Antrag – Anpassung der Verzinsung von Wohnbauförderungsdarlehen
Aufgrund der am 12. Jänner 2010 erfolgten Beantwortung der FPÖ-Landtagsanfrage betreffend die Verzinsung von Wohnbauförderungsdarlehen durch Landesrat Mag. Rüdisser steht fest, dass es unter den Wohnbauförderungsdarlehen nach alten Förderrichtlinien eine nicht unbedeutende Anzahl gibt, welche mit 5,875 % Mindestzinssatz verzinst werden. Dies betrifft Einzelpersonen, wohingegen nach den Ausführungen von Landesrat Rüdisser der Zinsfuß für Darlehen an gemeinnützige Bauvereinigungen für integrative Mietwohnungen seit 1.1.2010 nicht höher als 1 % über dem 6-Monats-Euribor liegt.
Das stellt eine nicht sachgerechte Ungleichbehandlung von Einzelpersonen dar, da sie im Gegensatz zu den Bauträgern von aktuellen Zinsvorteilen ausgeschlossen sind. Es zeigt das aber auf, dass Wohnbauförderungsdarlehen sehr wohl unter 5,875 % Zins möglich sind.
Landesrat Mag Rüdisser teilte in seiner Anfragebeantwortung mit, dass über die auslaufenden Sanierungsdarlehen von Bankinstituten, welche vom Land bezuschusst werden, keine genaue Auswertung hinsichtlich der Beträge und der Höhe der Verzinsung möglich sei. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass über die Refinanzierung und über die Absicherung der Zinskonditionen von der Wohnbauförderungsabteilung keine Aussage getroffen werden könne. Es wurde dabei u.a. auf die installierten Datenverarbeitungsprogramme Bezug genommen.
Die Ausgabe von Wohnbaufördermitteln erfordert eine genaue Kenntnis der Finanzvolumina und der Konditionen, sonst ist der Zweck der Wohnbauförderung nicht gesichert. Diese Mittel sind nicht dazu gedacht, eine verdeckte Bankenfinanzierung durch zu führen, sondern nur dazu, den Bürgern leistbaren Wohnbau zu ermöglichen. Durch die Landeshaftungen ist zudem gesichert, dass kein Bedarf an allfälligen Risikozuschlägen besteht.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages nachstehenden
A N T R A G
Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:
„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht,
1. für eine Gleichstellung der Zinskonditionen für Einzelpersonen mit denen der gemeinnützigen Bauvereinigungen für integrative Mietwohnungen und für einen Wegfall einer Zinsuntergrenze für die Wohnbauförderungsdarlehen nach dem alten System, das für Vergaben bis 2006 galt, Sorge zu tragen,
2. durch eine Anpassung der EDV-Programme die Verfügbarkeit aller Daten über laufende Sanierungsdarlehen von Bankinstituten, welche vom Land bezuschusst werden, für die Wohnbauförderungsabteilung des Landes zu ermöglichen.“
