Klubtelegramm vom 09. Juni 2010

«Sparen statt Steuerbelastung

- FPÖ fordert parteiübergreifende Zusammenarbeit zur Verwaltungs-reform im Land – ÖVP lehnt ab»

Öffentliche Hand muss zuerst bei sich selbst sparen, statt über neue Steuern nachzudenken

Angesichts der Budgetsituation des Bundes ist es höchst an der Zeit, endlich eine effiziente Verwaltungsreform umzusetzen. Es ist für mich völlig inakzeptabel, wenn jetzt sogar schon Landeshauptmann Sausgruber nach neuen Steuern ruft. Für neue Belastungspläne für die Bevölkerung gibt es von uns ein klares NEIN. Der Staat muss zuerst einmal bei sich selbst sparen und nicht immer nur Steuern erhöhen oder gar neue Steuern einführen.

Jahrelang wird bereits über eine Verwaltungsreform diskutiert. Das von Experten auf bis zu 3 Milliarden Euro eingeschätzte Einsparungspotenzial liegt aber weiterhin brach. Ich erwarte mir, dass es in der Frage der Budgetsanierung keine ‚heiligen Kühe’ mehr gibt und man den Mut aufbringt, diese notwendige Staatsreform in Angriff zu nehmen. Es ist zu einfach, wenn jetzt auch der Landeshauptmann nach neuen Steuern ruft.

Die öffentliche Hand muss vor allem bei sich selber sparen, anstatt die Bürger und den Mittelstand wieder zur Kassa zu bitten. Das generelle Ziel einer umfassenden Verwaltungsreform muss es sein, endlich klare Verantwortungen zu etablieren, Mehrgleisigkeiten abzuschaffen, überbordende Bürokratie zu reduzieren und die Gestaltungsspielräume der Länder zu erweitern.

Wir müssen vor allem bereit sein, im eigenen Wirkungsbereich, der Landes- und Bezirksverwaltung sowie der Landesgesetzgebung, alle Potenziale zur Deregulierung, zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung und zum Bürokratieabbau wahrzunehmen. Sparen anstatt neue Steuern erfinden – muss die Devise lauten.

In einem Antrag haben wir u.a. die Durchführung eines Projektes „Deregulierung und Bürokratieabbau in der Landesgesetzgebung sowie der Landesverwaltung und den Bezirksverwaltungsbehörden“ eingefordert. Dabei sollen die Landesgesetze durchforstet und Möglichkeiten zur Deregulierung, Potenziale für eine schlankere Landes- und Bezirksverwaltung sowie Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung aufgezeigt werden. Zur Projektbegleitung forderten wir die Installierung eines parteiübergreifenden Lenkungsausschusses mit Vertreter/innen der Vorarlberger Landesregierung, Fachleuten und je einem Vertreter bzw einer Vertreterin der Landtagsfraktionen.

Bei ihren Wortmeldungen im Landtag hat die ÖVP zwar die Intention unseres Antrages bestätigt, aber man war dennoch nicht bereit, im eigenen Wirkungsbereich des Landes über die Parteigrenzen hinweg zusammenzuarbeiten. Immer nur Berichte zu verfassen und nicht aktiv notwendige Reformen mit entsprechendem Einsparungspotenzial in Angriff zu nehmen, ist bezeichnend für die Lethargie der ÖVP.

Dieter Egger

Klubobmann

«Individuelle Betreuung statt Auslese und mehr Eigenverantwortung für die Schule sind ein MUSS»

„Aktuelle Stunde“ zum Thema „Das Gymnasium für alle“

Bildung ist das Fundament auf dem persönliche Potenziale wachsen können, ist das Fundament das sämtliche Lebensbereiche mitgestaltet und das auch das Gesamtwohl und den Wohlstand einer ganzen Gesellschaft bestimmt.

Welchen Bildungsbereich wir auch hernehmen – vorschulische Bildung, Ausbildung im Pflichtschulbereich bis hin zum Universitätsstudium – an allen Ecken und Enden stehen Reformen an. Es braucht vor allem neue, mutige Lösungsansätze und es braucht Antworten auf die neuen Anforderungen in den Schulen aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen. Mit der Unterschiedlichkeit der Kinder und Jugendlichen umzugehen, ist derzeit wohl die allergrößte Herausforderung vor der wir stehen.

Es braucht gemeinsame Anstrengungen, den Mut dies zu sagen – langfristig führt kein Weg an einer Gesamtschule, einer gemeinsamen Schule der 6–14 Jährigen vorbei, auch um den Druck von den Volksschulen, von den Eltern und von den Kindern wegzunehmen. Wir müssen weg von der Regelung, Kinder bereits mit 9 1/2 Jahren auf eine festgelegte Laufbahn zu setzen. Voraussetzung allerdings für eine Gesamtschule sind für mich: genug Ressourcen, sprich genug Unterrichtseinheiten, genug Lehrer, genug zusätzliches pädagogischen Personal und eine adäquate Ausstattung der Schulen mit Material und Räumlichkeiten. Weiters braucht es eine neue, gemeinsame Ausbildung aller Pädagogen und eine motivierende Bezahlung der pädagogischen Arbeit. Mit Einführung der Ganztagsschule wären Hausaufgabenprobleme gelöst, die Reduktion der privaten Nachhilfe wäre ein nicht unsympathischer Nebeneffekt und die Familien wären entlastet und könnten Familie sein.

Erfolgreiche Bildungssysteme haben Gemeinsamkeiten: Individuelle Betreuung statt Auslese und viel Eigenverantwortung für die Schulen. Doch solange in unserem Land Bildungspolitik zum Machtspiel der beiden Großparteien verkommt, wird es keine Weiterentwicklung geben und werden Kinder nach wie vor mit neuneinhalb Jahren auf ihren Bildungsweg festgelegt.

Zur allgemeinen Überraschung und Verwunderung ließ kürzlich Bundesministerin Beatrix Karl mit der Forderung nach einem „Gymnasium für alle“ aufhorchen und sorgte für stimmungsvolle Diskussionen, vor allem innerhalb der ÖVP.

Die ÖVP sucht nachwievor nach einer Orientierung in der Bildungsfrage. ÖVP-Landesrat Stemer steht bildungspolitisch gesehen an einer Klippe. Er sollte sich ein Beispiel an Wissenschaftsministerin Karl nehmen und den Mut aufbringen und das Bildungsland Vorarlberg auf den Weg zur Gesamtschule führen. Sonst werden die Überschriften eines Tages lauten: „Sigi Stemer allein zuhause“.

LAbg Silvia Benzer

Bildungssprecherin

«Wohnbau im Land muss leistbar bleiben – Macht des Energieinstituts einschränken»

Dringliche FPÖ-Anfrage im Landtag mit ÖVP hitzig diskutiert

Aus meiner Anfragebeantwortung an Landesrat Rüdisser geht hervor, dass im Kalenderjahr 2009 1278 Sanierungsberatungen mit einem Kostenaufwand von Euro 1.533.600,– gefördert wurden. Daran sieht man, dass der Sanierungsgedanke in der Bevölkerung sehr ausgeprägt ist.

Zählt man die bis zum 19.5.2010 abgeschlossenen Beratungen dazu, erhält man eine Zahl von 1721 Sanierungsberatungen, die zu 387 Anträgen im Bereich der Einmalzuschüsse führten. Davon wiederum waren 22 Gesamtsanierungen und 365 Bauteilsanierungen.

Fix ist jedoch schon jetzt, dass die Erstellung von Energieausweisen in Vorarlberg mittlerweile zu einem millionenschweren Geschäft geworden ist. Davon profitiert in erster Linie die Branche der Energieberater. Energieausweise müssen in Vorarlberg bei der Erstellung von Neubauten oder baurechtlich relevanten Sanierungen von bestehenden Gebäuden gleich wie bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorgelegt werden.

Nach Angaben von Adi Groß, dem Geschäftsführer des Energieinstitutes, wurden seit der Einführung der verpflichtenden Vorlage des Energieausweises im Jahr 2008 rund 8.000 Energieausweise bei der Energieausweiszentrale des Landes eingetragen. Nach Auskunft von Experten zeigt sich, dass die Preise für die Erstellung eines Energieausweises je nach Größe eines Objektes zwischen 300 Euro bis 650 Euro und bei Wohnanlagen bei 2500 Euro liegen.

Wenn man einen Durchschnittspreis von 7oo Euro annimmt, so kommt man in den vergangenen zweieinhalb Jahren auf die Summe von 5,6 Millionen Euro, nur für die Erstellung von Energieausweisen. Wer ein umfassendes Sanierungskonzept inklusiv Gebäudeausweis vorlegt, bekommt dafür vom Land bis zu Euro 1.200 an Beratungskosten ausbezahlt. Es besteht aber nach einer Sanierungsberatung keine Verpflichtung, dass tatsächlich saniert werden muss, was einer missbräuchlichen Verwendung der Förderung Tür und Tor öffnet.

Schon jetzt stellt sich die ablehnende Haltung der ÖVP zu unserem Antrag betreffend Verlängerung von zinsfreien Sanierungsdarlehen als völlig falsch heraus. Für die Jahre 2009 und 2010 wurden zugesicherte Sanierungsdarlehen für die gesamte Laufzeit zinsfrei gestellt, was zu einer äußerst positiven Entwicklung in der Althaussanierung geführt hat. Im vergangenen Jahr (Stand 10.12.2009) wurden laut Information der Wohnbauförderungsabteilung beispielsweise 3.010 Sanierungs- Projekte im Land gefördert. 2008 waren es noch 1.114.

Der Markt hat sich durch das Auslaufen dieser Förderung in diesem Jahr derart überhitzt, dass ein Einbrechen der Nachfrage in den kommenden Jahren vorhersehbar ist. Um die Althaussanierung auch nach 2010 leistbar zu gestalten und den Zeitdruck auf Sanierungs- interessierte zu verhindern, muss eine attraktive Fortsetzung der Althaussanierung kommen.

Die Aussage von Landesrat Rüdisser, dass vor dem Sommer 2010 über eine attraktive Fortsetzung der Althaussanierung beraten und eventuell für Gesamtsanierungen das zinsfreie Sanierungsdarlehen verlängert wird, hat sich meines Wissens

nicht bzw noch nicht bewahrheitet.

Ein weiterer Antrag der FPÖ von Dr. Hubert Kinz und mir betreffend Anpassung der Verzinsung von Wohnbauförderungsdarlehen wurde ebenfalls eingebracht. Es stellte sich nämlich heraus, dass ca. 3000 Sanierungsdarlehen mit zu hohen Zinsen belastet werden.

Der Vorarlberger Landtag hat auf unsere Initiative hin in seiner dritten Sitzung am 14. April 2010 eine entsprechende Entschließung gefasst, auf Grund der es zu einer Reduktion der Zinsuntergrenze von 5 7/8 Prozent auf 5 1/8 Prozent kam. Diese Reduktion des Zinses wurde in den Medien als Erfolg der ÖVP verkauft. Richtig ist aber, dass ohne Einbringung unseres Antrags ca. 3000 Darlehensnehmer weiterhin zu hohe Zinsen bezahlen würden.

Wohnen liegt bei der Bevölkerung in unserem Land, im Eigenheim oder bei Mietwohnungen an vorderster Stelle. Wir müssen daher alles daran setzen, dass Wohnen leistbar bleibt. Landeshauptmann Sausgruber ist gefordert, das Ruder in die Hand zu nehmen, wenn es Landesrat Rüdisser und dem Obmann des Vereins Energieinstitut, Landesrat Schwärzler nicht oder nur zum Teil gelingt, dem Energieinstitut den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Die Kompetenz des Energieinstitutes ist auf ein korrektes Maß einzuschränken. Es kann und darf nicht sein, dass eine Person in Personalunion als Energiekoordinator des Landes, GF des Vereins Energieinstitut Vorarlberg und als Geschäftsführer der Baubook GmbH Wien das Baugeschehen im Land derart beeinflussen kann und zum maßgebenden Kostentreiber wird.

Derzeit läuft alles auf Passivhaus und Öko hinaus, aber nicht jeder kann sich diese Bauweise leisten, die letzten 70 000 Euro sind meist nicht mehr finanzierbar. Wir müssen daher alles daran setzen, dass der – unter Anführungszeichen – normale Hausbau förderungswürdig bleibt. Denn jeder Wohnraumschaffende ist ohnehin daran interessiert, die Energiekosten so gering als möglich zu halten. Die Investition muss aber leist- und finanzierbar bleiben.

Äußerst kritisch gesehen wird von Vorarlberger Unternehmern auch das Thema Baubook. Hersteller werden fast gezwungen, Produkte bei Baubook zu registrieren, denn Energieberater empfehlen meist nur Baubook-gelistete Produkte bei der Erstellung eines Energieausweises.

Nicht jeder Unternehmer ist aber bereit, noch einmal Geld für eine Eintragung ins Baubook zu investieren, denn sie haben meist schon sehr viel Geld für Prüfzeugnisse ausgegeben. Es liegt der Verdacht einer „Geschäftemacherei“ auf Kosten der heimischen Klein- und Mittelbetriebe nahe. Zur Lösung dieses Konfliktes müsste eine zentrale Datenbank erstellt werden, in der alle Hersteller ihre Produkte auflisten können, die den Vorgaben entsprechen.

Ich ersuche daher Landesrat Rüdisser dringend, sich mit diesem Thema im Sinne der Vorarlberger Unternehmerschaft auseinanderzusetzen, bevor die Wirtschaft noch mehr Schaden nimmt.

LAbg Rudi Jussel

Wohnbausprecher

«Kindern das Recht auf beide Elternteile sichern»

Erfolgreiche FPÖ-Initiative im Landtag

Ich bin als Familiensprecherin immer wieder mit Obsorgestreitigkeiten nach einer Scheidung bzw. einer Trennung konfrontiert. Der FPÖ-Klub hat sich daher intensiv diesem Thema gewidmet – einem Thema, das aufgrund ständig steigender Scheidungsraten, leider immer mehr an Brisanz gewinnt.

Hautsächlich sind es Väter, die massive Probleme haben. Denn ob sie den Umgang mit ihren Kindern pflegen dürfen oder nicht, hängt vielfach allein vom Willen der Mutter ab. Gute Eltern (meine  Betonung liegt auf Eltern) wollen auch nach einer Trennung oder Scheidung den Umgang mit ihren Kindern eltern- und kindgerecht weiterleben.

Scheidungs- und Trennungskinder, die das Bedürfnis haben, mit dem Vater weiterhin ebenso intensiven Umgang zu haben, wie mit der Mutter, werden vom Gesetzgeber oftmals allein gelassen. Das Kindeswohl – und um das muss und geht es uns in dieser Frage wohl allen unbestritten – bleibt oftmals auf der Strecke.

Es müssen daher die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass Elternteile, die nach Trennung/Scheidung weiterhin einen wohlgesinnten intensiven Umgang mit ihren Kindern haben möchten, dies nicht nur als rechtlose Einzelkämpfer und nur in Abhängigkeit vom Willen des anderen Elternteils tun dürfen, sondern als selbstverständlich Berechtigte dazu.

Seit 01.07.2001 gibt es in Österreich die Möglichkeit, die “Obsorge beider Elternteile” im Falle einer Scheidung freiwillig zu vereinbaren. Diese Regelung wurde im Jahre 2005 einer Evaluierung unterzogen. Die Evaluierungsstudie des BMJ brachte unerwartete Ergebnisse. Die neue Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge wurde im Untersuchungszeitraum (September bis November 2004) in über 53% der Fälle in Anspruch genommen. Diese Zahl gilt es weiter zu erhöhen. Positive Auswirkungen der gemeinsamen Obsorge sind vor allem die schnellere Beruhigung des Konfliktniveaus, weniger Konflikte um die Ausübung des Besuchsrechts, hohe Zufriedenheit mit der Obsorge beider Elternteile, häufigere Kontakte der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil, eine zehn Mal niedrigere Kontaktabbruchsrate als bei alleiniger Obsorge, der getrennt lebende Elternteil übernimmt quantitativ und qualitativ mehr elterliche Aufgaben und Verantwortung, mehr Austausch zwischen den getrennt lebenden Eltern und positive Auswirkungen auf die Zahlung des Kindesunterhalts (pünktlicher, Höhe wird eher als angemessen erlebt, etc).

In einer auf unsere Initiative hin im Landtag verabschiedete Ausschussvorlage wird die Bundesregierung nun ersucht, die gemeinsame Obsorge stärker zu verankern.

LAbg Kornelia Spiß

Familiensprecherin

«Vorarlberg in Sachen Energie auf gutem Weg»

NEIN zu Grünen Gesetzeszwängen

In einem Antrag forderten die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Endenergieeffizienzrichtlinie der EU ein eigenes Gesetz mit verbindlichen Energieeinsparzielen für Vorarlberg. Wir lehnen diesen Weg ab.

Die Endenergieeffizienzrichtlinie der EU verlangt von den Mitgliedsstaaten im Zeitraum von 9 Jahren 9% des durchschnittlichen inländischen Jahresenergieverbrauchs der letzten 5 Jahre einzusparen. Diese Richtlinie der EU berücksichtigt aber nicht bereits bestehende Energiesparprogramme des Bundes und der Länder, d. h. die EU berücksichtigt nicht, was für Maßnahmen zu Energieeinsparungen bereits gesetzt wurden! Das ist schon bemerkenswert, weil es schon einen Unterschied macht, ob man bereits Energieeinsparungen durchgeführt hat oder ob man damit ganz am Anfang steht.

Im Lenkungsausschuss des Landes, der mit allen Energiesprechern der im Landtag vertretenen Parteien besetzt ist, wurden zu Recht Bedenken gegenüber einem eigenen Gesetz geäußert. Einerseits ist die „Energie Zukunft Vorarlberg“ erst auf halbem Wege und andererseits ist es notwendig, möglichst viele der zukünftig „Betroffenen“ mit im Boot zu haben. Das heißt, es sind neben den Interessen der Stromanbieter auch den Interessen der Verbraucher und der Wirtschaft Rechnung zu tragen.

Ich halte nichts davon, Gesetze zu schaffen, die nicht oder nur schwer einhaltbar sind. Bestes Beispiel ist der in Deutschland beschlossene Ausstieg aus der Atomkraft.

Der Vorarlberg Landtag hat bekanntlich den Beschluss gefasst, dass ein energieautonomes Vorarlberg das langfristige, strategische Ziel ist. Dazu ist es notwendig, von Seiten der politisch Verantwortlichen, also von uns, Alternativenergie zuzulassen und die nachweislich vorhandenen Potenziale zu nutzen.

Es braucht weitere Effizienzsteigerungen beim Energieverbrauch und es braucht einen massiven Ausbau an erneuerbarer Energie. In diesem Zusammenhang würde mich die Position der Grünen interessieren, nämlich in Bezug auf einen weiteren notwendigen Ausbau der Wasserkraft.

Wir brauchen Zielformulierungen, vermehrt Alternativenergie und auch politische Rahmenbedingungen, die besser sind als die jetzigen und einen weiteren Ausbau erneuerbarer Energie zulassen. Ich bin aber weit davon entfernt, zu glauben, dass mit der von den Grünen geforderten Schaffung eines Energieeffizienzgesetzes all diese Probleme gelöst sind.

LAbg Daniel Allgäuer

Energiesprecher

«ÖVP zu Liberalisierungen beim Betrieb von Gastgärten nicht bereit»

Wirte ziehen wieder einmal den „schwarzen Peter“

Die österreichische Wirtshauskultur ist ein wesentlicher Bestandteil des täglichen Lebens. Vor allem in Städten sind die Wirts- und Gasthäuser willkommener Ort der Begegnung und der Erholung. Dazu tragen die vielen Gastgärten mit ihrem oft wertvollen Bestand an Bäumen und Blumen erfolgreich bei. Sie sind auch ökologische Oasen, oft mitten in den Städten und somit Teil des städtischen Erholungsraumes.

Deshalb sind sie auch vom Gesetzgeber gerne gesehen und bevorzugt geregelt. Dennoch sind die Gesetzesbestimmungen überholungsbedürftig. Sie waren und sind immer wieder Gegenstand politischer Diskussion. Gilt es doch die Interessen der Gäste mit denen der Anrainer auf einen Nenner zu bringen.

Es ist völlig unverständlich, dass praktisch in jeder Gemeinde andere Öffnungszeiten für Gastgärten bestehen können, ja sogar in Teilen einer einzelnen Gemeinde! Das Gesetz erlaubt es beispielsweise, dass Gastgärten auf und angrenzend an öffentliche Verkehrsflächen bis 23 Uhr offen halten können und alle anderen nur bis 22 Uhr. Diese Regelungen sollten einheitlich alle auf 23 Uhr lauten und eine Liberalisierung erfahren.

Dazu ist weiters zu berücksichtigen, dass ein Gastgarten auch auf einer anderen privaten Liegenschaft, die unterschiedlich von der des Gastronomiebetriebes ist, liegen kann. In Städten sind die Grundverhältnisse oft sehr verwinkelt ausgestaltet, sodass auch aus Gründen der Gästeannehmlichkeit und des Nachbarschutzes eine benachbarte Privatfläche, vorbehaltlich der Zustimmung des Grundeigentümers, für einen Gastgarten besser geeignet ist, als die Fläche auf dem Betriebsgrundstück oder auf der öffentlichen Verkehrsfläche davor. Es sollte daher festgesetzt werden, dass der Gastgarten auch in einer Entfernung von bis zu 50 m vom Gastgewerbebetrieb entfernt sein darf. Möglich sollte auch sein, im Rahmen des Gastgartens Getränke und Speisen in geeigneten, emissionsarmen Kühl-, Wärme- und Zapfgeräten bereit zu halten, Getränke zuzubereiten, wie etwa durch Mixen an einer Bar oder durch Zubereitung eines Tees oder Kaffees, und anfallende Reinigung an Gläsern ausführen zu können. Das ist heute ein zeitgemäßer und allgemeiner Bedarf, der – entgegen dem Gesetzeswortlaut – vielfach schon befriedigt wird und auch aus Hygienegründen einzufordern ist. Derzeit ist ein Aufstellen von derartigen Geräten im Rahmen des Gastgartens nicht gestattet. Dahingehend ist der Katalog erlaubter Handlungen in der Gewerbeordnung zu erweitern.

Es ist bedauerlich, dass die ÖVP nicht bereit war, unseren entsprechenden Antrag mitzutragen. So wie die ÖVP es vorsieht, haben wieder unsere Wirte den „schwarzen Peter“ gezogen oder „das Bummerl“, wie man in Wien sagt.

LAbg Dr Hubert F Kinz

Tourismussprecher

«Kommunikation in Pflege-Angelegenheiten verbessern»

LR Schmid muss schneller handeln und informieren

Pflegedebatten und Diskussionen um Vorkommnisse in Pflegeheimen, wie sie wieder aktuell geführt werden, verunsichern nicht nur Angehörige von Pflegebedürftigen. Anstatt Vertrauen aufbauen zu können, werden auch engagierte Pflegekräfte auf diese Weise nicht in ihrer Arbeit unterstützt und sind ebenfalls verunsichert.

Neueste Meldungen um das von der Benevit geführte Pflegeheim Rankweil lassen die Diskussion wieder einmal höchst aktuell werden. Frau Landesrätin Schmid kündigte an, der Sachlage auf den Grund zu gehen und anschließend Bericht zu erstatten. Heute haben wir Abgeordneten von diesem Bericht aus den Medien erfahren. Meiner Meinung erstens zu spät und zweitens wäre eine Information des Landtages – bevor wir den Bericht aus den Medien entnehmen müssen – angebracht. Schließlich geht es um eine wichtige Sache.

Was meiner Meinung nach in solchen Fällen unbedingt notwendig erscheint, sind nahezu blitzartige Handlungen und Prüfungen der Situationen, um so rasch als möglich über das Ergebnis zu informieren. Je länger eine solche Erklärung und die Bekanntgabe einer Prüfung mit allenfalls dazu gesetzten Maßnahmen dauern, umso größer ist der Beitrag zur Verunsicherung und zur Spekulation. Was aber auf Sicht den größeren Schaden ausmacht, ist der entstandene Vertrauensverlust, der auf lange Zeit nur schwer wieder wettzumachen ist. Gerade die Inanspruchnahme von Pflege im stationären Bereich erfordert großen Vertrauensvorschuss. Ich würde mir in Zukunft von Landesrätin Schmid ein noch rascheres Krisenmanagement wünschen. Eine deutliche Erklärung der Benevit-Geschäftsführung dazu wäre ebenfalls vor demselben Hintergrund nur zu begrüßen. Ich denke, dass es gerade auch in der politischen Verantwortung liegt, nach eigener Einschätzung rasches Handeln sowie ausreichende Abklärung und Information auf sachlicher Ebene und ohne politisches Geplänkel einzufordern.

Am Rande und nur über die Medien war zu erfahren, dass flächendeckend ein so genannter Pflegevertrag eingeführt werden soll. Wir wissen, dass es in einigen Pflegehäusern ganz individuell so etwas Ähnliches gibt. Dieser Pflegevertrag soll die Pflegemaßnahmen detaillierter darstellen und so offensichtlich bestehende Kommunikationsprobleme vermeiden helfen. Wenn ein solches flächendeckendes Vertragsmodell, das grundsätzlich nur zu begrüßen ist, von Seiten des Landes angedacht ist, so wie es die Frau Amtssachverständige Jansen ausführte, wäre auch dazu meinerseits der Wunsch und die Anregung, dass auch die Abgeordneten des Landtages entsprechend früh Informationen erhalten. Auch das wäre ein Ansatz zur Verbesserung der politischen Kommunikation.

LAbg Bgm Ernst Blum

Sozialsprecher

«Optimierungen im öffentlichen Verkehr beschlossen»

Qualität und Akzeptanz des ÖPNV weiter steigern

Als Vorsitzender des Volkswirtschaftlichen Ausschusses freut es mich, dass wir uns im Landtag in der Frage des Öffentlichen Personen Nahverkehrs auf eine Ausschussvorlage einigen konnten, die von allen Fraktionen mitgetragen wird.

Es ist eine Tatsache, dass der öffentliche Verkehr in Vorarlberg schon sehr gut ausgebaut ist. In den letzten Jahren hat sich diesbezüglich sehr viel getan. Es wird jedoch noch weitere Anstrengungen benötigen und wenn ich die Diskussionen der Vorstellungen über den zukünftigen weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Regionalforum zur Verkehrslösung im unteren Rheintal verfolge, dann wird hier noch sehr viel passieren.

Die positive Entwicklung im öffentlichen Verkehr ist also sehr zügig erfolgt – allein die organisatorischen Fragen in Bezug auf Effizienz, Effektivität und Zuverlässigkeit sollte mit dieser Entwicklung auch einhergehen. Das scheint nicht der Fall zu sein.

Deshalb ist die Ausschussvorlage mehr als berechtigt. Ich denke, dass es jetzt dringend notwenig ist, der Intervention dieses Antrages Folge zu leisten im Bezug auf:

• Stärkung der Rolle des Verkehrsverbundes Vorarlberg als koordinierende Organisationsgesellschaft

• Optimierung der Finanzierungsströme

• Verbesserung der Marketingaktivität – sprich einheitliches Auftreten gegenüber den Kunden

• eine Vereinheitlichung von technischen Standards bei Verkehrssystem, telematischen Anwendungen, sowie Fahrgast- und Informationssystemen

Hier gilt es, Qualitätsverbesserung anzustreben, um das Image des öffentlichen Verkehrs zu stärken, damit eine weitere Akzeptanz in der Bevölkerung erzielt werden kann und natürlich – in Zeiten wie diesen – die Fördermittel auch effizient und Erfolg versprechend eingesetzt werden können.

LTVP Ernst Hagen

Verkehrssprecher

«Besorgniserregende Finanzsituation der Gemeinden»

Controlling durch Landesrechnungshofes als Hilfsinstrument installieren

Dass die Finanzsituation der Gemeinden in Vorarlberg nicht rosig ist, ist bekannt! Jedoch ist der Anstieg jener Vorarlberger Gemeinden, welche die Ausgaben nicht mehr mit den Einnahmen im normalen Haushalt bestreiten können, im Zeitraum von drei Jahren besorgniserregend.

Waren es im Jahr 2008 noch elf Gemeinden, so waren es im Jahr 2009 über 20, ja sogar 24 Gemeinden, welche die Ausgaben laut Voranschlag im ordentlichen Haushalt nicht bedecken konnten.

Fünf Gemeinden sahen im Jahr 2009 Liegenschaftsverkäufe im Voranschlag vor. Aber nicht genug, in den Voranschlägen 2010 können 36 Gemeinden, das sind 37,5% aller Vorarlberger Gemeinden, ihre Ausgaben nicht mehr durch Einnahmen im ordentlichen Hauhalt bedecken. Sage und schreibe, sehen für 2010 sogar 19 der 36 Gemeinden Liegenschaftsveräußerungen vor. Das heißt ca. 52 % jener betroffenen 36 Gemeinden, haben Verkäufe von Gemeindebesitz im Voranschlag stehen. Die Zunahme der Gemeinden, die sich zu Liegenschaftsveräußerungen gezwungenen sehen, ist mehr als erschreckend. So waren es laut Anfragebeantwortung durch LH Sausgruber: 2008, keine  -  2009, fünf Gemeinden und 2010 steigt die Anzahl auf 19 Gemeinden, die Liegenschaftsveräußerungen vorsehen!!

Meines Erachtens ist es nicht oder nur bedingt maßgeblich, ob es sich um laufende oder einmalige Ausgaben handelt. In den genannten Fällen hoffe ich im Sinne der betroffenen Gemeinden, es „waren“ und „sind“ nur einmalige Ausgaben. Das beschönigt jedoch in keinster Weise die sehr unfreundliche, wenn nicht sogar triste Finanzsituation der Gemeinden in unserem Bundesland Vorarlberg.

Ein ausgelagertes Controlling, z.B. durch den Landesrechnungshof für alle Vlbg. Gemeinden, ohne Beschränkung der Einwohnergrenze, könnten wertvolle Erfahrungen aus der Praxis, Vorgangsweisen und Tipps für ein vorarlbergweites „Gemeindefinanzhandbuch“ sicherstellen, ähnlich den Anweisungen in der Privatwirtschaft, wo diese Vorgangsweise üblich ist und sich erfolgreich bestens bewährt hat! Diese Controllingergebnisse wären für alle Gemeinden, unbezahlbare Richtlinien, in finanzieller Hinsicht für die kommenden, sicher nicht leichter werdenden Jahre, bei der Bestreitung des ordentlichen, finanziellen Gemeindehaushaltes der Vorarlberger Gemeinden.

Ich erinnere abschließend an die Aussage von Landeshauptmann Sausgruber, der sinngemäß einmal davon gesprochen hat: „Wer übermäßig Schulden macht, ist unsozial gegenüber den Jungen.“

LAbg Pepi Brunner

Kommunalsprecher

Weitere Kurzinfos aus der Landtagssitzung

• Die beiden als dringlich namhaft gemachten Anfragen beschäftigten sich mit den Themen „Weiterentwicklung der Pflege und Betreuung älterer Menschen in Vorarlberg“ (ÖVP) sowie „Beratungskosten zur Erstellung eines Gebäudeausweises“ (FPÖ)

• Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Marktüberwachung von Bauprodukten wurde einstimmig angenommen.

• Der Bericht der Landesvolksanwältin über die Tätigkeit im Jahre 2009 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

• Der FPÖ-Antrag auf Verlängerung der befristeten Schwellenwerte-Verordnung wurde einstimmig angenommen.

• Die Vorlage des Volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend Organisationsstrukturen des Öffentlichen Verkehrs weiter entwickeln wurde im Landtag einstimmig angenommen.