ROT und SCHWARZ ruinieren den Mittelstand! Freiheitliche Entlastungsvorschläge zur “Gesundung” der Leistungsträger
Rot und Schwarz ruinieren den Mittelstand! Freiheitliche Entlastungsvorschläge zur “Gesundung” der Leistungsträger
PRESSEUNTERLAGE zur PRESSEKONFERENZ mit dem freiheitlichen Klubobmann, Ing Fritz Amann, und dem FPÖ- Bundeswirtschaftssprecher, NAbg Bernhard Themessl
Kompromiss der Bundesregierung ist Mogelpackung
Die Sozialpartner erklären in großkoalitionärer Eintracht, dass das von der Bundesregierung
vorgelegte Paket gut und richtig ist. WKÖ-Präsident Leitl hat offensichtlich vergessen, was Interessenspolitik bedeutet, denn vielekleine Gewerbetreibende (die einen zu versteuernden Jahresgewinn von rd. 18-19.000 Euro
haben/=14 x 1.350,-) werden durch das vorgelegte Paket nicht entlastet und Leitl begrüßt die
vorgezogene „Entlastungsmaßnahme”. Von einer Interessensvertretung der Unternehmer hätte man schon einen kritischen Kommentar erwarten dürfen.
Neue Staffelung der Einkommenssteuertarife
- Kampf der kalten Progression
Die kalte Progression stellt eine schleichende Belastung aller Einkommenssteuerpflichtigen
dar und ist ein Grund dafür, weshalb die Steuereinnahmen des Bundes aus diesem Bereich
stetig anwachsen. Der Finanzminister holt sich dadurch eine unverdiente „Rente” in
Milliardenhöhe. Vor allem der Mittelstand rutscht kontinuierlich in höhere Steuerklassen,
zahlt dadurch mehr Steuern und wird immer ärmer. Der Mittelstand ist in der Steuerfalle!
Bemessungsgrundlage jährlich an Inflationsrate anpassen
Ursache dafür ist, dass die Steuerbemessungsgrundlage seit 1989 nicht mehr angepasst wurde.
Zur Eindämmung der kalten Progression, die unmittelbare Auswirkungen auf die Kaufkraft
der Österreicher und auf die Binnennachfrage mit sich bringt, sprechen wir uns für eine
Inflationsanpassung der Stufen der Durchschnittsteuersätze bei der Ermittlung der jährlichen
Einkommensbemessungsgrundlage aus. Zur Entlastung des Mittelstandes fordern wir eine
Verbreiterung der letzten Tarifstufe. Zudem sind die Bemessungsgrundlagen jährlich an die
Inflationsrate zu koppeln. Im unteren Bereich ist eine Neuaufteilung bzw Verbreiterung
durchzuführen.
1989 wurde die Grenze für den Höchststeuersatz mit 51.000 Euro festgelegt. Damals waren 50.000 Österreicher betroffen, heute sind es 350.000. Zum Vergleich: in Deutschland ist der Spitzensteuersatz ab 250.000 Euro Jahreseinkommen fällig und der ist niedriger (47,5%) als in Österreich
Wir fordern daher:
· Anhebung der letzten Tarifstufe bis etwa 70.000 Euro
· Breitere Verteilung der unteren Stufen
· Entlastungsvolumen rd. 2,5 Mrd. Euro (je nachdem, wie die Verteilung der Stufen
erfolgt)
2005 2006 2007 2008
Jahresinflation 2,3% 1,5% 2,2% 3,2% bis Feb.
In Summe haben wir von Anfang 2005 bis Februar 2008 eine Entwertung um 6,5%
Info März: Inflation 3,5%, d.h. von Anfang 2005 bis März 2008 eine Entwertung um 6,8%
BIP-Wachstum (real) 2,0% 3,3% 3,4% 2,2% (Prog.)
2009: 2% (Prog.)
Quelle: WIFO/BMF Arbeiter Angestellter Beamter
2005 2008 2005 2008 2005 2008
Bruttobezug/Monat 1.871 2.052 3.067 3.364 3.233 3.880
Brutto/Jahr, 14x 26.194 28.735 42.938 47.103 45.262 54.314
Steuern & Abgaben/Jahr
(Sozialvers.&Lohnsteuer)
7.667 8.827 15.515 17.585 16.451 20.865
Steuern & Abgaben
(in % d. Jahresbrutto)
29,3% 30,7% 36,1% 37,3% 36,3% 38,4%
Steigerung der Abgaben
2005 bis 2008 +1,4% +1,2% +2,1%
Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen
- Einführung des Finnischen Modells
Haushaltsnahe Dienstleistungen (wie etwa kleine Handwerksleistungen, Gartenarbeiten,
Kinderbetreuung, usw.) sollen einer steuerlichen Absetzbarkeit unterliegen.
In Finnland sind Ausgaben z. B. für Putztrupps von der Steuer absetzbar – und somit deutlich
günstiger. Dadurch entstanden in den letzten 3 Jahren rd. 10.000 permanente legale
Arbeitsplätze zu marktgerechten Bedingungen.
Modell: 60 Prozent des für Haushaltshilfen und haushaltsnahen Dienstleistungen gezahlten
Lohns, kann von der Steuerbemessungsgrundlage abgesetzt werden. Um bis zu 2.300 EUR im
Jahr pro erwerbstätige Person (nicht Haushalt!) kann die Steuerbemessungsgrundlage
reduziert werden. Durch die Einfachheit des Modells sind die Administrationskosten äußerst gering.
Lohnnebenkostensenkung
Eine sofortige Senkung des AUVA- und IESG-Beitrag ist anzustreben, da diese nicht budgetwirksam ausfällt.
Bilanz IESG-Beitrag 2007: Einnahmen 475 Mio. Euro, Ausgaben 208 Mio. Euro, daraus folgt: Überschuss von 267 Mio. Euro (entspricht rd. 56% der Einnahmen)
Gleichzeitig muss eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags erfolgen, d.h. es muss
auch eine Entlastung bei den Arbeitgebern geben, die jetzt wieder einmal auf der Strecke bleiben.
Abschaffung von Bagatellsteuern
Werbesteuer (90 Mio. Euro)
Kreditvertragsgebühren (160 Mio. Euro)
Bestandsgebühren für Miet- und Versicherungsverträge (70 Mio. Euro)
1%ige Gesellschaftssteuer (50 Mio. Euro)
Gesamtbruttoentlastung: rd. 370 Mio. Euro (im Endeffekt werden es weniger sein, da ja im
Bereich der Verwaltung und Administration die Kosten wegfallen)
Weitere Punkte
· Einführung einer Investitionsbegünstigung
· Abschaffung der steuerlichen Diskrepanzen zw. Kapital- und Personenunternehmen
· Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte Fahrzeuge
Finanzierung
Kaufkraftverbesserung bringt mehr Wachstum und daher auch mehr Einnahmen im Bereich
der Steuern und der Sozialversicherung
Die längst überfällige und notwendige Staats- und Verwaltungsreform hat ein Volumen bis zu 3 Mrd. Euro.
Effizientere Bekämpfung der Schattenwirtschaft – höhere Strafen, mehr Personal für die
KIAB, usw. Die österreichische Schattenwirtschaft setzt lt. Experten derzeit 21 Mrd. Euro
um!
ZAHLEN UND FAKTEN
Steuerentwicklung – Steuereinnahmen
2007 wurden um 3,4 Mrd. Euro mehr an Steuern abgeliefert als 2006
Einnahmen 2007: 69,462 Mrd. Euro (BVA 2007: 65,713 Mrd. Euro)
Einnahmen 2006: 66,103 Mrd. Euro (BVA 2006: 60,36 Mrd. Euro)
Ausgaben 2007: 72,332 Mrd. Euro (BVA 2007: 69,575 Mrd. Euro)
Ausgaben 2006: 70,519 Mrd. Euro (BVA 2006: 66,172 Mrd. Euro)
Mehrausgaben 2006 von 2,75 Mrd. Euro
Mehrausgaben 2007 von 4,34 Mrd. Euro
BVA-Defizit 2007: 3,9 Mrd. Euro
Budgetdefizit 2007 (vorläufiges Endergebnis): 2,87 Mrd. Euro (-0,7 in % BIP)
Wäre der Budgetrahmen (bei den Ausgaben) eingehalten worden, dann hätten wir sowohl
2006 als auch 2007 einen gesamtstaatlichen Überschuss (Länderergebnisse hinzugerechnet)
erzielt!!!
Daraus folgt auch: Das Dogma von ÖVP-Finanzminister Molterer „zuerst Nulldefizit und
dann Steuerreform” ist nicht haltbar.
Hinweis: Deutschland hat 2007 einen Überschuss von 200 Mio. Euro erwirtschaftet (und
dies unter wesentlich schlechteren Voraussetzungen)
Unternehmen zahlten 2007 um 20 Prozent mehr Körperschaftsteuer als 2006.
Steuereinnahmen im Vergleich
[in Mrd. Euro, Quelle: BMF] 2004 2005 2006 2007 2008
Veranlagte Einkommensteuer 2,819 2,539 2,525 2,6 2,85
Lohnsteuer 17,119 16,93 18,092 19,7 20,0
Körperschaftssteuer 4,47 4,418 4,833 5,7 5,9
Umsatzsteuer 18,155 19,442 20,171 20,8 21,7
Mineralölsteuer 3,594 3,565 3,553 3,7 3,8
Die Republik Österreich sitzt auf einem Schuldenberg von rd. 163 Mrd. Euro (ohne
ASFINAG, ÖBB, usw.) – d.h. rd. 7,1 Mrd. Euro fallen alleine an Zinszahlungen an. Mit
ASFINAG, ÖBB, usw. sind es 183 Mrd. Euro Schulden, mit jährlichen Zinsen von etwa 9
Mrd. Euro.
Finanzminister Molterer spricht immer davon, dass Schulden zuerst abgebaut werden
müssen und man sich die Steuerreform verdienen muss! (Zitat Molterer: „Schulden
aufbauen belastet die Jungen und raubt Zukunft”) Fakt ist: 2007 wurden weitere knapp 3
Mrd. Euro Schulden gemacht. Von einem Schuldenabbau kann also keine Rede sein
