LAbg. Daniel Allgäuer: Flüchtlings- und Migrantenhilfe der Caritas – Vertrag mit dem Land
Der Prüfbericht über die Caritas Vorarlberg mit Schwerpunkt Flüchtlings- und Migrantenhilfe zeigt verschiedenste Empfehlungen und Verbesserungen auf.
Unter anderem wird in dem Prüfbericht aufgezeigt, dass einzelne Sonderbestimmungen in der Prüfvereinbarung mit der Caritas die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs einschränken. Kritisch bewertet wird vom Landes-Rechnungshof auch, dass die überwiegende Zahl der Verträge zwischen Land und Caritas bis dato rückwirkend abgeschlossen wurden. Ebenso wird der Handlungsspielraum des Landes durch die Selbstverpflichtung, sich bei der Grundversorgung zwingend einer Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege zu bedienen, massiv eingeschränkt.
So wird unter anderem auch die eigenständige Kündigungsmöglichkeit der Prüfvereinbarung, unabhängig von der die Leistung enthaltenden Rahmenvereinbarung, als nicht sachgerecht angesehen.
Die zu hohen Betreuungsschlüssel und Mietkosten im Bereich der Flüchtlingshilfe zeigen ebenfalls einen deutlichen Handlungsbedarf auf. Wie den Medien zu entnehmen war, hat das Land Vorarlberg den Vertrag für die Flüchtlings- und Migrantenhilfe mit der Caritas Vorarlberg verlängert. Es stellt sich daher die Frage, ob die Anregungen des Landesrechnungshofes in den neuen Verträgen aufgenommen wurden.
Ich erlaube mir daher an Sie nachstehende
ANFRAGE
zu richten:
1. Ist in der Zukunft sichergestellt, dass eine Prüfung der öffentlichen Mittel im gesetzlichen Umfang durch den Landes-Rechnungshof uneingeschränkt möglich ist? Wenn Ja, wie lautet die konkrete vertragliche Regelung? Wenn Nein, warum wurde diese Anregung des Rechnungshofes nicht umgesetzt?
2. Wird in der Vertragsverlängerung die bis jetzt geltende eigenständige Kündigungsmöglichkeit gestrichen?
3. Werden im Quartiermanagement neue Standards definiert mit dem Ziel der Kostenreduktion / Kostenoptimierung?
4. Ist mit dem künftig geltenden Vertrag zwischen dem Land Vorarlberg und der Caritas sichergestellt, dass der Betreuungsschlüssel im Land Vorarlberg jenem des Bundes angepasst wird und damit die Personalkosten im Betreuungsbereich mit dem Ziel der sparsamen Mittelverwendung reduziert werden? Wenn Nein, warum nicht?
