Anfrage gemäß § 54 GO d LT – Pflegebetten Bedarfsplanung 2020

Die demographische Entwicklung in unserem Lande und dem daraus abgeleiteten Bedarf an zusätzlichen Pflegebetten bis zum Jahre 2020 ergibt beachtliche 840 zusätzliche Pflegeplätze. Der Jahresbericht 2008 des Betreuungs- und Pflegenetzes Vorarlberg liefert dazu die letzten aktuellen Daten.

Bedenkt man, dass ein durchschnittliches Pflegeheim zwischen 30 und 48 Pflegebetten umfasst, so ergibt sich daraus ein Bedarf von ca. 18 – 20 zusätzlichen Pflegeheimen.

Aus der Gesamtzahl der mittelfristig benötigten Pflegebetten geht nicht hervor, wo der spezifische, örtliche bzw. regionale Bedarf abzudecken ist.

In Anbetracht der momentanen und voraussichtlich noch einige Zeit andauernden finanziell angespannten Einnahmensituation des Landes, aber vor allem auch der Gemeinden, besteht zur Erfüllung der Aufgaben einer gesicherten Pflegeversorgung dringender Handlungsbedarf für eine gezielte und vorausschauende Pflegebettenplanung.

Dass für die Erfüllung dieser Aufgabe dem Gedanken von regionalen Kooperationen Rechnung zu tragen ist, versteht sich von selbst. Zu respektieren ist aber die autonome Verantwortung und Umsetzung jeder einzelnen Gemeinde. Es ist jedoch auch als Aufgabe des Landes zu sehen, den Gemeinden nicht nur die Entwicklungen und Bedarfszahlen darzulegen, sondern in der Umsetzung hilfreich alle Möglichkeiten aufzuzeigen.

Ich richte deshalb gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages an Sie, als ressortverantwortliches Regierungsmitglied, folgende

Anfrage

1. Werden Sie als ressortverantwortliches Regierungsmitglied, im Überblick der benötigten Pflegeplätze, offensiv mit Vorschlägen für eine rechtzeitige Umsetzung zur Schaffung neuer Heime bzw. zusätzlicher Pflegebetten an die Gemeinden herantreten?

2. Können Sie abschätzen, wie hoch der Finanzierungsaufwand für die betreffenden Gemeinden zur Abdeckung ihrer bis 2020 zu schaffenden zusätzlichen bzw. neuen Pflegeplätze sein wird?

3. Wie hoch wird der daraus abzuleitende finanzielle Aufwand des Landes für die Ausschüttung von Fördergeldern sein, aufgeteilt in reine Landesmittel und Bedarfszuweisungsmittel?

4. Standortfragen, Grundstückssicherungen, finanzielle Spielräume, Fragen über mögliche Betreiber in der beschriebenen Größenordnung erfordern entsprechende Zeiträume: Welche Maßnahmen zur Unterstützung der Gemeinden werden zur zeitgerechten Erfüllung dieser Aufgaben seitens des Landes angeboten bzw. was ist geplant, um den landesweiten Gesamtbedarf an stationärer Pflege zumindest bis 2020 sicher zu stellen?