Anfrage – Verzinsung von Wohnbauförderungsdarlehen
Die Zinsenlandschaft hat sich in den letzten Jahren stark geändert. Das Land Vorarlberg gibt erhebliche Mittel für Wohnbauförderung aus. Dabei werden Zuschüsse zu Annuitäten oder Verzinsungen gegeben. Die Zinssätze dieser Darlehen waren vor wenigen Jahren noch 9,25 % und mehr.
Die Anpassung dieser oft über die ganze Vertragslaufzeit fix verzinsten Verträge ist nicht restlos erfolgt. Grundsätzlich wäre es möglich, auch fix verzinste Verträge anzupassen, wenn sich die Geldmarktsituation erheblich verändert. Dies gilt nicht nur für Entwicklungen nach oben, sondern auch für solche nach unten.
Ich erlaube mir deshalb an Sie, als ressortzuständiges Regierungsmitglied, nachstehende
ANFRAGE
zu richten:
1. Welche Banken können Wohnbauförderungs- und Sanierungsdarlehen verwalten und finanzieren?
2. Welche Anpassungen der fix vereinbarten Zinssätze wegen der überhohen Senkung der Geldmarktzinsen sind erfolgt?
3. Welche Beträge werden in welcher Höhe derzeit verzinst?
4. Bei wie vielen Wohnbauförderungs- und Sanierungsdarlehen wurden die Zinssätze gesenkt und auf wie viel Prozent?
5. Gibt es noch mit über 7% p.a. verzinste Wohnbauförderungs- und Sanierungsdarlehen und wenn ja, wie viele mit welcher Höhe insgesamt?
6. Erfolgt die Zinssatzsenkung automatisch oder nur auf Anfrage?
7. Wie ist die Refinanzierung dieser Darlehen und welche Änderungen gab es diesbezüglich?
8. Wie hoch ist der vom Land getragene Anteil an den Annuitäten in Prozent und in Summe?
9. Welche Zinsgleitklauseln und welche außerordentlichen Anpassungsbestimmungen von Zinsen gibt es in Wohnbauförderungs- und Sanierungsdarlehen?
10. Entsprechen diese Bestimmungen der aktuellen Rechtssprechung?
11. Gab es Anpassungen dieser Bestimmungen bei laufenden Verträgen?
