FPÖ Klubtelegramm vom 15.04.2009
FPÖ setzt Verbesserung derNachbarrechte durch
In der Vorarlberger Landesverfassung ist der „Schutz des Eigentums” zwar klar verankert, aber leider gestaltet sich die Praxis in vielen Fällen anders. Die Rechte der Grundeigentümer sind unseres Erachtens in manchen Bereichen zu klein. Dass wir im Bau- und Raumplanungsrecht Handlungsbedarf haben und wir die Rechte der Bürger in diesen Verfahren deutlich stärken müssen, beweist auch der heute im Landtag behandelte Bericht des Landesvolksanwaltes für das Jahr 2007. Die Anwendung des Baugesetzes und seiner Verordnungen ist mit 175 Fällen (gegenüber 155 im Jahr 2006) weiterhin häufigster Anlass für Bürger, sich an den Volksanwalt zu wenden. An zweiter Stelle der Arbeitsschwerpunkte des Volksanwaltes liegt mit 107 Fällen die Raumplanung. Unsere Vorschläge zur Verbesserung der Nachbarrechte sind in die heute im Landtag beschlossene Änderung des Baugesetzes eingeflossen.
Nach anfangs zögerlichem Verhalten konnte letztendlich die ÖVP von der Notwendigkeit einer Stärkung der Grundeigentümerrechte überzeugt werden. Sachargumente haben ÖVP überzeugt Landesobmann Dieter Egger machte bereits vor Wochen auf die Problematik der Nichteinhaltung von Bebauungsplänen aufmerksam. Anhand konkreter Fälle wurden die langwierigen Bauverfahren bzw Gerichtsprozesse, die sich über Jahre hinweg erstrecken, aufgezeigt und in weiterer Folge intensive Verhandlungen mit dem Regierungspartner ÖVP geführt. Die FPÖ-Sachargumente und die notwendige Hartnäckigkeit haben letztendlich dazu geführt, dass nun im Baugesetz die Einhaltung eines Bebauungsplanes in Bezug auf Gebäudehöhe, Bebauungslinie und Baugrenze im Bauverfahren als Nachbarrecht verankert wurde. Verbesserungen im Raumplanungsgesetz als nächster Schritt Die jetzige Änderung des Baugesetzes ist ein erster Schritt, dem allerdings weitere folgen müssen. Willkürakte in Widmungsfragen gehören leider immer noch zur gelebten Praxis und wir werden uns daher dafür einsetzen, dass sich Grundeigentümer gegen Ungerechtigkeiten in Widmungsangelegenheiten besser wehren können.
LAbg Ing Fritz Amann Klubobmann
Altersdemenz: Maßnahmen fortsetzen und verbessern
Alle Prognosen deuten darauf hin, dass die Anzahl an Demenzerkrankungen aufgrund der höheren Lebenserwartung der Menschen in den nächsten Jahren massiv ansteigen wird. Auf unsere Gesellschaft – aber insbesondere auf unser Gesundheits- und Sozialsystem – kommen damit riesengroße Herausforderungen zu. Es wird einerseits verstärkter Anstrengungen bedürfen, diese Erkrankungen – in all ihren Facetten – so früh wie möglich zu erkennen. Noch gibt es bekanntlich keine Heilung, aber bei Früherkennung und entsprechenden Therapien lässt sich zumindest der Verlauf der Erkrankung abschwächen und verzögern. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Betreuung. Sowohl zu Hause als auch in den Pflegeheimen braucht es spezifische Hilfe und fachliche Begleitung. Damit auch an Demenz erkrankte Menschen so lange wie möglich daheim, in ihrer gewohnten Umgebung, betreut werden können, braucht es besondere Unterstützungs- und Entlastungsangebote für betreuende Angehörige.
Aus freiheitlicher Sicht macht es Sinn, die bereits laufenden Aktivitäten in unserem Land weiter fortzusetzen und noch zu intensivieren. In einer einstimmig beschlossenen Ausschussvorlage wurden folgende Maßnahmen von der Landesregierung eingefordert: · Fortsetzung der Aktion Demenz auch nach Ende der Projektphase 2009, · Intensivierung möglicher Demenz-Präventionsmaßnahmen, · Weiterführung der dezentralen Angehörigengruppen des Projektes TANDEM, · Verstärkung der vielfältigen Angebote für die Handlungsbereiche Betreuung, Pflege und Medizin, · Weiterentwicklung des bestehenden Kompetenzzentrum Geronto-Psychiatrie am LKH Rankweil und · Weiterentwicklung des Case-Managements. Neben der Umsetzung dieser 6 Punkte im Umgang mit Demenzerkrankungen muss unsere Hoffnung auf die Forschung gerichtet werden, dass es uns einmal gelingen wird, auch diese Krankheit zu heilen!
LAbg. Hildtraud Wieser Gesundheitssprecherin
Unterstützung für Familien von Menschen mit Behinderung
Die Integrationshilfe als Unterstützung für Familien von Menschen mit Behinderung ist als Soforthilfe, aber auch als Hilfe zur Selbsthilfe von großer Bedeutung. Das beginnt bereits bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung und umfasst alle weiteren Lebensbereiche. Selbst für hauptberufliche Experten gestaltet es sich schwer, das vorhandene Angebot an Hilfsangeboten zu ordnen. Integrationshilfe wird in fünf Bereiche/Handlungsfelder eingeteilt, von der gesundheitlichen Rehabilitation bis zur Familienentlastung. Diese 5 Bereiche gliedern sich wiederum in 13 Handlungsschwerpunkte, in so genannte Produktgruppen. Diese werden in weiterer Folge in 30 Integrationshilfsprodukte unterteilt.
Dazu bieten 44 Sozialhilfeeinrichtungen als Anbieter von Leistungen insgesamt 186 Produkte an. Zusammengefasst findet man diese Angebote im „Produktekatalog Integrationshilfe” auf 227 Seiten. Im speziellen Bereich von „Familien mit Menschen mit Behinderungen” ist der Standard des Leistungsangebotes ein sehr hoher. Für betroffene Familien sind derart vielfältige Hilfestellungen im Sinne von Unterstützung und Chancengleichheit zwar äußerst positiv, leider aber nur schwer durchschaubar. In einer in der heutigen Landtagssitzung einstimmig beschlossenen, freiheitlichen Antragsinitiative geht es uns um zwei maßgebliche Dinge:
· Einrichtung eines Informationspools für die Experten und Mitarbeiter
· Vernetzung des Angebotes – die Berater müssen Sozialmanager, müssen Mentoren sein, um den Menschen ihren Bedürfnissen entsprechend zur Seite stehen zu können
Im Alltag mit Menschen mit Behinderungen sind Familien oft überfordert, sie können nicht immer die Kraft und Zeit aufwenden, kommen oft an ihre persönlichen Grenzen. Individuelle Beratung der Eltern und die ihren speziellen Bedürfnissen angepassten Informationen sollen ihnen daher rasch helfen und sie unterstützen. Es ist nicht nur die Anzahl der Sozialeinrichtungen, die Integrationshilfen anbieten und die Anzahl der unterschiedlichen Produkte, die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen anbieten, entscheidend, sondern es sind in Wahrheit das Funktionieren, das Wissen um die Existenz der Hilfsangebote und das Zusammenspiel der Beratungsstellen notwendig. Mit dem heute beschlossenen FPÖ-Antrag soll dieses Ziel erreicht werden.
LAbg Silvia Benzer Antragsinitiatorin
NEIN zu neuer Naturschutzabgabe
Der Landes-Rechnungshof befasste sich im Rahmen einer Prüfung mit dem im Jahr 1997 auf der Grundlage des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung eingerichteten Naturschutzfonds. Die Finanzierung des Naturschutzfonds erfolgt nahezu ausschließlich über gesetzlich vorgeschriebene Abgaben und Zahlungen. Die höchsten Einnahmen des Naturschutzfonds werden durch die Naturschutzabgabe und Ausgleichszahlungen erzielt. Die Naturschutzabgabe umfasst in Vorarlberg einen einzigen Abgabentatbestand und sollte nach Ansicht des Landes-Rechnungshofes unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips um zusätzliche Abgaben erweitert werden. Mit der FPÖ wird es sicherlich keine Erweiterung der Naturschutzabgabe geben.
Die schonende Nutzung der Natur muss nicht zwangsläufig auch immer die Entrichtung einer Abgabe bedeuten. Die Liquidität des Naturschutzfonds wird, wenn notwendig, durch Mittel aus dem Landesbudget gewährleistet. Die Finanzierung des Fonds ist somit zu jedem Moment durch das Land gesichert. Mit der bisherigen Praxis der Naturschutzabgabe haben wir zufrieden stellende Ergebnisse erzielt. Für uns ist die im Gesetz für Natur- und Landschaftsschutz verankerte Regelung eine völlig ausreichende und es besteht absolut kein Grund, neue Abgaben zu erfinden und damit die schonende wirtschaftliche Nutzung unserer ohnehin sehr geringen natürlichen Ressourcen weiter zu erschweren.
LAbg Mag Siegfried Neyer
Weitere Kurzinfos aus der Landtagssitzung
• Die zwei als dringlich namhaft gemachten Anfragen befassten sich mit den Zwischenergebnissen und Perspektiven des Projekts „Vision Rheintal” (ÖVP) sowie mit den von der SPÖ thematisierten Kampagnen der Landesregierung für das Wahljahr 2009 •
Der Landtag beschließt einstimmig ein Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze und naturnahe Freiräume (Spielraumgesetz) • ÖVP, FPÖ und Grüne beschließen eine Änderung des Sozialhilfegesetz, die aufgrund der neuen Rechtslage des Finanzausgleichsgesetzes notwendig wurde
• Der Bericht des Landesvolksanwaltes über seine Tätigkeit im Jahre 2007 wird einstimmig zur Kenntnis genommen • Die Erstellung eines bundesweiten Aktionsplanes zum Ausbau erneuerbarer Energieträger wird im Landtag einstimmig beschlossen
• Die Regierungsvorlage über ein Gesetz über eine Änderung von Bestimmungen über die Weisungsfreistellung, die Selbstverwaltung und das Wahlrecht – Sammelnovelle wird einstimmig angenommen. U.a. wurden dadurch Erleichterungen bei der Briefwahl beschlossen.
