Unterstützung für Familien von Menschen mit Behinderung – Information und Beratung
16. Beilage im Jahre 2009 zu den Sitzungsberichten
des XXVIII. Vorarlberger Landtages
Unterstützung für Familien von Menschen mit Behinderung – Information und Beratung
Der bereits bestehende hohe Standard des Leistungsangebotes für Menschen mit Behinderung in Vorarlberg stellt ein enges Netz mit unterschiedlichen Institutionen und Einrichtungen dar. Auch das am 10. Mai 2006 vom Vorarlberger Landtag beschlossene Chancengesetz sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft möglichst gleichwertige Lebensbedingungen vorfinden.
Im Alltag geht es aber nicht nur darum, dass das Chancengesetz gelebt und umgesetzt wird, sondern auch darum, die Familien von Menschen mit Behinderung mit allen Mitteln zu unterstützen. Sie sind es, die besondere Hilfe und Unterstützung brauchen, da sie oft vor Herausforderungen stehen, die die gesamte Familien-Energie in Anspruch nehmen.
Solche Familien gelangen oft an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und sollten daher eine Anlaufstelle haben, die sich in einer Art „Mentor-System” ihrer individuellen Probleme annimmt. Ob es sich dabei um Ansuchen, Zuschüsse, Unterstützung bei Ausfall von Heilbehelfen, Gesprächsbedarf oder kurzfristig notwendige Maßnahmen zur Bewältigung des Alltags handelt – immer muss diesen Familien rasche Hilfe bzw ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ zukommen!
Im Vorarlberger Produktekatalog wird ersichtlich, wie viele verschiedene Angebote für die unterschiedlichen Formen und Schweregrade der Behinderungen von vielfältigen, mehr oder weniger spezifizierten Institutionen von Land und Gemeinden gefördert werden. Darüber hinaus können weitere Unterstützungen durch andere Kostenträger wie Bundessozialamt, Arbeitsmarktservice, Pensionsversicherungs-anstalt, Unfallversicherungsanstalt oder Krankenversicherungen in Frage kommen. Für die betroffenen Familien sind derart vielfältige Hilfestellungen im Sinne der Wahlfreiheit und Chancengleichheit zwar äußerst positiv aber schwer überschaubar.
Es muss daher durch gezielte individuelle Beratung der Eltern sichergestellt werden, dass sie umfassende und für ihre speziellen Bedürfnisse angepasste Informationen erhalten.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages nachstehenden
A N T R A G
Der Vorarlberger Landtag möge beschließen:
„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, über die zahlreichen Hilfsangebote für Menschen mit Behinderung in einem Informationspool aktuell und transparent zu informieren sowie die Vernetzung der Beratungsstellen der verschiedenen Institutionen sicher zu stellen, um Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen eine rasche und umfassende Hilfestellung in der Bewältigung ihres Alltags zukommen zu lassen.”
