Anfrage von KO Dieter Egger – Praxis des Bleiberechtes in Vorarlberg
Seit April 2009 besteht für Flüchtlinge die Möglichkeit, formale Anträge auf humanitären Aufenthalt zu stellen. Die dadurch erfolgte Neuregelung des Bleiberechtes hat österreichweit eine nicht unerhebliche Zahl an positiven Erledigungen nach sich gezogen.
Wir halten die Verwässerung des österreichischen Fremden- und Asylwesens durch dieses Bleiberecht für äußerst problematisch, da die Gefahr besteht, dass unter dem Deckmantel der Humanität das Fremdenrecht weiter ausgehebelt wird. In erster Linie muss es gelingen, die Asyl-Verfahren endlich zu verkürzen. Nach einer gewissen Aufenthaltszeit ein automatisches Bleiberecht abzuleiten halten wird für falsch. Es kann nicht sein, dass alte, unerledigte Fälle einem „Erledigungsmechanismus“ folgend in der Gewährung eines humanitären Bleiberechts enden.
Asyl ist Schutz vor Verfolgung und zwar auf Zeit – nämlich bis zum Wegfall des Asylgrundes der Verfolgung. Wem es allerdings gelingt, das Asylverfahren lange genug hinauszuzögern, der wird letztendlich mit einem humanitären Aufenthaltstitel belohnt. Österreich und in weiterer Folge Vorarlberg werden dadurch immer mehr zu einem attraktiven Ziel für Wirtschaftsflüchtlinge und Asylbetrüger.
Um Aufschluss über die Praxis des Bleiberechtes in Vorarlberg zu erhalten, erlaube ich mir, an Sie nachstehende
ANFRAGE
zu richten:
1. Wie viele Anträge auf humanitären Aufenthalt wurden bisher in Vorarlberg gestellt? Aus welchen Ländern stammen die Antragstellerinnen und Antragsteller? Wie viele Anträge davon wurden positiv entschieden?
2. In wie vielen Fällen wurde in Vorarlberg das humanitäre Aufenthaltsrecht unbeschränkt gewährt? Aus welchen Ländern stammen diese Personen und wie lange halten sich diese schon in Vorarlberg auf?
3. In wie vielen Fällen wurde in Vorarlberg das humanitäre Aufenthaltsrecht beschränkt ausgesprochen? Aus welchen Ländern stammen diese Personen und wie lange halten sich diese schon in Vorarlberg auf?
4. Hat es bei abgelehnten Anträgen Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof gegeben und wenn ja, wie viele?
5. In wie vielen Fällen haben so genannte „Paten“ die Selbsterhaltungsfähigkeit der Antragssteller gewährleistet? Handelte es sich bei den „Paten“ um Einzelpersonen oder um Organisationen?
