Anfrage von LAbg Rudolf Jussel – Diskriminierung von befugten Bauexperten durch das Energieinstitut
In einem Schreiben an die Landesregierung zeigt die Wirtschaftskammer Vorarlberg – bestätigt von einer Stellungnahme eines Rechtsanwaltes – eine klare Diskriminierung von befugten Unternehmern bei der Sanierungsberatung durch das Energieinstitut auf.
Die vom Land Vorarlberg zuerkannte Förderung für eine Sanierungsberatung ist daran gebunden, dass die Beratung durch einen auf einer Liste des Energieinstitutes vermerkten Sanierungsberater durchgeführt wird. Auf diese Liste kann jedoch nur aufgenommen werden, wenn im Laufe eines Jahres mindestens eine Sanierungsberatung abgeschlossen wurde. Wir erachten diese Vorgehensweise für eine völlig praxisfremde Ausgrenzung von befugten Bauexperten.
Ich erlaube mir deshalb an Sie, als ressortzuständiges Regierungsmitglied, nachstehende
ANFRAGE
zu richten:
1. Halten Sie es für vertretbar, dass das Land Vorarlberg an der Monopolstellung des Energieinstitutes und der diskriminierenden Praxis der Beraterliste festhält?
2. Wie beurteilen Sie die von der Wirtschaftskammer in Auftrag gegebene Stellungnahme eines Rechtsanwaltes zu dieser Problematik?
3. Wie wollen Sie der von der Wirtschaftskammer kritisierten Monopolstellung des Energieinstitutes in der Frage der Sanierungsberatung begegnen?
4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass alle Befugten Zugang zur geförderten Sanierungsberatung und zur Erstellung eines Energieausweises erlangen? Wenn ja, bis wann kann dieser Zugang für alle befugten Bauexperten sichergestellt werden?
