

Integrationsvereinbarung – Verkürzung der Erfüllungspflicht

Durch die Integrationsvereinbarung soll u.a. der Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache erreicht werden. Dies ist besonders wichtig, um am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich teilhaben zu können. Nur wenige Personen, wie etwa sehr betagte oder gebrechliche Personen, müssen sich nicht zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung verpflichten.

Die Pflicht zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung entsteht mit Erteilung des Erst- oder weiteren Aufenthaltstitels und muss spätestens innerhalb von 5 Jahren erfüllt werden.

Aus einer Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Inneres geht hervor, dass von den zuständigen Behörden insgesamt drei Ausweisungsverfahren wegen Nichterfüllung der Integrationsvereinbarung eingeleitet wurden. Eine Statistik über jene Drittstaatangehörigen, welche die Vereinbarung nicht erfüllt haben, liegt laut Innenministerium nicht vor. Diese Tatsache legt nahe, dass die Erfüllungspflicht der Integrationsvereinbarung unzureichend überprüft und in weiterer Folge die Abschiebung äußerst selten oder gar nicht erfolgt.

Der Landtag verabschiedete mehrheitlich den FPÖ-Antrag auf Senkung der Frist zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung von 5 auf 3 Jahre.

MENSCHEN UND WERTE INS ZENTRUM STELLEN

JA zum Schutz des Lebens

Schätzungen gehen davon aus, dass in Österreich 78.000 geborenen Kindern zwischen 30.000 bis 40.000 Schwangerschaftsabbrüche gegenüber stehen. Das heißt, dass in Österreich zumindest jedes dritte Kind nicht geboren wird. Diese hohe Zahl an Abtreibungen darf nicht ignoriert und die Thematik nicht weiter tabuisiert werden.

Wenn sich Politiker zum Schutz des Lebens bekennen, dann heißt das konsequenterweise, dass auch entsprechende Maßnahmen zur Förderung des Lebensschutzes zu setzen sind. Unser Staat, der im globalen Vergleich wohlhabend ist, sollte Frauen in Not besseres zu bieten haben, als die straffreie Tötung ihres eigenen Kindes. Schließlich hat eine Abtreibung in vielen Fällen mindestens zwei Opfer: Das tote Kind und die oft bis an ihr Lebensende unter physischen und psychischen Folgen leidende Mutter.

Auf Initiative der Freiheitlichen hin, wurde im Landtag eine Enquete abgehalten, in der mit Fachleuten und den Lebensschutzorganisationen diskutiert wurde, welche Maßnahmen notwendig sind, um die hohe Zahl an Abtreibungen reduzieren zu können. Das Ergebnis dieser Enquete wurde bereits in einen Landtagsantrag gegossen.

Kinder vor Missbrauch schützen

Den Zustand einer Gesellschaft erkennt man auch daran, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern, also den Kindern umgeht. Und hier fällt das Zeugnis für unsere Gesellschaft nicht gut aus.

Gerade in den letzten Wochen ist eine erschreckend hohe Zahl an Fällen von Kindesmissbrauch bekannt geworden. Es ist höchster Handlungsbedarf gegeben!

Aufkommende Straftaten sind vielfach wegen Verjährung nicht mehr strafbar. Die derzeit geltenden Verjährungsfristen entsprechen bei Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung nicht den heutigen Erfordernissen und Erkenntnissen. Es ist notwendig, die strafrechtlichen Verjährungsfristen abzuschaffen und die zivilrechtlichen Verjährungsfristen zu verlängern.

Eine gleichlautende FPÖ-Initiative wurde im Vorarlberger Landtag im Frühjahr verabschiedet.

Kinder haben ein Recht auf beide Eltern

Expertenmeinungen belegen klar, wie wichtig die Umsetzung des Rechts des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen ist. Dieses Faktum bleibt grundsätzlich auch im Falle einer Trennung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aufrecht. Die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen in Österreich beruhen jedoch in erster Linie auf der prioritären Alleinobsorge, in den meisten Fällen für die Mutter. Die gemeinsame Obsorge stellt sozusagen die Ausnahme dar.

Um Kinder im Rahmen von Obsorgestreitigkeiten aus dem Schussfeld zu nehmen, sprechen wir uns dafür aus, dass die gemeinsame Obsorge zur Regel werden soll und nur in Fällen, in denen das Kindeswohl gefährdet wäre, eine Ausnahme davon gemacht wird.

Unsere Initiative mündete in eine von ÖVP, FPÖ und SPÖ unterstützte Ausschussvorlage des Landtages.

IMPULSE FÜR ARBEIT UND WIRTSCHAFT

Der Jugend Perspektiven bieten

Die Entwicklung am heimischen Arbeitsmarkt im Bereich der Jugendbeschäftigung erfordert eine klare Unterstützungsoffensive des Landes.

Neben dem vollständigen „Blum-Bonus“ für die Ausbildung zusätzlicher Lehrlinge muss auch die Schaffung von mehr Lehrstellen im öffentlichen Dienst forciert werden. Das Land Vorarlberg hat hier seine Vorbildfunktion wahrzunehmen und mit gutem Beispiel voranzugehen und in weiterer Folge die Gemeinden zu motivieren, ebenfalls verstärkt Lehrlinge auszubilden.

Einen FPÖ-Antrag hat die Landesregierung zum Anlass genommen, um die Zahl der Lehrlinge im Landesdienst bzw in landeseigenen Unternehmen zu erhöhen.

Regionale Wirtschaft in Krisenzeiten stärken

In mehreren EU-Mitgliedsländern hat man sich aufgrund der Wirtschaftskrise dazu entschlossen, im Unterschwellenbereich des öffentlichen Auftragswesens Erleichterungen bei den Vergabeverfahren einzuführen.

Auch in Österreich wurde durch die so genannte Schwellenwerte-Verordnung 2009 festgelegt, dass Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich unter einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro statt wie bisher 40.000 Euro direkt an geeignete Unternehmen vergeben werden können. Gleichzeitig wurde der Schwellenwert für das so genannte nicht-offene Verfahren ohne Bekanntmachung für Bauaufträge von derzeit 120.000 Euro auf 1 Million Euro erhöht.

Durch diese Erhöhung der Vergabegrenzen konnten auch im Land Vorarlberg wichtige Impulse für die heimische Wirtschaft gesetzt und so im eigenen Wirkungsbereich der Wirtschaftskrise entgegen gewirkt werden. Investitionen konnten beschleunigt und Aufträge rascher und unbürokratischer an die regionalen Klein- und Mittelbetriebe weitergegeben werden.

Nachdem diese Schwellenwerte-Verordnung allerdings mit Ende 2010 ausläuft, drohen nun diese investitions- und beschäftigungswirksamen Impulse wieder deutlich einzubrechen. Wir erachten es im Hinblick der nach wie vor wirtschaftlich schwierigen Situation für notwendig, die mit 31.12.2010 befristete Schwellenwerte-Verordnung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dadurch würde ein wichtiges Signal zur Entbürokratisierung gesetzt und die regionale Wertschöpfung nachhaltig gestärkt.

Der gleichlautende FPÖ-Antrag wurde im Landtag einstimmig angenommen.

Stärkung des Tourismus – Änderung der Beschneiungsrichtlinie

Alljährlich wird von den Seilbahnbetreibern bzw von den Tourismusgemeinden der Ruf nach einer flexibleren Gestaltung der Beschneiungsrichtlinien laut. Die geltenden Richtlinien sehen vor, dass Schneekanonen ab 1. November betrieben werden dürfen. In Ausnahmefällen kann die Behörde diesen Termin auf 20. Oktober vorverlegen.

Um die teure Infrastruktur der Bahnen und der Hotellerie besser zu nutzen, ist es notwendig, die Betriebszeiten auszuweiten. Im Frühjahr ist dies aufgrund der Temperaturen und des dann nachlassenden Interesses am Schifahren nicht sinnvoll. Im Herbst hingegen beginnen viele Vereine das Schneetraining, viele Wintersportler können den Saisonbeginn kaum erwarten. All diese Personen frequentieren mangels Alternativen die Gletscherschigebiete in Tirol. Es ist daher mehr als verständlich, wenn sich auch heimische Schigebiete um diese Kunden bemühen. Voraussetzung dazu sind befahrbare Pisten ab November. Dies ist häufig nur machbar, wenn frühzeitig mit der Beschneiung begonnen wird. Es muss daher möglich sein, die für die Beschneiung günstige Witterung auch schon im Oktober zu nutzen und starre zeitliche Beschränkungen aufzuheben.

Auf Druck der Freiheitlichen konnte die ÖVP dazu bewegt werden, dass die Landesregierung gemeinsam mit dem Naturschutzrat eine Beschneiungsrichtlinie bezüglich einer flexibleren Anwendung (Temperaturabhängigkeit, Witterungssituation) erarbeitet. Die Richtlinie soll noch vor der Wintersaison 2010/11 angepasst werden.

Keine Benachteiligung für Vlbg Taxiunternehmen

Basierend auf einem Staatsvertrag aus dem Jahr 1958, der in seiner Ausprägung im Sinne eines freien Warenverkehrs alles andere als zeitgemäß ist, versucht die Schweiz aktuell, nationale Schranken im Taxigewerbe plötzlich wieder einzuführen.

Auf Grund des genannten, immer noch gültigen Staatsvertrages zwischen der Republik Österreich und der Schweizer Eidgenossenschaft, ist es österreichischen Taxiunternehmen verboten, mit Fahrzeugen bis zu 9 Plätzen ihre Kunden in der Schweiz, insbesondere am Flughafen Kloten abzuholen, selbst wenn es der ausdrückliche Wunsch des Kunden ist. Dieses Abkommen soll ab Anfang 2011 lückenlos kontrolliert und geahndet werden.

Sollten die Pläne der Schweizer Nachbarn realisiert werden, so würde das eine massive Gefährdung für die Vorarlberger Taxiunternehmen bedeuten. Vertreter des Taxigewerbes befürchten bis zu 50%ige Umsatzrückgänge in der Wintersaison.

Derartige Abkommen gehören aus Sicht der europäischen Freiheiten und im Interesse unserer Wirtschaft längst aufgekündigt. Es ist aus unserer Sicht untragbar, jahrelang problemlos funktionierende Rechtspraxis plötzlich zu unterbinden und damit österreichische Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Existenz zu gefährden.

Die Landesregierung muss daher alles unternehmen, um die bisherige Praxis beim gewerblichen Personentransport mit der Schweiz beizubehalten bzw eine Anpassung des Abkommens zu erreichen. Eine entsprechende Initiative der FPÖ wurde im Juli-Landtag einstimmig verabschiedet.

BAUEN UND WOHNEN GERECHT UND LEISTBAR GESTALTEN

Grundeigentümer stärken – Optimierungen im Raumplanungsgesetz

Im Artikel 11 der Vorarlberger Landesverfassung ist der „Schutz des Eigentums“ klar verankert. Das Land anerkennt darin das Eigentum in seiner privaten und sozialen Funktion.

Dennoch gestaltet sich die Praxis in vielen Fällen problematisch. Dass wir im Bau- und Raumplanungsrecht Handlungsbedarf haben und wir die Rechte der Bürger in diesen Verfahren deutlich stärken müssen, beweist auch der Bericht des Landesvolksanwaltes für das Jahr 2007. Die Anwendung des Baugesetzes und seiner Verordnungen ist mit 175 Fällen (gegenüber 155 im Jahr 2006) weiterhin häufigster Anlass für Bürger, sich an den Volksanwalt zu wenden. An zweiter Stelle der Arbeitsschwerpunkte des Volksanwaltes liegt mit 107 Fällen die Raumplanung.

Es darf nicht ‚Gleiche und Gleichere’ geben und daher ist es notwendig, das Raumplanungsgesetz gerechter und eigentümerverträglicher zu gestalten und die immer noch für Willkürentscheidungen vorhandenen Spielräume zu beseitigen.

Aufgrund einer Antragsinitiative der Freiheitlichen ist man derzeit bemüht, das Raumplanungsgesetz zu novellieren.

Kontinuität in der Althaussanierung sicherstellen

Im Bereich der thermischen Althaussanierung liegt großes Potenzial, sowohl für den Klimaschutz als auch für die heimische Wirtschaft. Durch den Einsatz modernster Technik ist bei der Althaussanierung eine Energieeinsparung von über 75% realistisch. Regionale Unternehmen, die in der Lage sind, thermische Verbesserungen mit hoher Qualität und verlässlicher zeitlicher und finanzieller Abwicklung durchzuführen, konnten aufgrund der schwerpunktmäßigen Förderung des Landes für die Althaussanierung ein Auftragsplus verzeichnen.

Die Jahre 2009 und 2010 gelten in den aktuellen Wohnbauförderungsrichtlinien als Schwerpunktjahre für die Sanierungsförderung. In diesen beiden Jahren werden zugesicherte Sanierungsdarlehen für die gesamte Laufzeit zinsfrei gestellt, was zu einer äußerst positiven Entwicklung in der Althaussanierung geführt hat. In den Monaten Jänner bis September 2009 wurden laut Informationen der Wohnbauförderung beispielsweise 2.033 Sanierungsprojekte im Land gefördert. Im Vorjahr waren es noch 838.

Es besteht allerdings die Gefahr einer aktuellen „Überhitzung“ des Marktes und damit verbunden ein Einbrechen der Nachfrage in den kommenden Jahren. Damit die Impulse für die heimischen Betriebe im Bau- und Baunebengewerbe weiterhin aufrechterhalten werden können, die Althaussanierung auch nach 2010 leistbar bleibt und ein gewisser Zeitdruck auf Sanierungsinteressierte entfällt, erachten wir es für notwendig, die zinsfreie Sanierungsförderung bis 2012 zu verlängern. Wir stärken damit nicht nur die heimische Wirtschaft, verbunden mit der Sicherung von Arbeitsplätzen, sondern leisten gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.

Unser Antrag, die in den aktuellen Wohnbauförderungsrichtlinien für die Jahre 2009 und 2010 für die gesamte Laufzeit gewährte Zinsfreistellung von Sanierungsdarlehen bis zum Jahr 2012 zu verlängern, wurde zwar von der ÖVP abgelehnt, dennoch werden wir in den kommenden Gesprächen zur Gestaltung der neuen Wohnbauförderungsrichtlinie weiterhin auf eine attraktive Sanierungsförderung pochen. Aufgrund unseres Drucks sind die Signale der ÖVP in diese Richtung bereits deutlich positiver.

Anpassung der Verzinsung von Wohnbauförderungsdarlehen

Unter den Wohnbauförderungsdarlehen nach alten Förderrichtlinien gibt es eine nicht unbedeutende Anzahl, welche mit 5,875 % Mindestzinssatz verzinst werden. Dies betrifft Einzelpersonen, wohingegen nach den Ausführungen von Wirtschaftslandesrat Rüdisser der Zinsfuß für Darlehen an gemeinnützige Bauvereinigungen für integrative Mietwohnungen seit 1.1.2010 nicht höher als 1 % über dem 6-Monats-Euribor liegt.

Das stellt eine nicht sachgerechte Ungleichbehandlung von Einzelpersonen dar, da sie im Gegensatz zu den Bauträgern von aktuellen Zinsvorteilen ausgeschlossen sind. Es zeigt das aber auf, dass Wohnbauförderungsdarlehen sehr wohl unter 5,875 % Zins möglich sind.

Basierend auf einer Initiative der Freiheitlichen konnten in Verhandlungen mit den Banken eine Reduktion der Zinsuntergrenze von 5 7/8 % auf 5 1/8 % erreicht werden.

WEITERE ERFOLGREICHE INITIATIVEN DER FREIHEITLICHEN

Prüfung des Vorarlberger Spitalswesens

Die Vorarlberger Spitalslandschaft steht mit den bereits gebildeten Versorgungsschwerpunkten am Beginn einer organisatorischen Umstrukturierung, die einerseits die Sicherung der bestehenden Standorte der Landeskrankenhäuser und andererseits entsprechende Kostenreduktionen zum Ziel haben sollen.

In den vergangenen Jahren durchgeführte Strukturmaßnahmen im Krankenhausbereich müssen durchaus kritisch hinterfragt werden. Um die bereits im Vorarlberger Spitalswesen vollzogenen Strukturreformen zu evaluieren und dadurch mögliche Impulse für eine Optimierung bzw positive Weiterentwicklung des Vorarlberger Gesundheitswesens und dessen Finanzierung zu erhalten, wurde auf Initiative der Freiheitlichen der Landes-Rechnungshof u.a. mit der Evaluierung der im Vorarlberger Spitalswesen gesetzten Strukturmaßnahmen und deren Auswirkungen betraut.

Der seit Mai 2010 vorliegende Prüfbericht über das Vorarlberger Spitalswesen muss nun als Instrument für weitere Optimierungen genutzt werden.

Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Rheinbrücke Hard/Fußach

Alle Erkenntnisse über die Folgen von zu niedrigen Brücken bei Hochwasser zeigen ein erschreckendes Ausmaß an möglichen Katastrophenereignissen. Verklausungen, Aufstauungen und damit verbunden Brückenschäden bis hin zu Dammbrüchen werden prognostiziert. Folgeschäden für Hab und Gut, von menschlichem Leid ganz zu schweigen, in ungeahntem Ausmaß wären die Folge.

Hochwasserschutzmaßnahmen in Bezug auf direkte Bauarbeiten des Neuen Rheins liegen im Verantwortungsbereich der Staaten Österreich und Schweiz und sind in staatlichen Abkommen der Internationalen Rheinregulierung (IRR) geregelt. Maßnahmen der Straßen- und Brückenerhaltung sowie von Neubauten liegen im Verantwortungsbereich des Landes.

Auf Initiative des FPÖ-Landtagsklubs wurde die Vorarlberger Landesregierung ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass der neu zu verhandelnde 4. Staatsvertrag mit der Schweiz, Liechtenstein und Österreich ein möglichst hohes Maß an vorbeugendem Hochwasserschutz beinhaltet und dass die Planungs- und Entscheidungsgrundlagen für das Brückensanierungs- bzw. Neubauprojekt der Rheinbrücke Hard/Fußach unverzüglich geschaffen werden. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind bereit zu stellen, um die begleitenden Baumaßnahmen wie z.B. ein Neubau der Rheinbrücke und damit verbundene Straßenumbauten sowohl finanziell als auch zeitlich abzusichern. Bis spätestens Mitte des Jahres 2010 soll einen Zeitplan im Hinblick auf die Umsetzung der beschriebenen Erfordernisse dem Landtag zur Kenntnisnahme und Beratung vorgelegt werden.

Nulllohnrunde für Politiker

Nachdem sich die wirtschaftliche Lage immer noch nicht im gewünschten Umfang verbessert hat und daher auch die budgetären Mittel der Länder und Gemeinden weiterhin beschränkt sind, erachten wir es für notwendig, den für heuer beschlossenen Verzicht auf eine Erhöhung der Politikerbezüge um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2011 zu verlängern.

Mit dem Verzicht auf eine Bezügeanpassung kann die Landespolitik ein wichtiges Signal senden und die in Zeiten der Budgetsanierung notwendige Bereitschaft zum Sparwillen untermauern.

Diesem freiheitlichen Ansinnen wurde vom Landtag mit einer entsprechenden Änderung des Bezügegesetzes Rechnung getragen.

Ende des Assistenzeinsatzes gefordert

2009 wurden 150 Vorarlberger Präsenzdiener für den Assistenzeinsatz im Burgenland eingeteilt. Bundesheerverantwortliche klagen in diesem Zusammenhang über den Verlust von Ausbildungsinhalten für die Grundwehrdiener und stellen diesen Einsatz von Bundesheerangehörigen in Frage.

In seinem Bericht 2010/4 befasste sich der Rechnungshof u.a. mit der Beurteilung der Effektivität und der Effizienz des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres im Grenzgebiet. Besonders der Nutzen im Hinblick auf die eingesetzten Ressourcen wurde dabei beleuchtet.

Laut Rechnungshofbericht war der Nutzen des Assistenzeinsatzes im Verhältnis zum Ressourceneinsatz insgesamt nur als gering einzuschätzen. Der Einsatz verursachte für das Verteidigungsministerium von Ende Dezember 2007 bis April 2009 zusätzliche finanzielle Aufwendungen von rund 29,3 Millionen Euro, wobei für das Personal rund 20,2 Millionen Euro aufzuwenden waren. Die gesamten personellen Mehraufwendungen entsprachen laut Rechnungshof, auf ein Kalenderjahr gerechnet, den Personalkosten für insgesamt rund 270 Exekutivbeamte.

Die Forderung des FPÖ-Landtagsklubs, dass es nach dem 31. Dezember 2010 zu keiner weiteren Verlängerung des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres im Grenzgebiet kommt und effizientere Möglichkeiten des Grenzschutzes geprüft werden, wurde von der ÖVP und der SPÖ unterstützt und somit mit klarer Mehrheit im Landtag angenommen.