FPÖ: Ja zum Schutz des Lebens!
Schätzungen gehen davon aus, dass in Österreich 78.000 geborenen Kindern zwischen 30.000 bis 40.000 Schwangerschaftsabbrüche gegenüber stehen. Das heißt, dass in Österreich zumindest jedes dritte Kind nicht geboren wird. Diese hohe Zahl an Abtreibungen darf nicht ignoriert und die Thematik nicht weiter tabuisiert werden.
Wenn sich Politiker zum Schutz des Lebens bekennen, dann heißt das konsequenterweise, dass auch entsprechende Maßnahmen zur Förderung des Lebensschutzes zu setzen sind. Unser Staat, der im globalen Vergleich wohlhabend ist, sollte Frauen in Not besseres zu bieten haben, als die straffreie Tötung ihres eigenen Kindes. Schließlich hat eine Abtreibung in vielen Fällen mindestens zwei Opfer: Das tote Kind und die oft bis an ihr Lebensende unter physischen und psychischen Folgen leidende Mutter.
Aus Sicht der unterzeichnenden Abgeordneten bedarf es einer Reihe von Maßnahmen, die Müttern in Not ein JA zum Leben, ein JA zum Kind ermöglichen:
a) klimatisch
Wir müssen in der Bevölkerung ein familienfreundliches Klima schaffen. Die Politik hat sämtliche Bemühungen, die ein familienfreundliches Klima forcieren, ideell und materiell zu unterstützen. Projekte, wie die Prämierung des ‚Familienfreundlichsten Betrieb’, dürfen nicht belächelt, sondern müssen ausgebaut werden. Das Projekt „Kinder in Mitte“ darf sich nicht nur auf Hochglanzbroschüren beschränken, sondern muss endlich mit Leben erfüllt und konkret werden.
Forderungen wie ‚Abtreibung auf Krankenschein’, Abtreibung an öffentlichen Krankenhäusern oder rezeptfreie Abgabe der ‚Pille danach’ muss eine klare Absage erteilt werden.
b) finanziell
Kein Kind darf aus finanziellen Gründen abgetrieben werden! Unser Staat hat alles daran zu setzen, dass Familie auch wieder leistbar wird. Wir schlagen daher vor:
• Elterngeld
Dieses soll in den ersten drei Lebensjahren des Kindes als Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt werden. Für vier- und fünfjährige Kinder in Form einer deutlichen Aufstockung des Vorarlberger Familienzuschusses. Das Eltergeld soll sozial gestaffelt werden und bis zu Euro 600,– monatlich betragen.
• Faire Steuern – Familiensplitting
Die Anzahl der Familienmitglieder muss bei der Steuerbemessung berücksichtigt werden.
• Altersabsicherung
Zeiten der Familienarbeit – insbesondere Kinderbetreuung und Pflege – müssen pensionsrechtlich noch stärker berücksichtigt werden.
• Wertanpassung der Familienleistungen
Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag werden nicht regelmäßig erhöht, um die Inflation abzugelten. Die Lebenshaltungskosten steigen, die Familienleistungen bleiben gleich, was gerade für größere Familien eine unzumutbare Härte darstellt.
• Einrichtung eines Hilfsfonds für werdende Mütter in Not
Um werdenden Mütter, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, eine Alternative zum Schwangerschaftsabbruch bieten zu können, ist ein Hilfsfonds, aus dem betroffene Frauen entsprechende finanzielle Unterstützung erhalten, einzurichten.
c) rechtlich und organisatorisch
• Sexualunterricht, der die Eigenverantwortung stärkt und umfassend aufklärt
Im Rahmen eines gesunden und umfassenden Sexualkundeunterrichts soll die Eigenverantwortung von jungen Menschen für ihr Sexualleben gestärkt werden. Projekte von qualifizierten Anbietern oder Vorträge von Lebensschutzorganisationen an unseren Schulen sollten forciert werden. Wesentlich ist dabei auch eine verbesserte Ausbildung/bzw. Weiterbildung im Bereich der Sexualpädagogik.
• Beratung
In Österreich müssen die vorgeschriebenen Beratungen besser verankert werden. Die Beratung kann nämlich auch vom abtreibenden Arzt vorgenommen werden, was aufgrund seiner Befangenheit nicht erlaubt sein dürfte und abzulehnen ist. Viele Frauen werden daher im Vorfeld nicht ausreichend über andere Lösungsmöglichkeiten und Auswege sowie mögliche physische und psychische Folgen einer Abtreibung aufgeklärt.
Es braucht dazu:
Ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen, auch im ländlichen Raum.
Eine zeitliche und räumliche Trennung von Beratungsstelle und der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs.
Das Verbot, dass die Beratung auch vom abtreibenden Arzt durchgeführt werden darf.
Eine Bedenkzeit zwischen der medizinischen Beratung und einem Schwangerschaftsabbruch.
Die Verpflichtung eines jeden Arztes, der in der Schwangerenvorsorge tätig ist, über Beratungsstellen zu informieren.
Die bereits vorhandenen Beratungsstellen müssen noch viel mehr bekannt gemacht sowie die Merkblätter und Unterlagen vereinheitlicht werden, damit sichergestellt ist, dass die negativen Folgen einer Abtreibung entsprechend Erwähnung finden. Jede Beratung ist grundsätzlich auf das ‚Ja zum Leben’ auszurichten.
• Datenmaterial
Einführung einer Statistik über Schwangerschaftsabbrüche mit Motivenerhebung. Das gewonnene, anonymisierte Datenmaterial würde es ermöglichen, endlich Aufschluss über die tatsächlichen Gründe und Motive für die hohe Zahl an Abtreibungen zu geben und darauf aufbauend gezielte Maßnahmen setzen zu können.
• Erleichterung der Adoption
Im Falle einer Adoption muss es – im Sinne des Kindeswohls – strenge Bestimmungen geben. Überbordender Bürokratie und unnötigem Schikanieren muss allerdings Einhalt geboten werden.
• Kinder können kein Schaden sein – es können also keine Schadensersatzansprüche wegen einer „versäumten“ Abtreibung gegenüber dem Arzt gestellt werden, der eine pränatale Untersuchung durchgeführt hat. Auch die Schadensersatzbestimmungen im ABGB müssen geändert werden.
• Das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung muss auch im Bereich der Schwangerschaft/Geburt und Familie gelten.
Die angesprochenen Problem- und Handlungsfelder zeigen, dass intensiver Diskussionsbedarf gegeben ist. Die unterzeichnenden Abgeordneten schlagen daher vor, die Thematik mit Fachleuten im Rahmen einer Enquete des Vorarlberger Landtages seriös zu diskutieren und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.
Gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages wird nachstehender Antrag gestellt:
A N T R A G
Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:
“Vor dem Hintergrund der hohen Zahl an Schwangerschaftsabbrüchen hält der Vorarlberger Landtag gemäß § 52 der Geschäftsordnung eine Enquete ab, in der mit Fachleuten und den Lebensschutzorganisationen diskutiert werden soll, welche Maßnahmen notwendig sind, um die hohe Zahl an Abtreibungen reduzieren zu können. Das Ergebnis dieser Enquete soll die Erarbeitung eines fachlich abgestimmten Maßnahmenpaketes sein, das den Lebensschutz verbessert.“
