Antrag – Dringender Handlungsbedarf zur Verbesserung des Hochwasserschutzes bei der Rheinbrücke Hard/Fußach
Bei der letzten Sitzung der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) am 12. November 2009 wurde über Fortschritte beim Entwicklungskonzept Alpenrhein informiert. Im Zentrum des Konzeptes soll die nachhaltige Weiterentwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes stehen. Gleichzeitig wurden Festlegungen über weitere Arbeitsschritte getroffen. Berichtet wurde in der Vorarlberger Landeskorrespondenz u.a. über ein neues Hochwasserprognosemodell und zusammengefasst über verschiedene Arbeiten in so genannten Fachgremien. Herauszulesen waren dabei Schwerpunkte wie Gewässer- und Fischökologie, Energie, Grundwasser und die Modellierung von Retentionsflächen.
Mit der unter der Ressortführung des ehemaligen Wasserwirtschaftsreferenten Dieter Egger umgesetzten Verbesserung der Dammstabilität durch bauliche Maßnahmen und der Wiederherstellung der ursprünglichen Abflussquerschnitte bei den Rheinvorländern und der Regelquerschnitte der inneren Rheindämme wurden wichtige Schritte zur Erhöhung der Hochwassersicherheit im Gerinne des Neuen Rheines im unteren Rheintal bis zur Mündung gesetzt.
Die Abflusskapazitäten sind basierend auf dem Staatsvertrag von 1954 mit einem Abflussereignis von 3100 m³/sec bemessen, was einem 100jährigen Hochwasser entspricht. Aus den Studien des Entwicklungskonzeptes Alpenrhein ist jedoch bekannt, dass wir jederzeit mit einem Hochwasserereignis mit einem Abfluss von bis zu 6000 m³/sec rechnen müssen. Die Schadenspotentiale bei den Anrainergemeinden im Unteren Rheintal sind enorm und begründen einen dringenden Handlungsbedarf.
Weiters ist seit Jahren bekannt, dass nicht nur die ÖBB-Brücke, sondern auch die Rheinbrücke Hard/Fußach einer dringenden Sanierung bedarf und ebenfalls aus Gründen der notwendigen Hochwassersicherheit beträchtlich angehoben werden muss.
In Vorprojekten des Landes wurden auch Varianten zur Sanierung bzw. Neukonzeption ausgearbeitet. Eine erforderliche Erhöhung von ursprünglich 1 m wurde sukzessive auf 1,30, 1,50 und nunmehr auf die Notwendigkeit einer Erhöhung um bis zu 2 m beziffert. Dies erfordert gleichzeitig einen massiven Umbau der verkehrsreichen L 202 auf der Achse Schweiz/Deutschland von Fußach nach Hard mit deren unmittelbaren Kreuzungs- und Zufahrtsstraßen.
In einer vom Land Vorarlberg, der Marktgemeinde Hard und der Gemeinde Fußach in Auftrag gegebenen Verkehrsstudie wurden Verkehrsmodelle und Möglichkeiten für Straßenumbauten untersucht. Im Voranschlag des Landes Vorarlberg für 2010 wurde nun ein Abschnitt, die Marktgemeinde Hard betreffend, in einem zweijährigen Arbeitsprogramm mit einem Gesamtvolumen von € 300.000,– berücksichtigt (siehe Seite 269 des Voranschlages).
Im Wissen um die Notwendigkeit eines weiteren Staatsvertrages Österreichs mit der Schweiz zur erweiterten Definition über das Ausmaß des künftigen Hochwasserschutzes ist weder in den aktuell aufgeführten Projekten der Internationalen Rheinregulierung noch in den Ansätzen des Landesvoranschlages 2010 die Rheinbrücke Hard/Fußach enthalten.
Alle Erkenntnisse über die Folgen von zu niedrigen Brücken bei Hochwasser zeigen ein erschreckendes Ausmaß an möglichen Katastrophenereignissen. Verklausungen, Aufstauungen und damit verbunden Brückenschäden bis hin zu Dammbrüchen werden prognostiziert. Folgeschäden für Hab und Gut, von menschlichem Leid ganz zu schweigen, in ungeahntem Ausmaß wären die Folge.
Seitens der Vorarlberger Landesregierung wurde den betroffenen Gemeinden im Zuge der Verkehrsstudie und Planungen zur Umgestaltung der L 202 im Juli 2008 ein Zeitplan über die weitere Vorgangsweise übermittelt. Dieser sah die Erarbeitung von konkreten Entscheidungsgrundlagen bis 2008 vor. Weiters:
Frühjahr 2009 Vorprojekt Straße mit Kostenschätzung
Mitte 2009 Festlegung Kostenteilung Land, Gemeinden, Dritte
Mitte 2009 Variantenentscheidung und Baubeschluss
Mitte 2010 Einreichprojekt Brücke und Straße
Ende 2010 Grundablöse und Behördenverfahren
Ende 2011 Ausschreibung und Vergabe
Frühjahr 2012 Baubeginn
Hochwasserschutzmaßnahmen in Bezug auf direkte Bauarbeiten des Neuen Rheins liegen im Verantwortungsbereich der Staaten Österreich und Schweiz und sind in staatlichen Abkommen der Internationalen Rheinregulierung (IRR) geregelt. Maßnahmen der Straßen- und Brückenerhaltung sowie von Neubauten liegen im Verantwortungsbereich des Landes.
Derzeit sind aber leider keine Handlungen der Landesregierung für die Einhaltung des vorliegenden Zeitplanes erkennbar. Nach Durchsicht der Ansätze im Voranschlag des Landes und darauf folgender Rückfrage bei der Straßenbauabteilung wurde mitgeteilt, dass erst mit dem Jahre 2017 (!) mit einem allfälligen Neubauprojekt der Rheinbrücke zu rechnen sei.
Man fragt sich, warum plötzlich dieses um Jahre zurückversetzte Hochwasser- und Brückenbauprojekt keine Priorität mehr hat? Man fragt sich, ist der Landesregierung der Schutz von Hab und Gut, der Schutz des Lebens der Bewohner einer dicht besiedelten und wirtschaftlich bedeutenden Region des Rheintales, des Rheindeltas, plötzlich nicht mehr so wichtig? Wer trägt denn inzwischen die Verantwortung für ein Hochwasserereignis, das womöglich vorher eintritt und nur aufgrund des offensichtlichen Hinausschiebens zu großen Schäden führen kann? Ist sich die Landesregierung denn ihrer Verantwortung nicht voll bewusst? Wer ist in der Lage, den Bewohnern der Rheingemeinden zu erklären, dass nun die bereits angekündigte Verbesserung des Hochwasserschutzes um weitere wertvolle Jahre nach hinten verschoben wird?
Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages nachstehenden
A N T R A G
Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:
Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht,
1. sich ohne zeitliche Verzögerung bei der Österreichischen Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Verhandlungen in Ergänzung des Staatsvertrages von 1954 im künftigen 4. Staatsvertrag zwischen der Schweiz, Liechtenstein und Österreich vorrangig einem Abschluss zugeführt werden,
2. dafür Sorge zu tragen, dass der Staatsvertrag ein möglichst hohes Maß an vorbeugendem Hochwasserschutz in Bezug auf Gefahren im Zusammenhang mit möglichem Hochwasser des Neuen Rheins beinhaltet und die derzeit definierte Bemessungsgrundlage von HQ 100 auf ein Ereignis von mindestens HQ 300 angehoben wird,
3. sicherzustellen, dass die Planungs- und Entscheidungsgrundlagen für das Brückensanierungs- bzw. Neubauprojekt der Rheinbrücke Hard/Fußach unverzüglich geschaffen werden,
4. die erforderlichen finanziellen Mittel bereit zu stellen, um die begleitenden Baumaßnahmen wie z.B. ein Neubau der Rheinbrücke und damit verbundene Straßenumbauten sowohl finanziell als auch zeitlich abzusichern,
5. spätestens bis Mitte des Jahres 2010 einen definitiven Zeitplan im Hinblick auf die Umsetzung der beschriebenen Erfordernisse dem Landtag zur Kenntnisnahme und Beratung vorzulegen.
