FPÖ Klubtelegramm vom 11.03.2009
Planungssicherheit für die Gastronomie schaffen
Die ab 1.1.2009 geltende gesetzliche Regelung für den Nichtraucherschutz in der Tourismus- und Gastronomiebranche bedeutet für viele Unternehmen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen. Generelle Rauchverbote in Einkaufszentren haben zudem bereits in den ersten Monaten des Jahres zu massiven Umsatzeinbußen bei Lokalbetreibern geführt. Es besteht die Gefahr, dass durch das neue Tabakgesetz und durch die Androhung dessen Vollzuges die ohnehin durch die Weltwirtschaftskrise geplagte Gastronomie und Hotellerie weiter unnötig mit Auflagen belastet werden. Auch die Tatsache, dass die EU eine einheitliche Verbotsregelung ohne Ausnahme schon ab 2010/2011 in Aussicht stellt, sollte in die Bewertung der Sachlage einfließen. Nach Aussagen der Sprecherin von EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla befindet sich ein Rechtsakt für ein generelles Rauchverbot bereits in Ausarbeitung. Im November 2009 könnte es einen ersten Vorschlag geben!
Die im neuen Tabakgesetz alternativ vorgeschriebene bauliche Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen erfordert hohe Finanzmittel, die der Kapitalmarkt derzeit kaum bis gar nicht ermöglicht. Es müssen Lüftungsanlagen ein- oder umgebaut und weitere Baumaßnahmen gesetzt werden, die aufgrund der geringen Eigenkapitalquote vieler Unternehmen betriebswirtschaftlich nicht getätigt werden dürften. Die durch die Novelle zum Tabakgesetz jetzt verordneten Investitionen könnten zudem bei einem EU-weiten Rauchverbot nach 1 bis 2 Jahren bereits wertlos sein. Der Investitionsaufwand lässt sich in dieser kurzen Zeit auch nicht erwirtschaften. Im Interesse eines gesamten Wirtschaftszweiges sollten eine entsprechende Planungssicherheit für die betroffenen Gastronomiebetriebe geschaffen und der Vollzug des novellierten Tabakgesetzes bis zu einer gesamteuropäischen Lösung zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes ausgesetzt werden.
Die ÖVP war in der heutigen Landtagssitzung allerdings nicht bereit, die Probleme der Tabakgesetz-Novelle für die heimische Gastronomie zu erkennen und hält an ihrer wirtschaftsfeindlichen Bevormundungspolitik fest. Ein erschreckender Beweis für die Ignoranz der ÖVP gegenüber den berechtigten Anliegen der Gastronomie
Der Erhalt der Volksgesundheit und der Schutz der Nichtraucher hat selbstverständlich einen hohen Stellenwert, dennoch sollte dieser Schutz in der Gastronomie auf Freiwilligkeit und nicht auf vorauseilendem Gehorsam gegenüber der EU basieren.
LAbg Ing Fritz Amann Klubobmann
Qualität und Professionalität der Pflegeleitung verbessern
Wenn es – wie in den Dornbirner Pflegeheimen – zu einer Kündigungswelle des Pflegepersonals kommt, müssen zuerst die wahren Gründe, die dazu geführt haben, erforscht werden und dann die richtigen Schlüsse daraus gezogen werden. Schnellschüsse, ob es sich nun um ein Köpferollen – wie von der SPÖ gefordert, oder um die gebetsmühlenartig wiederholte Forderung der Grünen nach Anhebung des Personalschlüssels handelt.
Den Personalschlüssel zu ändern, BESA und ein effizienteres Kontrollsystem einzuführen, wie seitens des Landes forciert, halten auch wir Freiheitlichen grundsätzlich für wichtige Maßnahmen – allerdings ist es damit nicht abgetan. Der Kern der Sache liegt darin, endlich die Schlüsselstellung der Heim- und Pflegeleitungen zu erkennen. Zu erkennen, dass eine Prozessentwicklung von oben nach unten erfolgen muss. Entscheidend ist nicht die Quantität, entscheidend ist die Qualität.
In einer so personalintensiven Einrichtung wie in einem Pflegeheim, kommt es in besonderem Maße auf die Qualität und Professionalität der Leitung an und zwar hinsichtlich der klaren Führungskompetenz, der Wertschätzung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder der Fähigkeit, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kommunizieren, sie zu motivieren und diese am richtigen Platz einsetzen zu können. Es kommt aber auch auf Qualität und Professionalität im Umgang mit den Heimbewohnern und deren Angehörigen an. Aus unserer Sicht muss in all jenen Fällen, in denen bei der Einstellung zu wenig Augenmerk auf diese Kernkompetenzen leitender Mitarbeiter gelegt wurde, dieses Manko durch entsprechende Förderungsprogramme, durch externes Coaching behoben werden.
Was Neueinstellungen anlangt, fordern wir Freiheitlichen die Erarbeitung eines klaren Anforderungsprofils für Führungspositionen. Und wir fordern weiters Workshops, Motivations- und Sensibilisierungsmaßnahmen hinsichtlich der Rekrutierung geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Führungsaufgaben. Angesichts des neuerlichen Imageschadens – bedauerlicherweise wiederum mit Auswirkungen auf alle Pflegeheime und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – stellt sich für uns schon die Frage nach der politischen Verantwortung in einem Bereich, der auch in Zukunft eine bedeutende Rolle in der Soziallandschaft unseres Landes spielen wird.
Die politischen Entscheidungsträger im Lande- konkret Frau Landesrätin Dr Schmid – sind aufgefordert, nicht nur zu reagieren, sondern endlich zu agieren und die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen!
LAbg. Hildtraud Wieser Sozialsprecherin
Nulltoleranz bei Kindesmissbrauch
Sexuelle Straftaten an Kindern sind in meinen Augen eines der schlimmsten Verbrechen, die es gibt, denn missbrauchte Kinderseelen leiden ewig! Wer sich an Kindern vergeht, soll klar vor Augen geführt werden, dass er immer und jederzeit zur Verantwortung gezogen werden kann. Vor dem Hintergrund, dass Täter, die sich an einem Kind vergehen, in vielen Fällen aus dem engsten Familienkreis oder dem engeren Umfeld stammen, fällt es den Opfern umso schwerer, ihr Schweigen zu brechen. In Österreich sind die Sensibilität gegenüber Sexualstraftaten und Gewalt an Kindern in jüngster Vergangenheit deutlich gestärkt und Gesetzesverschärfungen durchgesetzt worden. Vor Jahren erfolgte die Anhebung der Verjährungsfrist auf die Volljährigkeit. Das so genannte II. Gewaltschutzgesetz sieht aktuell die Verlängerung der Verjährungsfrist um zehn Jahre vor. Die Zeit von der Tat bis zur Erreichung des 28. Lebensjahres des Opfers soll nicht in die Verjährung eingerechnet werden.
Dennoch besteht im Bereich der Verjährung von Straftaten nach wie vor Spielraum, der es erlaubt, Straftätern nach Verstreichen von unterschiedlichsten Jahresfristen nicht mehr zur Verantwortung zu ziehen.
Aus einer Erhebung des Vereines für Betroffene von sexuellem Missbrauch und deren Angehörige geht hervor, dass von 318 betroffenen Vorarlbergern 67,2 % offiziell gar nicht bekannt und somit auch nicht anerkannt sind. Das kommt daher, dass sie alle Erwachsene sind und die Straftat des sexuellen Missbrauchs bzw. der Vergewaltigung bereits verjährt ist. Im Leben dieser Personen ist der Missbrauch jedoch nicht verjährt.
Wenn wir einen Blick in die Schweiz werfen, so sehen wir, dass dort die Bevölkerung am 30. November 2008 eindrucksvoll den Stellenwert des Kinderschutzes vor sexuellen Übergriffen unter Beweis gestellt und für die Unverjährbarkeit von sexuellen Straftaten an Kindern gestimmt hat. Unser Landtagsantrag, der einstimmig angenommen wurde, zielt darauf ab, dass die Vorarlberger Landesregierung ersucht wird, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Verjährung bei Verbrechen gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, in jenen Fällen, in denen die Opfer Minderjährige sind, generell entfällt.
Neben all den Vorsorgemaßnahmen und der Stärkung der Kinder kann für mich nur Nulltoleranz die Antwort auf Verbrechen an Kindern sein.
LAbg Silvia Benzer
Strenge Kontrolle des Islamunterrichts und der Koranschulen
Mouhanad Khorchide, Religionssoziologe an der Universität Wien, hat in seiner jüngst veröffentlichten Studie über den islamischen Religionsunterricht ein äußerst besorgniserregendes Bild gezeichnet. Die Befragung von 210 der 394 Islam-Lehrer in Österreich führte u.a. zum Ergebnis, dass 21 Prozent der islamischen Religionslehrer die Demokratie und sogar 27 die Menschenrechte ablehnen. Es ist völlig inakzeptabel, wenn an unseren Schulen eine derartige demokratiefeindliche Wertehaltung an junge Menschen weitergegeben und damit klare Zeichen gegen eine notwendige Integration gesetzt werden.
Demokratie und Menschenrechte sind von allen im Land lebenden Personen ebenso zu respektieren, wie unsere Grundwerte. Vor dem Hintergrund der besorgniserregenden Ergebnisse der zitierten Studie ist es daher dringend notwendig, die Situation in Vorarlberg genau zu beobachten bzw Kontrollmechanismen zu installieren, die verhindern, dass unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit fundamentalistische Islam-Lehren im Land verbreitet werden.
Aus Schilderungen von Eltern und Lehrern wissen wir, dass jungen Türken im Islamunterricht und in der Koranschule vom Kontakt mit einheimischen ‚Ungläubigen’ abgeraten wurde. Alevitische Kinder wurden als „unrein” beschimpft, weil sie eine Wurstsemmel gegessen haben. Heimische Frauen, wurden als „schmutzig und schlampig” bezeichnet. Das sind mittelalterliche Einstellungen, die hier jungen Menschen eingeimpft werden und die Rolle der Islamischen Glaubengemeinschaft ist dabei ein äußerst undurchsichtige.
Wir fordern:
• Verstärkte Kontrollen des Islamunterrichts an unseren Schulen und den Koranschulen
• Bestellung der Islamlehrer durch die Schulbehörden und nicht durch die islamische Glaubensgemeinschaft
• Ausbildung der Islamlehrer in Österreich
• Islamunterricht in Deutscher Sprache
• Konsequente Abschiebung von „Hasspredigern”
Unsere Demokratie und unsere Grundwerte müssen geschützt und Verstöße gegen diese konsequent geahndet werden. Auch wenn es die Moslems schmerzt, werden wir die Dinge auch in Zukunft beim Namen nennen und fundamentalistische Strömungen im Land konsequent abstellen.
LAbg Ernst Hagen Integrationssprecher
ÖVP ignoriert zukunftsorientierten Lehrgang für ‚erneuerbare Energie
Das Land Vorarlberg rühmt sich schon seit Jahren zu Recht, Vorreiter im Einsatz und in der Förderung erneuerbarer Energiequellen zu sein. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen fördert nicht nur unsere Unabhängigkeit von ausländischen Energielieferanten, sondern sorgt auch dafür, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt und damit auch die regionale Identität gefördert wird. Diese Vorreiterrolle Vorarlbergs hat dazu geführt, dass eine Reihe von Unternehmen, die im Bereich Entwicklung und Einsatz erneuerbarer Energie tätig sind, ihren Firmensitz im Land haben und neue, hochwertige, umweltschonende Arbeitsplätze schaffen, die somit auch Wohlstand und Lebensqualität sichern.
Vorarlberg kann durch seine Fachkompetenz von der sich abzeichnenden und notwendigen Zukunft „Erneuerbare Energie” besonders profitieren. Es ist daher auch Aufgabe der Vorarlberger Landesregierung, diese zukunftsorientierten Technologien besonders zu fördern. Erneuerbare Energie wird ein Zukunftsmarkt werden, welcher entsprechend positiv wachsen wird. Um bei dieser Entwicklung eine führende Rolle spielen zu können, braucht es gut ausgebildete Fachkräfte und einen bildungspolitischen „Nährboden” für diese Zukunftsbranche, auf dem Innovationen wachsen können. Schon im Jahr 2001 haben wir Freiheitlichen eine Initiative zur Prüfung der Einrichtung eines Fachhochschul-Studienganges, der sich mit allen Aspekten des Energiesparens, der Entwicklung und Optimierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und der Anwendung in der Praxis beschäftigt, gesetzt. Das Ergebnis dieser Prüfung viel aus nicht nachvollziehbaren Gründen damals negativ aus.
In der Zwischenzeit hat sich der Bereich der erneuerbaren Energie weiter positiv entwickelt und wir sind daher der festen Überzeugung, dass wir durch einen Studiengang den Bezug zur Praxis optimal nutzen und den schon im einschlägigen Berufsleben stehenden Personen eine Weiterbildungsmöglichkeit bieten könnten, sollte ein diesbezüglicher Lehrgang berufsbegleitend angelegt sein. Ein solcher Lehrgang würde nicht nur die Vorreiterrolle Vorarlbergs sichern, sondern könnte auch ein Anziehungspunkt für Studenten aus der gesamten Bodenseeregion und darüber hinaus werden. Allerdings ist die ÖVP unserem Wunsch nach neuerlicher Prüfung der Einrichtung eines Studienlehrganges in der heutigen Landtagssitzung nicht näher getreten und ignoriert somit das Zukunftspotential der „Erneuerbaren Energie” hartnäckig.
LAbg Mag Siegfried Neyer Energiesprecher
Weitere Kurzinfos aus der Landtagssitzung
• Die zwei als dringlich namhaft gemachten Anfragen befassten sich mit dem Pflegeheim Dornbirn (Grüne) sowie mit dem vom Freiheitlichen Landtagsklub thematisierten Islamunterricht an Vorarlbergs Schulen
• Die Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 1988 und des Gemeindeangestelltengesetzes 1988 wird einstimmig angenommen
• ÖVP, FPÖ und SPÖ beschließen, eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988 und 2000 – es werden dadurch Anpassungen an das Pensionsrecht des Bundes durchgeführt
• Der Landtag beschließt einstimmig die FPÖ-Initiative zum Verbot der Spekulation und der risikoreichen Veranlagung von Steuergeldern
• Die beiden Regierungsparteien beschließen eine Änderung des Bezügegesetzes 1998. Einstimmig wird eine Änderung des Gesetzes über den Landesvolksanwalt beschlossen – Ziel der beiden Gesetzesnovellen ist die Übernahme des Bezügerechts des Bundes in das Landesrecht
• Der Rechnungsabschluss 2007 und der Tätigkeitsbereicht 2007 des Vorarlberger Landesgesundheitsfonds wird von Landtag einstimmig zur Kenntnis genommen
