FPÖ Klubtelegramm vom 14.April 2010

«Sparen statt neue Steuern!»

Verwaltungsreform endlich umfangreich angehen

Während die beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP im Wahlkampf noch Steuererhöhungen ausgeschlossen haben, werden jetzt mehr und mehr neue Belastungspläne bekannt.

Keine neuen Belastungen

Wir sind der Auffassung, dass der Staat zuerst einmal bei sich selbst sparen muss, anstatt permanent Belastungspakete für die von der Wirtschaftskrise ohnehin gebeutelte Bevölkerung und den Mittelstand zu schnüren.

Bis zum heutigen Tag liegen keine konkreten Vorschläge für eine umfassende Staatsreform auf dem Tisch, dafür aber konkrete Pläne für höhere Steuern. Eine neue Belastungswelle mit einem Volumen von rund 2 Milliarden Euro wird derzeit unter dem Deckmantel einer fragwürdigen „Ökologisierung“ offen vorbereitet.

Verwaltungsreform überfällig

Seit mittlerweile schon Jahrzehnten wird über eine Verwaltungsreform, deren Einsparungspotenzial laut Expertenmeinung bei bis zu 3 Milliarden liegt, diskutiert. Nur leider hat man bis heute nicht den Mut aufgebracht, Taten zu setzen. Stattdessen wird der Bürger weiter zur Kassa gebeten. Es darf in dieser Frage keine ‚heiligen Kühe’ geben und der Staat muss endlich beweisen, dass er bereit ist, bei sich selber zu sparen. So haben der Rechnungshof, Wirtschaftsforschungsinstitute, das Institut für Föderalismus oder der Österreich-Konvent beispielsweise generelle Ansätze für konkrete Verwaltungsreformmaßnahmen in den verschiedenen Bereichen dargelegt. Nicht alle theoretischen Vorschläge sind für einen bürgernahen, schlanken und handlungsfähigen Staatsapparat geeignet.

Aus unserer Sicht lautet das Motto „Durch Subsidiarität zum Erfolg“. Die Lebenserfahrung lehrt uns eindeutig, dass bürgernahe, überschaubare Einheiten wesentlich effizienter, zielgenauer und vor allem auch transparenter sind. Eine Staatsreform muss deshalb frei von ideologischen – im Besonderen von zentralistischen – Herangehensweisen sein. Vernünftige Ansatzpunkte sind:

• Zusammenführen von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenkompetenz

• sachgerechte Zuordnung von Aufgaben und Verantwortungen

• Straffung des Apparats und der Aufgabenstrukturen in den Bundesministerien (Einrichtung eines Amtes der Bundesregierung, Reduzierung der Aufsichts- und Kontrollbürokratie, …)

• Bereinigung der Verwaltungsstrukturen in den Ländern (Sonderbehörden des Bundes in die Landesverwaltung integrieren, Konzentration und Reduktion der Schulverwaltung, …)

• Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz

• Ausbau der Verwaltungskooperation

• Verwaltungskooperation der Gemeinden erleichtern und fördern

• Deregulierungsoffensive und Verfahrensbereinigung inkl. rascherer Verfahrensabwicklung

• effizienteres Personalmanagement und die Flexibilisierung des Personaleinsatzes, Harmonisierung der Pensions- und Personalrechte von Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Straffung der Behördenorganisation und die verstärkte Bürgerorientierung

Das generelle Ziel einer umfassenden Verwaltungsreform muss es sein, endlich klare Verantwortungen zu etablieren, Mehrgleisigkeiten abzuschaffen, überbordende Bürokratie zu reduzieren und die Gestaltungsspielräume der Länder zu erweitern. Am Ende dieses Reformprozesses müssen eine klare subsidiäre Aufgabengliederung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Schaffung einer transparenten, leistungsorientierten Finanzverfassung und die Erweiterung bzw. Sicherung regionaler Spielräume stehen. Jene Gebietskörperschaft, die eine Aufgabe am Besten erledigen kann, sollte diese auch in deren Verantwortung übertragen bekommen und selbständig Entscheidungen treffen können. Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass sich föderale Strukturen durch mehr Transparenz, Effizienz und Bürgernähe auszeichnen – die Staats- und Verwaltungsreform muss sich daher an föderalistischen Gesichtspunkten orientieren.

Im Zuge einer Gesamtreform muss man auch ohne Scheuklappen über die Größe des Nationalrates, des Bundesrates oder der Landtage diskutieren. Wir können uns im Sinne eines schlanken Staates durchaus auch die Reduktion des Nationalrates von derzeit 183 auf 100 Mitglieder, eine Reform des Bundesrates zu einer schlanken aber schlagkräftigen Länderkammer und einen verkleinerten Landtag vorstellen. Die Politik muss mit positivem Beispiel voran gehen und auch bei sich selber sparen.

Wir müssen vor allem aber bereit sein, im eigenen Wirkungsbereich, der Landes- und Bezirksverwaltung sowie der Landesgesetzgebung, alle Potenziale zur Deregulierung, zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung und zum Bürokratieabbau wahrzunehmen. Nur so können wir gegenüber dem Bund unsere föderalen Ansätze glaubwürdig vertreten.

Es ist eindeutig zu wenig, lediglich Konvente abzuhalten und Papier zu produzieren, um dann letztendlich wieder nur den Bürger zur Kasse zu bitten. Der Ansatz muss lauten: „Sparen anstatt Steuererhöhungen!“

Dieter Egger

Klubobmann

«Beschlossene Novelle des Kindergartengesetzes beweist ÖVP-Mutlosigkeit!»

Integrationsverweigerung muss Konsequenzen haben

Generell ist zur vorliegenden Novellierung zu sagen, dass sie eigentlich nicht nur unter dem Aspekt der Arbeit im Kindergarten diskutiert werden sollte, sondern in einem weitaus größeren Rahmen, nämlich dem eines SCHULEINGANGES NEU und dem der AUSBILDUNG DER KINDERGARTENPÄDAGOGEN. Ein weiterer Aspekt betrifft das ZUKÜNFTIGE ZUSÄTZLICHE ARBEITSSPEKTRUM der Kindergärten, die durch das neue Gesetz zu einem „SERVICE-CENTER“ für Familien werden.

Die Auswirkungen dieser Novellierung betreffen alle drei genannten Bereiche und nur eine Vernetzung, eine Abstimmung aufeinander führt zu einer erfolgreichen Umsetzung.

Die Intention der Regierungsvorlage, dass nämlich jedes Kind bis zu seiner Einschulung die deutsche Sprache so beherrschen muss, dass es dem Unterricht ohne größere Schwierigkeiten folgen kann, wird von uns begrüßt. Erstmals geht es um verpflichtende Kooperationen und Konsequenzen bei Nichterfüllung der Elternpflicht.

Neu ist nun, dass Vierjährige, die den Kindergarten nicht besuchen und Sprachförderbedarf haben verpflichtend in den Kindergarten geschickt werden müssen und wenn die Eltern diese Kinder nicht in den Kindergarten schicken es erstmals Konsequenzen in Form einer Verwaltungsstrafe gibt. Das ist ein erster zarter Schritt, ein Erfolg unserer Hartnäckigkeit in dieser Frage.

Neu ist ebenfalls, dass die Eltern Verträge zu unterschreiben haben, die sie zur Mitarbeit verpflichten – besser gesagt verpflichten sollten. Genau hier hat aber die ÖVP der Mut verlassen! Die ÖVP setzt nämlich leider den zweiten Schritt in der Verbindlichkeit der so wichtigen unterstützenden Elternarbeit nicht.

Verbindlichkeiten ohne Konsequenzen sind keine Verbindlichkeiten. Die ÖVP will zwar die Eltern verpflichten, dass sie einen Vertrag unterschreiben, aber nicht dass die Eltern diesen Vertrag verpflichtend erfüllen.

Wir wollen ganz klar, dass diese Verpflichtung im Gesetz steht und eine Verweigerung der elterlichen Mitarbeit Konsequenzen nach sich zieht. Wir wollen nicht, dass es eine Gruppe gibt, die voll integriert ist und eine Gruppe, die den Anschluss verpasst, egal welche Angebote der Staat macht. Unser Ziel ist es nach wie vor, dass jedes Kind beim Schuleintritt so gut Deutsch kann, dass es dem Unterricht folgen kann.

LAbg Silvia Benzer

Bildungssprecherin

«NEIN zu Steuererhöhungen unter dem Deckmantel der ‚Ökologisierung’»

ÖVP-Finanzminister Pröll, der sich sonst selbstbewusst gibt, sieht sich in der Frage der Budgetsanierung plötzlich in der Opferrolle. Seine Sache seien Steuererhöhungen nicht, so Pröll, aber er habe einem Kompromiss zustimmen müssen, das Budget über zusätzliche Einnahmen zu sanieren.

Auch wenn der Finanzminister betont, mit diesen Einnahmen nicht nur „Budgetlöcher zu stopfen“, treffen die geplanten Steuererhöhungen erneut den Klein- und Mittelstand mit voller Wucht. Da nützt es nichts, wenn die Steuererhöhungen unter dem Deckmantel einer „ökologischen Steuerreform“ stattfinden. Die ÖVP, die sich immer gerne als Wirtschaftspartei bezeichnet, müsste wissen, dass mit einer Steuererhöhung:

1. Die Glaubwürdigkeit in die Politik verloren geht (Ankündigung: keine neuen Steuern)

2. Sämtliche Wachstumschancen und positive Beschäftigungseffekte durch die Steuererhöhung abgedreht würden, weil das Geld für den Konsum fehlt und

3. Finanzprobleme auch und vor allem zuerst auf der Ausgabenseite zu lösen sind!

Dazu kommt noch, dass das WIFO für Österreich im Zeitraum 2010–2014 eine weitere Zunahme der Arbeitslosenzahlen auf über 300.000 sowie steigende Finanzierungsdefizite nicht nur in privaten, sondern auch in öffentlichen Haushalten prognostiziert hat. Daraus lässt sich ableiten, dass jetzt der falsche Zeitpunkt ist, um über neue Steuern zu diskutieren.

Dass sich ausgerechnet die Grünen jetzt plötzlich Sorgen darüber machen, dass eine Ökologisierung des Steuersystems nur neue Belastungen und keine Entlastungen mit sich bringt, mutet etwas eigenartig an. Gerade sie sind es nämlich, die im Erfinden neuer „grüner“ Steuern Weltmeister sind.

Die Grünen sollten endlich zur Kenntnis nehmen, dass die Einführung einer Vermögenssteuer nichts anderes als eine weitere Belastung des ohnehin für den Großteil des Steueraufkommens verantwortlichen Mittelstandes bedeuten würde.

Die Bundesregierung wird auch zu Recht für ihren Plan kritisiert, zukünftig einen Teil der Familienleistungen für die Budgetsanierung zu opfern. Daran erkennt man, was die angeblichen Ökosteuern in Wahrheit sind, nämlich Belastungen für die breite Bevölkerung und Kürzungen für jene, die ohnehin schon einen großen Beitrag für die Gesellschaft leisten, nämlich die Familien!

LAbg Daniel Allgäuer

«Kein Sparen beim Pflegegeld»

Prüfbericht der Rechnungshofes bestätigt Handlungsbedarf

Der Prüfbericht des Rechnungshofes über den Vollzug des Pflegegeldes birgt Stoff und Anregungen nicht nur in einem Bereich. Da jedoch heute in der Aktuellen Stunde das Schwerpunktthema Sparen angesetzt war, darf dazu passend einiges aus dem Bericht aus diesem Blickwinkel durchleuchtet werden.

Entweder man hat Sparpotenziale aufgrund von Mehrgleisigkeiten, Überkapazitäten oder anderen nicht optimierten Abläufen, dann muss die Erkenntnis folgen, bisher zuviel Geld unnötig ausgegeben zu haben, oder man setzt den Spargedanken durch Einsparungen bei Leistungsempfängern durch, bei jenen, die auf Hilfe angewiesen sind. Abschieben von Kosten auf den letzten der kommunal Verpflichteten, auf die Gemeinden, auch ein immer wieder praktizierter Weg. Beide letztgenannten Varianten sind schlichtweg nicht zu akzeptieren und der falsche Ansatz, wenn es um den Auftrag von Kosteneinsparungen geht.

Es kann doch nicht sein, dass auf Kosten des kleinsten Nenners, auf Kosten des auf Unterstützung Angewiesenen gespart wird, dort wo Hilfe und Unterstützung aus dem eigentlichen Titel und Intention der Förderung im Pflegebereich, Geldmittel eingesetzt werden sollen.

Sparen im unverzichtbaren System der Pflegeversorgung ist jedoch durchaus möglich. Im Bericht des Rechnungshofes zum Vollzug des Pflegegeldes ist u. a. verdeutlicht, dass Mehrfachstrukturen vorhanden sind. Doppel- und Mehrfachzuständigkeiten belasten nicht nur finanziell das System, neben Verbesserungsmöglichkeiten im Behörden und Zuständigkeitsdschungel sind gerade in diesem Bereich große Einsparungsmöglichkeiten vorhanden.

Es gibt einen sehr gravierenden und wirkungsvollen Spar- bzw. Kostenentwicklungseffekt, der im gängigen System und in der Praxis der Pflegeeinstufung nicht berücksichtigt wird.

Dazu ein Beispiel: Ein zu Pflegender wird im Rahmen der häuslichen Pflege betreut. Der Betreuungsaufwand wird bewertet, begutachtet und als Momentaufnahme eingestuft.

Die Pflege erfolgt Zuhause durch Angehörige, vielleicht mit Unterstützung des Krankenpflegevereines und funktioniert mehr oder weniger so lange, als keine weitere fachliche und qualifizierte aber auch zeitlich aufwendigere Betreuung zusätzlich erforderlich wird. Ab diesem Zeitpunkt spielt der finanzielle Aufwand eine große Rolle.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Beantragung zur Erhöhung der Pflegestufe – die wiederum die finanzielle Möglichkeit für die pflegende Person schaffen soll, zusätzliche Betreuung leistbar zu machen.

- Der Vorgang ist folgendermaßen:   Die Person wird begutachtet und der Pflegezustand im Form des momentan, und ich betone des momentanen Pflegeaufwandes in Zeit, als Maßstab der Einstufung verwendet.

Dies hat natürlich zur Folge, dass der benötigte zusätzliche Pflegeaufwand für einen Verbleib im Familienverband in der Begutachtung nicht zur Berücksichtigung gelangt. Denn erst die Erhöhung des Pflegegeldes wäre Voraussetzung, des zu Betreuenden zu Hause, in seiner gewohnten Umgebung weiter zu pflegen und die Angehörigen mit entsprechendem zusätzlichen häuslichen Pflegepersonal zu entlasten.

Da dies in dieser Form nicht geschieht, ist der nächste Schritt vorprogrammiert:

2. Die Suche nach einem Heimplatz – dieser kostet im Gegensatz zur häuslichen Pflege dann von heute auf morgen ungleich mehr. Ein Heimplatz belastet auch weit mehr den Sozialfonds, einerseits durch eine höhere Pflegeheimeinstufung und aller Voraussicht nach auch durch eine erforderliche Kostendeckung aus Mitteln des Sozialfonds. Heute zu Hause und morgen im Heim bedeutet doch nicht, dass über Nacht der Pflegebedürftige sich um Pflegestufen verschlechtert hat.  Aber gängige Praxis ist, und das ist unbestritten, dass sofort nach Einweisung in ein Pflegeheim eine Neueinstufung erfolgt und diese garantiert nicht mehr in derselben Stufe verbleibt.

Mein Resümee und meine Forderung aus diesem Beispiel sind ganz klar:

Die Pflegeeinstufung hat in dem Rahmen zu erfolgen, die dem Ausmaß des erforderlichen Bedarfs entspricht und die nicht als Momentaufnahme bei der Begutachtung des Zustandes aufscheint. Denn genau dadurch ist speziell im Pflegefonds und auch in der Kostenentwicklung für die Gemeinden ein enormes Potenzial enthalten:

Umso länger der Aufenthalt im häuslichen Umfeld ermöglicht wird, desto weniger teure Heimplätze sind durch die Kommunen und Pflegeheimbetreiber zu unterhalten.

Eine höhere Einstufung des Pflegegeldes im ambulanten Bereich, um genau diesen Effekt zu erreichen, entlastet so auf alle Fälle die Budgets der Gemeinden und aller anderen Pflegegeldträger. Hier muss bei den Vorgaben in den Schulungen für die begutachtenden Ärzte, nach Erkennen dieses Umstandes, rasch eine Änderung erfolgen.

Ein Mehr an Förderung kann im Endeffekt ein Einspareffekt bedeuten. Dazu gehört auch die verstärkte Förderung der Mohis und Krankenpflegevereine.

Mit dem dadurch erzielbaren Ergebnis von grundsätzlichen Einspareffekten, darf der positive verbesserte menschliche Aspekt eines möglichst langen Aufenthalts im familiären und gewohnten Umfeld nicht unerwähnt bleiben.

Die Forderung lautet daher ganz klar, die Ungerechtigkeit der Einstufungspraxis gehört zugunsten der Pflege zu Hause geändert.

LAbg Bgm Ernst Blum

Sozialsprecher

«FPÖ setzt ersten Schritt zur Anpassung der Verzinsung bei Wohnbauförderungsdarlehen durch»

betreffend die Verzinsung von Wohnbauförderungsdarlehen durch Landesrat Mag. Rüdisser steht fest, dass es unter den Wohnbauförderungsdarlehen nach alten Förderrichtlinien eine nicht unbedeutende Anzahl gibt, welche mit 5,875 % Mindestzinssatz verzinst werden. Dies betrifft Einzelpersonen, wohingegen nach den Ausführungen von Landesrat Rüdisser der Zinsfuß für Darlehen an gemeinnützige Bauvereinigungen für integrative Mietwohnungen seit 1.1.2010 nicht höher als 1 % über dem 6-Monats-Euribor liegt.

Das stellt eine nicht sachgerechte Ungleichbehandlung von Einzelpersonen dar, da sie im Gegensatz zu den Bauträgern von aktuellen Zinsvorteilen ausgeschlossen sind. Es zeigt das aber auf, dass Wohnbauförderungsdarlehen sehr wohl unter 5,875 % Zins möglich sind.

Wir haben daher einen Antrag gestellt, der die Landesregierung auffordert, für eine Gleichstellung der Zinskonditionen für Einzelpersonen mit denen der gemeinnützigen Bauvereinigungen für integrative Mietwohnungen und für einen Wegfall einer Zinsuntergrenze für die Wohnbauförderungsdarlehen nach dem alten System, das für Vergaben bis 2006 galt, Sorge zu tragen.

Die nunmehrige Absicht der ÖVP, auf Anregung der Freiheitlichen mit der Kreditwirtschaft über eine Verbesserung der derzeit zu hohen Wohnbauförderungs-Zinslandschaft bei Altdarlehen zu verhandeln, war überfällig und wird von uns begrüßt.

Eine rasche Umsetzung mit Schaffung einer Umschuldungsmöglichkeit auf neue Darlehen mit niederen Zinsen ist ein Gebot der Stunde und ich erwarte mir eine sofortige Inangriffnahme dieser Problematik.

LAbg Dr Hubert F Kinz

«Ehrenamtlichen-Versicherung muss verbessert werden»

Ehrenamtlich Tätige brauchen mehr Rechtssicherheit.

Das Ehrenamt hat in Vorarlberg eine große Bedeutung. Kein Zweifel besteht daran, dass das Land in den vergangenen Jahren viel zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit unternommen hat.

So war der Ansatz mit dem Abschluss einer Ehrenamtlichen-Haftpflicht- und Unfallversicherung grundsätzlich zu begrüßen.

Hinterfragenswürdig ist jedoch, wie diese Versicherung beworben bzw in den Vorarlberger Ämtern, z.B. Stadt- und Gemeindeämter, erklärt wurde und weiterhin wird. Diese Praxis ist kritisch zu sehen.

Meines Erachtens ist diese Versicherung unter dem Motto „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ im Sinne der Verantwortlichen in den Ämtern unbedingt zu überarbeiten, zu vereinfachen und zu verbessern.

1. Die Höhe der Haftpflichtversicherungssumme für Personen- und Sachschäden im Umfang von 3 Mio. Euro je Versicherungsfall ist zu überdenken

2. Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, das heißt eine anderweitige Haftpflichtversicherung ist im Schadensfall vorleistungspflichtig

3. Bei Vereinen gemäß Vereinsgesetz fällt erst eine Leistung ab einer Schadenshöhe von 1 Mio. Euro an

4. Die Ehrenamt-Haftpflicht- und Unfallversicherung in der derzeitigen Form ist maximal eine sehr hinterfragenswürdige Zusatzversicherung und ersetzt weder eine private Haftpflicht- noch eine Unfallversicherung

5. Bei der Unfallversicherung wird aufgrund einer Leistungsfreiheit bis 25 Prozent erst ab einer Dauerinvalidität von 26 Prozent und mehr eine Leistung erbracht

6. Der Folder zur Bewerbung der Versicherung muss aussagekräftiger und verständlicher gestaltet werden

Laut Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes wurden bis dato drei Versicherungsfälle gemeldet. Mangels Vorhandensein der notwendigen Voraussetzungen war bei allen drei Fällen keine Versicherungsdeckung gegeben! Diese Tatsache unterstreicht den Handlungsbedarf, denn wenn wir schon ein Angebot zum Versicherungsschutz der wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit schaffen, dann muss dieses Angebot auch entsprechenden Schutz im Schadensfall und Rechtssicherheit gewährleisten.

LAbg Pepi Brunner

Weitere Kurzinfos aus der Landtagssitzung

• Die beiden als dringlich namhaft gemachten Anfragen beschäftigten sich mit dem Thema „Öko-Steuerpläne der Bundesregierung“ (Grüne) sowie „Legasthenie und Dyskalkulie“ (SPÖ)

• Der FPÖ-Antrag betreffend „Nutzung der Montafoner Wasserressourcen fair abgelten“ wurde von der ÖVP abgelehnt. Die Mehrheitspartei war somit nicht bereit, ein transparentes Entschädigungsmodell für die Montafoner Gemeinden auszuarbeiten.

• einem einstimmig beschlossenen Antrag spricht sich der Vorarlberger Landtag für Verbesserungen in Sachen Klimaschutz aus

• Der Bericht des Landes-Rechnungshofes über Direktvergaben der Abteilung Hochbau und Gebäudewirtschaft im Amt der Vorarlberger Landesregierung wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

• Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Vollzug des Pflegegeldes; Integration nachhaltiger Entwicklung in den Ländern NÖ, Steiermark und Vorarlberg; klimarelevante Maßnahmen bei der Wohnbausanierung auf Ebene der Länder wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

• Der Antrag betreffend „Zukunft der Bergregionen – Leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft erhalten“ wurde einstimmig angenommen.

• Die Vorlage des Integrationsausschusses betreffend Förderung der Integration durch vermehrte und verbindliche Sprachförderung wurde vom FPÖ-Landtagsklub in 3 von 4 Punkten mitunterstützt. Die FPÖ-Forderung, dass neben der verbindlichen Sprachstandsfeststellung, auch die damit verbundene notwendige Elternarbeit ebenfalls im Kindergartengesetz verbindlich festgeschrieben ist, wurde von ÖVP, Grünen und SPÖ abgelehnt.