Antrag – Ende des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres im Grenzgebiet

2009 wurden 150 Vorarlberger Präsenzdiener für den Assistenzeinsatz im Burgenland eingeteilt. Bundesheerverantwortliche klagen in diesem Zusammenhang über den Verlust von Ausbildungsinhalten für die Grundwehrdiener und stellen diesen Einsatz von Bundesheerangehörigen in Frage.

In seinem Bericht 2010/4 befasste sich der Rechnungshof u.a. mit der Beurteilung der Effektivität und der Effizienz des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres im Grenzgebiet. Besonders der Nutzen im Hinblick auf die eingesetzten Ressourcen wurde dabei beleuchtet.

Laut Rechnungshofbericht war der Nutzen des Assistenzeinsatzes im Verhältnis zum Ressourceneinsatz insgesamt nur als gering einzuschätzen. Der Einsatz verursachte für das Verteidigungsministerium von Ende Dezember 2007 bis April 2009 zusätzliche finanzielle Aufwendungen von rund 29,3 Millionen Euro, wobei für das Personal rund 20,2 Millionen Euro aufzuwenden waren. Die gesamten personellen Mehraufwendungen entsprachen laut Rechnungshof, auf ein Kalenderjahr gerechnet, den Personalkosten für insgesamt rund 270 Exekutivbeamte.

Ungeachtet der vom Rechnungshof aufgezeigten Kosten-Nutzen-Differenz wurde von der Bundesregierung der Assistenzeinsatz bis 31. Dezember 2010 verlängert. Derzeit wird sogar eine unbefristete Verlängerung diskutiert.

Nicht zuletzt aufgrund der sich stark veränderten sicherheitspolizeilichen Entwicklung im Grenzgebiet, der nicht vorhandenen Exekutivbefugnisse der im Assistenzeinsatz eingesetzten Bundesheersoldaten sowie der hohen Kosten erscheint ein Weiterbestand des Assistenzeinsatzes als nicht vertretbar. Stattdessen sollten Überlegungen angestrengt werden, wie die Sicherheit der Bevölkerung im Grenzgebiet effizienter und sparsamer sichergestellt werden kann.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages folgenden

Antrag

Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:

„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass es nach dem 31. Dezember 2010 zu keiner weiteren Verlängerung des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres im Grenzgebiet kommt und effizientere Möglichkeiten des Grenzschutzes geprüft werden.“