Presseunterlagen: „Sicherheit bei Testamenten muss gewährleistet sein“

Bevölkerung sorgt sich um Testamentssicherheit

Alle Vorarlbergerinnen und Vorarlberger sorgen sich aufgrund der Geschehnisse der letzten Wochen darum, ob ihr letzter Wille nicht bald der eines anderen ist. In diesem sehr wichtigen Thema für jeden, der etwas nach seinem Tode zu vererben hat, steht unser Land vor einem Scherbenhaufen. Dabei ist nicht nur das Vertrauen in die Justiz schwer gestört und zerschlagen, sondern auch der berechtigte Anspruch auf weitgehende Absicherung der letztwilligen Verfügungen.

Wenn es – zugegeben mit ungeheuerlicher krimineller Energie – jahrelang möglich ist, letztwillige Verfügungen nach Belieben zum eigenen Vorteil abzuändern, ohne dass eingerichtete Kontrollroutinen das aufdecken, besteht die begründete Gefahr, dass das nur die Spitze des Eisberges ist und auch an anderen Gerichten dies bisher zumindest möglich war.

Völlige Aufklärung und Transparenz notwendig

Die Untersuchung durch Vorarlberger Behörden ist, wegen der geringen Anzahl an Vorarlberger Gerichtsmitarbeitern und deren fast vollständigen gegenseitigen persönliche Bekanntschaft nicht nur optisch ungut, sondern rechtspolitisch völlig unvertretbar. Es wäre ein Gebot, dass sich alle Richter und Staatsanwälte in Vorarlberg für diesen Fall für befangen erklären und eine Delegation an eine außerhalb des Landes befindliche Spezialbehörde oder zumindest an ein anderes Landesgericht erfolgt. Aus der Gerichtspraxis sind jedenfalls viel geringfügigere Anlässe bekannt, bei denen sich Richter und Staatsanwälte für befangen erklären. Mit der weitgehenden Belassung des Falles bei der Staatsanwaltschaft muss in jedem Staatsbürger ein gewisses Unbehagen aufsteigen. Immer mehr erheben die Frage, ob es da noch mehr zu verbergen gibt, was bisher noch unentdeckt ist. Es bestehen laut Presseberichten Anhaltspunkte, dass gar ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft involviert gewesen sei. Das ist bisher nicht nur schlechtes Krisenmanagement, sondern schlicht eine unvertretbare Handlungsweise der Justizministerin und ihrer nachgeordneten Stellen. Wochenlang war es der Ministerin buchstäblich egal, was da läuft. Ist dies nur deshalb, weil noch viel mehr „im Busch“ ist?

Überprüfung auf andere Gerichte ausdehnen

In jedem großen Unternehmen wäre eine eigene Untersuchungskommission eingesetzt, die völlig unbefangen und fremd ist. Das ist in der Rechtsordnung auch für solche Fälle vorgesehen. Darüber hinaus gibt es – wie vorerwähnt – auch vor dem Gesetz noch Verhaltensregeln, die zur Imageerhaltung gehören. In jedem anderen Fall wären auch die anderen Gerichte, zumindest des Landes daraufhin untersucht worden, ob es dort ähnliche Fälle gibt, die unentdeckt sind. Dazu muss man wissen, dass Mitarbeiter der Justiz oft nicht nur an einem Gericht arbeiten, sondern im Laufe der Berufslaufbahn versetzt werden oder als Springer bei Bedarf in anderen Gerichten aushelfen. Warum geschieht das hier nicht? Auch österreichweit sollte zumindest stichprobenartig eine Untersuchung erfolgen.

Neben der vollständigen Aufklärung, welche auf Grund der bisherigen Maßnahmen sicher nicht im erforderlichen Ausmaß erfolgen kann, muss dringend für die Zukunft vorgesorgt werden. So etwas darf nie wieder passieren!

Fehler im System müssen korrigiert werden

Hier schlafen Schwarz ebenso wie Rot, auch in Wien, wo die Kompetenz läge, das zu ändern. Es braucht neue Vorschriften über den Zugang zu hinterlegten Dokumenten wie Testamente. Dazu zählen Zugangsdatenerfassung und das Mehrpersonenprinzip. Die neue Form der Registratur im elektronischen Wege ist keine Verbesserung der Sicherheit, sondern genau das Gegenteil. Aufgrund der Programme ist nämlich die Einscannung nicht sehr detailliert und es kann beim Einscannen geändert werden, was vorher auf Papier verfügt wurde. Wie leicht gespeicherte Dateien angegriffen werden können, weiß jeder, der über die zahlreichen Hackerangriffe hört. Ein Testamentszeuge wird bis dato fast nie Kenntnis über die Verfügung haben, das sollte überdacht werden. Im Verfahren selbst fehlt die zwingende Befragung der Zeugen über die Erstellung der Verfügung und ihre Bezeugung.

Wir Freiheitlichen fordern daher folgende fünf Punkte:

1. Abtretung aller Verfahren an eine Spezialbehörde oder ein anderes Landesgericht

2. Überprüfung aller Vorarlberger Gerichte und Stichprobenprüfungen österreichweit

3. Gesetzesnovellen zur Sicherung des letzten Willens vor Manipulationen und zur Sicherung der Wiedergutmachung

4. Vollständige Aufklärung der Öffentlichkeit

5. Vollständige Wiedergutmachung der Geschädigten

Dazu wird es entsprechende Initiativen der Freiheitlichen, nicht nur im Bund, sondern auch auf Landesebene geben. Es ist im Land noch abzuklären, wie die Täter erfahren haben, dass die betroffenen Verstorbenen geeignete Opfer sind und diese so „perfekt“ ausgesucht waren. Das geht vermutlich nicht ohne Informationen aus Heimen, Sozialbteilungen und Gemeindeämtern. Auch diesen Informationsfluss gilt es für die Zukunft abzustellen und für die Vergangenheit aufzuklären.

Nebenbei bemerkt: Nicht nur einer der Verdächtigen, sondern auch Gemeindebedienstete sind vor Jahren schon wegen Winkelschreiberei rechtskräftig verurteilt worden, da sie ohne Berechtigung Verträge erstellten, diese dann selbst behördlich und gerichtlich bewilligten und dafür auch noch privat Geld einnahmen. Dennoch behielten sie ihre Ämter und Posten!