FPÖ Klubobmann Egger: Mitspracheinstrumente der Bürger stärken

Zugang der Bürger zu Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen erleichtern.

„Die Schweiz als Musterland der direkten Demokratie zeigt es uns seit langem vor, wie Bürgerbeteiligung in der Politik erfolgreich funktionieren kann. Wir wollen der Vorarlberger Bevölkerung den Zugang zu Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen deutlich erleichtern und dadurch die direkte Demokratie insbesondere in unseren Gemeinden stärken“, umreißt der FPÖ-Klubobmann Dieter Egger das Ziel des heute im Vorarlberger Landtag eingebrachten Antrages der Freiheitlichen.

Aktuell bestehen für den Zugang zu den Instrumenten der direkten Demokratie – Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen unterschiedliche Hürden. So kann beispielsweise laut Landesverfassung eine Volksabstimmung über Gesetzesbeschlüsse schon von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen verlangt werden. Geht eine derartige Initiative allerdings von der Bevölkerung direkt aus, so sind die Unterschriften von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten nötig, um eine Volksabstimmung zu erreichen. Für Volksabstimmungen, Volksbegehren sowie Volksbefragungen auf Gemeindeebene hingegen ist die Unterstützung von 20 Prozent der Stimmberechtigten der Gemeinde nötig. Ebenso ist die Unterstützung von 20 Prozent der Stimmberechtigten erforderlich, damit ein Volksbegehren auf Landesebene einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, wenn der Landtag dem Begehren nicht entspricht.

„Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den Instrumenten der direkten Demokratie deutlich erleichtern und fordern daher, dass die Zahl der erforderlichen Unterstützungserklärungen von bisher 20 Prozent auf 10 Prozent der Stimmberechtigen reduziert wird. Wir erachten es auch für notwendig, dass die Gemeinde mit dem Ergebnis eines Volksbegehrens verantwortungsvoll umgeht und bei entsprechender Anzahl der Unterstützung durch die Bevölkerung einen breiten Entscheidungsprozess einleitet. Wird einem Volksbegehren, das von wenigstens 20 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet wurde, von der Gemeindevertretung nicht Rechnung getragen, so ist es unseres Erachtens einer Volksabstimmung zu unterziehen“, so die Eckpunkte des FPÖ-Antrages.

„Gerade in mit absoluter Mehrheit regierten Gemeinden kommen die Interessen der Bevölkerung oftmals unter die parteipolitischen ‚Räder’ der Mehrheitspartei. Der Bürger sollte daher in Zukunft über gewisse Dinge in der Gemeinde verstärkt direkt mitentscheiden können. Es wird sich zeigen, ob die ÖVP bereit ist, dem eigentlichen Souverän, nämlich dem Bürger, mehr politische Mitsprache zu geben“, betont der FPÖ-Klubchef.

Hürden erschweren Inanspruchnahme der direkten Demokratie

In Vorarlberg besteht sowohl auf Landes- als auch Gemeindeebene die Möglichkeit, Volksbegehren, Volksabstimmungen sowie Volksbefragungen durchführen zu lassen. Von diesen wichtigen Instrumenten der direkten Demokratie wird nicht zuletzt aufgrund der bestehenden Hürden nur in sehr geringem Umfang Gebrauch gemacht.

Aktuell bestehen für den Zugang zu den Instrumenten der direkten Demokratie unterschiedliche Kriterien. So kann beispielsweise laut Landesverfassung eine Volksabstimmung über Gesetzesbeschlüsse schon von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen verlangt werden. Geht eine derartige Initiative allerdings von der Bevölkerung direkt aus, so sind die Unterschriften von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten nötig, um eine Volksabstimmung zu erreichen. Für Volksabstimmungen, Volksbegehren sowie Volksbefragungen auf Gemeindeebene hingegen ist die Unterstützung von 20 Prozent der Stimmberechtigten der Gemeinde nötig. Ebenso ist die Unterstützung von 20 Prozent der Stimmberechtigten erforderlich, damit ein Volksbegehren auf Landesebene einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, wenn der Landtag dem Begehren nicht entspricht.

Zugang zu Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbegehren erleichtern

Um den Bürgerinnen und Bürgern bei Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Gemeindeebene und bei Volksbegehren den Zugang zu den Instrumenten der direkten Demokratie zu erleichtern, erscheint es uns daher notwendig, die Zahl der erforderlichen Unterstützungserklärungen von bisher 20 Prozent auf 10 Prozent zu reduzieren.

Breiten Entscheidungsprozess einleiten

Wir erachten es auch für notwendig, dass die Gemeinde mit dem Ergebnis eines Volksbegehrens verantwortungsvoll umgeht und bei entsprechender Anzahl der Unterstützung durch die Bevölkerung einen breiten Entscheidungsprozess einleitet. Wird einem Volksbegehren, das von wenigstens 20 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet wurde, von der Gemeindevertretung nicht Rechnung getragen, so ist es unseres Erachtens einer Volksabstimmung zu unterziehen.

Verkürzung der Verfahrensfristen prüfen

Weiters erscheint eine Verkürzung der Fristen in allen vorgenannten Verfahren überlegenswert, auch im Hinblick auf die geringere Zahl der notwendigen Unterstützungserklärungen.

FPÖ-Landtagsinitiative

In einem FPÖ-Antrag wird daher die Vorarlberger Landesregierung ersucht,

1. eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, die

a) durch eine Anpassung des Gemeindegesetzes und des Landes-Volksabstimmungsgesetzes sicherstellt, dass ein Zehntel der Stimmberechtigten der Gemeinde die Abhaltung von Volksabstimmungen und Volksbefragungen sowie die Behandlung von Volksbegehren verlangen kann;

b) durch eine Änderung des Gemeindegesetzes sicherstellt, dass ein von der Gemeindevertretung abgelehntes Volksbegehren, das von wenigstens 20 v.H. der Stimmberechtigten unterzeichnet wurde, der Volksabstimmung zu unterziehen ist;

c) durch eine Anpassung des Artikels 33 Abs. (5) der Landesverfassung sicherstellt, dass ein vom Landtag abgelehntes Volksbegehren, das von wenigstens 10 v.H. der Stimmberechtigten gestellt wurde, der Volksabstimmung zu unterziehen ist;

2. eine Verkürzung der im Landes-Volksabstimmungsgesetz verankerten Fristen über das Verfahren bei Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen zu prüfen.

Gerade in mit absoluter Mehrheit regierten Gemeinden kommen die Interessen der Bevölkerung oftmals unter die parteipolitischen ‚Räder’ der Mehrheitspartei. Der Bürger sollte daher in Zukunft über gewisse Dinge in der Gemeinde verstärkt direkt mitentscheiden können. Es wird sich zeigen, ob die ÖVP bereit ist, dem eigentlichen Souverän, nämlich dem Bürger, mehr politische Mitsprache zu geben.