Antrag: Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen – Änderung der Geschäftsordnung für den Vorarlberger Landtag

Gelebte Demokratie bedeutet nicht nur ein möglichst hohes Maß an Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch eine ebenso breite Information der Bevölkerung über die parlamentarischen Entscheidungsprozesse in Land und Gemeinden.

Der Vorarlberger Landtag hat sich in der jüngsten Vergangenheit das Ziel gesetzt, möglichst umfangreich über das Geschehen im Landtag zu informieren. Die Neugestaltung der Landtagshomepage verbunden mit dem Angebot einer umfangreichen Recherchemöglichkeit über parlamentarische Materialien oder auch die Life-Übertragung der Landtagssitzungen im Internet unterstreichen die Bemühungen des Vorarlberger Landtages hin zu mehr Bürgernähe und politischer Transparenz.

Während Landtagssitzungen öffentlichen Charakter besitzen sieht die Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages bei Ausschusssitzungen keine Öffentlichkeit vor. Um ein weiteres positives Signal einer Öffnung des Landtages hin zu den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zu senden, sollten hinkünftig auch Ausschusssitzungen öffentlich stattfinden. Gerade die Fachdiskussionen mit Auskunftspersonen und Experten sind für die Bevölkerung von Interesse und können das Nachvollziehen von politischen Entscheidungen fördern.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages nachstehenden

A N T R A G

Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:

Die ersten beiden Sätze des § 26 Abs 1 der Geschäftsordnung für den Vorarlberger Landtag haben neu wie folgt zu lauten,

(1) Die Ausschusssitzungen sind öffentlich. Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln kann der Ausschuss jedoch die Nichtöffentlichkeit einer Sitzung beschließen.