FP-Klubobmann Amann zum LRH-Prüfbericht ‚Gehaltsreform’: „Abschaffung von unzeitgemäßen Privilegien stand für FPÖ im Vordergrund“
Aufgezeigte Optimierungspotentiale zur Weiterentwicklung des Gehaltssystems nutzen.
„Mit dem Landesbedienstetengesetz 2000 haben wir als eines der ersten Bundesländer unzeitgemäße Privilegien abgebaut – Pragmatisierung, Beamtenpensionen und Amtstitel gehören seitdem der Vergangenheit an”, reagiert der freiheitliche Klubobmann, Ing Fritz Amann, auf den heute veröffentlichten Prüfbericht des Landes-Rechnungshofes über die Gehaltsreform des Landes Vorarlberg.
Amann dazu: „Selbstverständlich kann und muss ein Gehaltssystem laufend evaluiert und weiter entwickelt werden, aber zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des neuen Landesbedienstetengesetzes im Jahr 2000 war es wegweisend. Die jetzt im Prüfbericht des Landesrechnungshofes aufgezeigten Optimierungspotentiale werden selbstverständlich in entsprechendem Maß in die Weiterentwicklung des Gehaltssystems mit einfließen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Abschaffung des gesetzlich verankerten Einspruchsrechts bei der Stellenbewertung zu legen. Nachdem wir das einzige Bundesland mit einer derartigen Regelung sind, werden wir uns in dieser Frage der vom Rechnungshof geforderten Weiterentwicklung des Gehaltssystems mit Sicherheit nicht verschließen.”
Es sei auch wichtig, dass die verankerten Personalmanagement-Instrumente, wie bspw die Gestaltungsspielräume für die Führungskräfte bei der Gehaltsfindung für die Mitarbeiter noch besser genutzt werden. Die vom Landesrechnungshof aufgezeigten Defizite bei der Handhabung der neuen Möglichkeiten sollten daher durch entsprechende Schulungen, aber auch durch Zielvorgaben bei den Personalkosten, von den Führungskräften verpflichtend eingefordert werden, so der FP-Klubobmann, Ing Fritz Amann, abschließend.
