Unterlagen zur Pressekonferenz: Leben schützen – Abtreibungen verhindern

In Österreich werden rund 70.000 Kinder pro Jahr geboren. Dem gegenüber steht eine Zahl von geschätzten Abtreibungen (keine Meldepflicht) von ca. 37.000 bis 40.000 gegenüber. Eine Abtreibung hat immer mindestens zwei Opfer: Das tote Kind und die oft bis an ihr Lebensende unter physischen und psychischen Folgen leidende Mutter.

Wenn sich Politiker zum Schutz des Lebens bekennen, dann heißt das konsequenterweise, dass auch entsprechende Maßnahmen zur Förderung des Lebensschutzes zu setzen sind. Unser Staat, der im globalen Vergleich wohlhabend ist, sollte Frauen in Not Besseres zu bieten haben, als die straffreie Tötung ihres eigenen Kindes.

Um die große Zahl an Abtreibungen reduzieren zu können, bedarf es aus freiheitlicher Sicht einer Reihe von Maßnahmen. Jedes getötete Kind ist eines zu viel!

 

MASSNAHMEN

a) klimatisch
Wir müssen in der Bevölkerung ein familienfreundliches Klima schaffen. Die Politik hat sämtliche Bemühungen, die ein familienfreundliches Klima forcieren, ideell und materiell zu unterstützen. Projekte, wie die Prämierung des ‚Familienfreundlichsten Betrieb’, dürfen nicht belächelt, sondern müssen ausgebaut werden. Eine Gleichstellung der Homo-Ehe mit der traditionellen Ehe und Familie ist in diesem Sinne abzulehnen. Forderungen von Grünpolitikerinnen nach „Abtreibung auf Krankenschein” oder „Gratispille danach” sind jeglicher Vorbildwirkung für einen verantwortlichen Umgang mit Sexualität völlig zuwiderlaufend.
b) finanziell
Kein Kind darf aus finanziellen Gründen abgetrieben werden! Unser Staat hat alles daran zu setzen, dass Familie auch wieder leistbar wird. Wir fordern daher:

• Elterngeld für heimische Familien
Dieses soll in den ersten drei Lebensjahren des Kindes als Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt werden. Für vier- und fünfjährige Kinder in Form einer deutlichen Aufstockung des Vorarlberger Familienzuschusses. Das Eltergeld soll sozial gestaffelt werden und bis zu Euro 600,– monatlich betragen.

 
• Faire Steuern – Familiensplitting
Die Anzahl der Familienmitglieder muss bei der Steuerbemessung berücksichtigt werden.

• Altersabsicherung
Zeiten der Familienarbeit – insbesondere Kinderbetreuung und Pflege – müssen pensionsrechtlich stärker berücksichtigt werden.

• Bedarfsorientierte Grundsicherung
Gerade Alleinerzieherinnen und Mehrkindfamilien sind oftmals von Armut bedroht. Ihnen muss eine bedarfsorientierte Grundsicherung zukommen.

• Wertanpassung der Familienleistungen
Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag werden nicht regelmäßig erhöht, um die Inflation abzugelten. Die Lebenshaltungskosten steigen, die Familienleistungen bleiben gleich, was gerade für größere Familien eine unzumutbare Härte darstellt.
c) rechtlich und organisatorisch

• Sexualunterricht, der die Eigenverantwortung stärkt
Im Rahmen eines gesunden Sexualkundeunterrichts soll die Eigenverantwortung von jungen Menschen für ihr Sexualleben gestärkt werden. Abtreibung ist keine Maßnahme zur ‚nachträglichen Verhütung’! Projekte wie „Teenstar” (www.teenstar.at) oder Vorträge von Lebensschutzorganisationen sollten möglich sein.

• Beratung
In Österreich müssen die vorgeschriebenen Beratungen besser verankert werden. Die Beratung kann nämlich auch vom abtreibenden Arzt vorgenommen werden, was eigentlich aufgrund seiner Befangenheit nicht erlaubt sein dürfte. Viele Frauen werden daher im Vorfeld nicht ausreichend über andere Lösungsmöglichkeiten und Auswege sowie mögliche physische und psychische Folgen einer Abtreibung aufgeklärt. Die derzeitigen Beratungsstellen müssen noch viel mehr bekannt gemacht sowie die Merkblätter und Unterlagen vereinheitlicht werden, so dass sichergestellt ist, dass die negativen Folgen einer Abtreibung entsprechend Erwähnung finden. Jede Beratung ist grundsätzlich auf das ‚Ja zum Leben’ auszurichten.

• Meldepflicht
In Österreich besteht über die Durchführung von Abtreibungen keine Meldepflicht. Damit fehlen u.a. wertvolle Daten und Fakten, um gezielte Maßnahmen setzen zu können, die die große Zahl von Abtreibungen verringert. Auch wird dadurch ermöglicht, dass der Abtreibungsarzt einer entsprechenden Kontrolle unterliegt und gegebenenfalls zur Verantwortung gezogen werden kann (z.B. Post-Abortion-Syndrom).
• Kontrolle der Abtreibungspraxen
Gerade die Vorwürfe gegenüber Dr. Robert Z. aus Hohenems, die vor einigen Jahren in massiver Form aufgetreten sind, zeigen, dass hier große Sensibilität notwendig ist bzw. eingefordert werden muss.

• Erleichterung der Adoption
Im Falle von Adoptionen muss es – im Sinne des zukünftigen Kindeswohls – strenge Bestimmungen geben. Überbordender Bürokratie und unnötigem Schikanieren muss allerdings Einhalt geboten werden.

• Landtagsenquete
Die angesprochenen Problem- und Handlungsfelder zeigen, dass intensiver Diskussionsbedarf gegeben ist. Es sollte daher überlegt werden, dieses Thema mit Fachleuten im Rahmen einer Enquete des Vorarlberger Landtages seriös zu diskutieren.

 

SCHLUSS

Wir können es uns aufgrund der demografischen Entwicklung buchstäblich gar nicht leisten, Kinder zu verlieren, egal ob durch Krankheit, Tod oder Abtreibung. Und wenn anerkannte Untersuchungen bestätigen, dass in Österreich bis zu 50 % aller Kinder nicht auf die Welt kommen – und das in einem der reichsten Länder der Welt – dann ist Handlungsbedarf gegeben! Wir dürfen das Thema Abtreibung daher nicht weiter tabuisieren, sondern müssen rasch Maßnahmen setzen, um Abtreibungen bestmöglich zu verhindern.

 
Schlusswort einer Betroffenen:

„Ich glaube nicht,
dass es irgend jemand in unserer Gesellschaft gibt,
dessen Herz so gebrochen ist,
wie die Herzen der Frauen nach einer Abtreibung.”

Susan Stanford, Psychologin und Betroffene