Antrag – Nutzung der Montafoner Wasserressourcen fair abgelten – transparentes Entschädigungsmodell des Landes notwendig

Seit mehreren Wochen sorgt eine von der Illwerke/VKW-Gruppe geplante „Partnerschaftsvereinbarung“ mit den Montafoner Gemeinden nicht nur in den Kommunen, sondern auch bei der Bevölkerung für Verwirrung. Die Illwerke wollen bei Unterzeichnung eines äußerst fragwürdigen Vertragswerks durch die Montafoner Gemeinden diesen in den nächsten 10 Jahren 4 Millionen Euro zukommen lassen. Es ist grundsätzlich begrüßenswert, wenn ein in Landesbesitz befindliches Unternehmen, das Ressourcen aus einer Region nutzt, an diese Region auch wieder Geldmittel zurückfließen lässt, allerdings kann die Grundlage dafür kein „Knebelvertrag“ bilden, der Rechtsmittel ausschaltet. Das vorliegende Vertragswerk ist aus rechtsstaatlicher Sicht völlig inakzeptabel.

In einem Punkt der „Partnerschaftsvereinbarung“ werden der Stand Montafon und die Gemeinden vertraglich verpflichtet, für Kraftwerksprojekte benötigte behördliche Bewilligungen nach besten Kräften zu unterstützen und sonst jedenfalls keine Rechtsmittel gegen solche Bewilligungen zu erheben. Dieses Ausschalten von Rechtsmitteln in einem Verfahren ist nicht zu tolerieren. Auch wenn es sich um wichtige Projekte für die Region handelt, muss gewährleistet sein, dass die Gemeinden deren Interessen wahren können, um Nachteile für Mensch und Natur zu minimieren.

Die Montafoner Gemeinden stellen Ressourcen zur Verfügung, während Land und Illwerke Vorteile daraus ziehen. Es ist daher nicht mehr als recht, wenn diese Gemeinden, die ihre Wasserkraftressourcen der landeseigenen Illwerke/VKW-Gruppe zur Verfügung stellen, vom Land Vorarlberg auch eine vernünftige Entschädigung erhalten und nicht an fragwürdige „Knebelverträge“ gebunden werden.

Das Land Tirol erhält für die Überleitung des Wassers der Paznauner Bäche von den Vorarlberger Illwerken (VIW) einen vertragsmäßig vereinbarten Wasserzins. Diese Vergütung lässt das Land Tirol den betroffenen Gemeinden des Paznauntals zur Verbesserung ihrer allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse direkt zukommen. Nachdem die Vorarlberger Illwerke jährlich für die Nutzung des Vorarlberger Wassers an das Land Vorarlberg ebenfalls Zahlungen leisten, sollten diese zur Finanzierung eines Entschädigungsmodells nach Tiroler Vorbild verwendet werden. Mit dieser fairen und transparenten Lösung könnten wichtige Infrastrukturprojekte in den Talschaften und Regionen mitfinanziert werden.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages nachstehenden

A N T R A G

Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:

„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, angelehnt an die Praxis des Landes Tirol im Paznauntal, ein Entschädigungsmodell zu erarbeiten, das den Montafoner Gemeinden eine faire jährliche Abgeltung der Wassernutzung garantiert. Der vom Land von den Vorarlberger Illwerken eingenommene Wasserzins ist dabei zur Finanzierung des Modells heranzuziehen. Dem Landtag ist innerhalb der nächsten sechs Monate ein Entwurf dieses Entschädigungsmodells vorzulegen.“