Antrag: Kontinuität in der Althaussanierung – Zinsfreistellung für Sanierungsdarlehen bis 2012 verlängern
Im Bereich der thermischen Althaussanierung liegt großes Potenzial, sowohl für den Klimaschutz als auch für die heimische Wirtschaft. Durch den Einsatz modernster Technik ist bei der Althaussanierung eine Energieeinsparung von über 75% realistisch. Regionale Unternehmen, die in der Lage sind, thermische Verbesserungen mit hoher Qualität und verlässlicher zeitlicher und finanzieller Abwicklung durchzuführen, konnten aufgrund der schwerpunktmäßigen Förderung des Landes für die Althaussanierung ein Auftragsplus verzeichnen.
Die Jahre 2009 und 2010 gelten in den aktuellen Wohnbauförderungsrichtlinien als Schwerpunktjahre für die Sanierungsförderung. In diesen beiden Jahren werden zugesicherte Sanierungsdarlehen für die gesamte Laufzeit zinsfrei gestellt, was zu einer äußerst positiven Entwicklung in der Althaussanierung geführt hat. In den Monaten Jänner bis September 2009 wurden laut Informationen der Wohnbauförderung beispielsweise 2.033 Sanierungsprojekte im Land gefördert. Im Vorjahr waren es noch 838.
Es besteht allerdings die Gefahr einer aktuellen „Überhitzung“ des Marktes und damit verbunden ein Einbrechen der Nachfrage in den kommenden Jahren. Damit die Impulse für die heimischen Betriebe im Bau- und Baunebengewerbe weiterhin aufrechterhalten werden können, die Althaussanierung auch nach 2010 leistbar bleibt und ein gewisser Zeitdruck auf Sanierungsinteressierte entfällt, erachten wir es für notwendig, die zinsfreie Sanierungsförderung bis 2012 zu verlängern. Wir stärken damit nicht nur die heimische Wirtschaft, verbunden mit der Sicherung von Arbeitsplätzen, sondern leisten gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages nachstehenden
A N T R A G
Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:
„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, die in den aktuellen Wohnbauförderungsrichtlinien für die Jahre 2009 und 2010 für die gesamte Laufzeit gewährte Zinsfreistellung von Sanierungsdarlehen bis zum Jahr 2012 zu verlängern.“
